Drucksache - VI-0853  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 3-29
für das Grundstück Kuglerstraße, Lewaldstraße 2, Scherenbergstraße im Be-zirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZBVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2009 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK gem. § 15 BezVG, 23.09.09
Bebauungsplan3-29 für das Grundstück Kuglerstr. Lewaldstr. 2 Scherenbergstr. uim Bezirk Pankow OT Prenzlauer Berg VzK§15 Anlage

siehe Anlage

 

 

 

siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                       .2009

 

 

     An die

Bezirksverordnetenversammlung                                        Drucksache-Nr.:

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:   Bebauungsplan 3-29

für das Grundstück Kuglerstraße, Lewaldstraße 2, Scherenbergstraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am  28.07.2009 folgende Beschlüsse gefasst:

 

I.          Der Bebauungsplan 3-29 für das Grundstück Kuglerstraße, Lewaldstraße 2, Scherenbergstraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg wird aufgestellt.

 

II.         Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.

 

III.         Für den Bebauungsplanentwurf 3-29 soll gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.

 

Begründung

 

Anlass der Planung ist die Aufforderung des Amtes für Umwelt und Natur vom 19.01.2009, die bestehende Grünanlage auf dem Grundstück Kuglerstraße, Lewaldstraße 2, Scherenbergstraße für die Zwecke des Fachamtes planungsrechtlich zu sichern.

Das Grundstück wird seit etwa 1961 als Grün- und Erholungsfläche für die Allgemeinheit genutzt.

 

Die Inanspruchnahme als öffentliche Grün- und Erholungsanlage erfolgte etwa ab 1961 im Zusammenhang mit der Fertigstellung des heutigen Ärztehauses und besteht bis zum heutigen Zeitpunkt.

Die Fläche wird seit dem vom Fachamt unterhalten.

Auf dem Grundstück sind 210 m² (netto) Spielfläche angelegt. Der bezirkliche Spielplatzplan sieht hier eine Erweiterung um 800 m² vor.

 

Das Grundstück ist nicht landeseigen.

Durch Verwaltungsakt wurde die Fläche 1994 dem Bundesvermögen zugeordnet. Eigentümerin ist heute die Deutsche Post.

 

Der Lewaldplatz gilt gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz – GrünanlG) vom 24. November 1997, GVBl. S. 612, zuletzt geändert am 29.09.2004, GVBl. S. 424 als eine gewidmete Grün- und Erholungsanlage.

Als planungsrechtliche Sicherung kann die Widmung nicht gewertet werden, da der jeweilige Eigentümer seine Zustimmung zur Widmung entziehen und die Herausgabe einfordern könnte.

 

Das Bezirksamt hat sich bemüht, das Grundstück auf der Grundlage des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes zu erwerben. Da dieses Gesetz nach Auffassung der Deutschen Post nur bei Privatvermögen greift, ist das angestrebte Vermittlungsverfahren auf der Grundlage des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht zustande gekommen.

 

Um die 2.501 m² große Fläche langfristig als öffentliche Grünfläche für die Erholungsnutzung zu sichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

 

Sie ist die einzige vorhandene öffentlich nutzbare Freifläche im Gebiet östlich der Schönhauser Allee, südlich der Wisbyer Straße, westlich der Stahlheimer Straße und nördlich der Ringbahn.

Das Plangebiet befindet sich im Planungsraum 03061227 „Humannplatz“ in einem der dicht besiedeltsten Wohngebiete im nördlichen Bereich des Ortsteils Prenzlauer Berg. Im Gebiet um den Humannplatz lebten nach den Angaben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg mit Stand 31.12.2008 13.438 Einwohner.

Der Humannplatz, als zentrale historische Parkanlage ist für eine bedarfsgerechte Versorgung der Wohnbevölkerung mit öffentlichen Grünflächen nicht ausreichend.

Anstatt des im Gesetz über die öffentlichen Kinderspielplätze (Kinderspielplatzgesetz) in der Fassung vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 388), geändert durch Artikel XI des Gesetzes vom 17. Dezember 2003 (GVBl. S. 617) geforderten Versorgungsrichtwerts von 1,0 m² Nettospielfläche pro Einwohner können gegenwärtig im Planungsraum Humannplatz nur 0,3 m² Nettospielfläche pro Einwohner bereitgestellt werden.

 

Ziel und Zweck der Planung ist die Sicherung des Grundstücks als öffentliche Grünfläche für die Zweckbestimmung „öffentlicher Spielplatz“.

Gemäß Fortschreibung des Spielplatzplans besteht insbesondere im westlich der Stargarder Straße gelegenen Teil des Planungsraums, in den Versorgungseinheiten 9A, 9C, 10D und 10F gemessen an der Einwohnerzahl und dem Bedarf an öffentlichen Spielplätzen gemäß § 4 Absatz 1 Kinderspielplatzgesetz ein erhebliches Defizit an öffentlichen Spielplätzen.

Um sowohl das gravierende Defizit an Spielplatzfläche in den Versorgungseinheiten 9C, 10D und 10F von 100% und in der Versorgungseinheit 9A, in der sich der Lewaldplatz befindet, von ca. 90% zu mindern, als auch um das Spielangebot durch altersgerechte Spielgeräteausstattungen zu verbessern, beabsichtigt das Fachamt, die Fläche auf dem Lewaldplatz neu zu gestalten.

Für die Versorgungseinheit 9A wurde im Rahmen der bezirklichen Spielplatzplanung die zweithöchste Dringlichkeitsstufe ermittelt. Der Kinderanteil liegt bei 11,1%.

Alternativen bzw. andere geeignete (insbesondere landeseigene) Grundstücke zur ausreichenden Versorgung des Wohngebiets mit öffentlichen Grün- und Spielplätzen gibt es in den Versorgungseinheiten 9A, 9C, 10D und 10F nicht.

 

Der Bebauungsplan 3-29 soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden.

Bei der Sicherung eines öffentlichen Spielplatzes handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung, die der Versorgung eines bestehenden Wohngebietes mit Einrichtungen der öffentlichen Infrastruktur dient. Die hierfür erforderlichen in § 13a Abs. 1 BauGB genannten Voraussetzungen sind erfüllt:

 

  • Die bei Durchführung des Bebauungsplans voraussichtlich versiegelte Grundfläche wird den Schwellenwert von 20.000 m² des § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB nicht erreichen.
  • Bei der beabsichtigten Festsetzung einer Grünfläche kann eine kumulierende Wirkung mit anderen Bebauungsplänen, im Sinne § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ausgeschlossen werden.
  • Es wird kein Vorhaben vorbereitet, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt.
  • Für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes) gibt es keine Anhaltspunkte.
  • Darüber hinaus ist auch keine Beeinträchtigung anderer umweltrelevanter Schutzgüter zu erwarten.

 

Somit soll für das Bebauungsplanverfahren 3-29 ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet werden.

 

Von der Möglichkeit, das Verfahren i. S. des § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zu vereinfachen, soll ebenfalls Gebrauch gemacht werden. Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB sollen nicht durchgeführt werden.

 

Zum ggf. erforderlichen Untersuchungsumfang für die Belange des Boden- und Naturschutzes im Rahmen des Aufstellungsverfahrens hat sich das Amt für Umwelt und Natur bereits im Vorverfahren geäußert.

 

Die Öffentlichkeit wird mit der ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt für Berlin gemäß § 13a Abs. 3 BauGB auch darüber informiert, wo und wann sie sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern kann.

 

Das Mitteilungsverfahren der Planungsabsicht gemäß § 5 AGBauGB ergab, dass seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. I B keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans bestehen, dringende Gesamtinteressen Berlins nicht berührt sind und das Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden kann.

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung GL 8 bestätigte die Übereinstimmung der Planungsabsicht mit den Zielen der Raumordnung.


Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die zu erwartenden haushaltsmäßigen Auswirkungen sollen im weiteren Verfahren ermittelt werden.

 

Um das Grundstück langfristig für die Allgemeinheit als Freifläche zu erhalten und den vorhandenen Spielplatz erweitern zu können, muss es vom Land Berlin erworben werden.

Die Kosten für den Grunderwerb werden im weiteren Verfahren ermittelt und sind zu gegebener Zeit vom Fachamt einzuplanen.

 

Gleiches gilt für die mit einer Neugestaltung der Fläche entstehen Planungs- und Herstellungskosten.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Die Auswirkungen werden im weiteren Verfahren ermittelt.

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Die geplante Sicherung einer öffentlichen Parkanlage mit Spielplatz wird sich positiv auf die Lebensbedingungen von Kindern und Familien auswirken.

 

 

Anlage: Umgrenzung des Geltungsbereichs

 

 

 

                                                    

Matthias Köhne                                                              Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                                    Bezirksstadtrat für Kultur,

                                                                                         Wirtschaft und Stadtentwicklung

 

 

 
 

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