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Drucksache - VI-0847
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .09.2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache
Nr.: VI-0847 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Entscheidungsgrundlage für den Bibliotheksentwicklungsplan Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der außerordentlichen Sitzung am 22.07.2009 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0847 „Das Bezirksamt wird ersucht, eine Übersicht der
aktuellen Daten (Stand nicht älter als 31.12.2008) zu den einzelnen
Bibliotheksstandorten vorzulegen. Dieser soll enthalten: - die Zahl der Standorte auch im Vergleich mit den
anderen Bezirken - die jeweilige Nutzfläche und den Medienbestand (absolut
und je qm) - die konkreten Öffnungszeiten sowie Wochen- bzw.
Jahresöffnungs- stunden - die Zahl der Besuche und Entleihungen - die Stückkosten für eine Entleihung sowie für eine
Information und Betreuung eines
Besuchers/einer Besucherin auch im Vergleich mit den anderen
Bezirken - die jeweilige Zahl der Lese- und
Literaturförderungsangebote, Aus- stellungen,
sonstigen Veranstaltungen - die Personalstellen bzw. Personalkosten sowie das
Zahlenverhältnis von BibliothekarInnen
zu Büchereiangestellten - den Umfang der vor Ort zu erfüllenden
Backoffice-Aufgaben - wie die Bücherauswahl bei Neuanschaffungen vorgenommen
wird - mit wie vielen Lieferanten zusammen gearbeitet wird
sowie inwieweit die technische
Einarbeitung der Neuerwerbungen auch von diesen übernommen wird bzw. zu
welchen ungefähren Preisen dies möglich wäre - welche Bibliothek Druckerzeugnisse über Pankow und von
Pankower Bürgerinnen und
Bürgern systematisch sammelt - an welchen Standorten es mit welchem Aufwand möglich
wäre, z. B. mithilfe von RFID auch
einen 24-Stunden-Rückgabeservice einzurichten - die Zahl der Kooperationen, insbesondere mit Schulen
auch im Vergleich mit den anderen
Bezirken - die Infrastrukturkosten (aufgegliedert nach Miet- und
Bewirtschaftungs- kosten, bw-Kosten
und buw-Kosten) - sofern vorhanden: den absehbaren Sanierungsbedarf am
Standort - die jeweilige Entfernung zu den nächstliegenden Bibliotheksstandorten - wie gut der Standort verkehrsangebunden ist - Angaben, unter welchen Bedingungen und bis zu welchem
Zeitpunkt eine
Standortaufgabe überhaupt möglich wäre - welches Expansionspotenzial vor Ort vorhanden ist bzw.
welcher Standort am
ehesten das Potenzial hat, die Funktionen einer Bezirks- zentralbibliothek
gemäß BEPL zu erfüllen - welche Gebäude bzw. Flächen für eine Umnutzung oder
einen Bibliotheks- Neubau infrage
kämen Der Bericht soll den Bezirksverordneten rechtzeitig zu den
Haushaltsberatungen vorgelegt und mit konkreten Handlungsempfehlungen ergänzt
sein.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Die gewünschten Kennzahlen sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Die Produktstückkosten werden nicht hausweise, sondern für das gesamte System ermittelt, weshalb hier auch kein Vergleich mit den Standorten anderer Stadtbibliotheken möglich ist und auf die Produktvergleichsberichte verwiesen sei. Umfang der vor Ort zu erfüllenden Backoffice-Aufgaben: da grundsätzlich alle Arbeitplätze Mischarbeitsplätze sind, fallen in allen Standorten in unterschiedlichem Umfang Hintergrundarbeiten außerhalb der oder parallel zu den Öffnungszeiten an. Die Hauptlast liegt hier auf der Einarbeitung der Medien in der BZB, die etwas 40 % der Arbeitszeit erfordert, aber auch teilzentralen Aufgaben in den beiden Mittelpunktbibliotheken. Die Auswahl der Neuanschaffungen erfolgt in Verantwortung der jeweiligen Hausleitung, ggf. in Arbeitsteilung mit anderen Bibliothekarinnen, auf Basis eines zugeteilten Jahresbudgets und verabredeter Hausprofile. Die Bestellung erfolgt zentral über die BZB bei 15 Lieferanten im örtlichen Buchhandel. Ein Teil der Neuanschaffungen kommt über sog. Standing Order direkt und ausleihfertig bearbeitet (Zusatzkosten ca. € 1,50 - 4,00, je nach Bearbeitungsumfang) über einen zentralen Anbieter. Periodika werden ebenfalls zentral über die BZB bestellt. Aufgrund des dafür erheblichen Bearbeitungsaufwandes (Auswerten Bibliographien, Verlagskataloge, sog. Graue Literatur) und ggf. zusätzlich erforderlicher Etatmittel können Druckerzeugnisse über Pankow und von Pankower Bürgerinnen und Bürgern nicht systematisch gesammelt werden. Über den diesbezüglich umfassendsten Bestand verfügen die Janusz–Korczak–Bibliothek sowie die lokalhistorische Bibliothek des FBes Museum / Bez. Geschichtsarbeit, deren Bestände ebenfalls im VÖBB recherchierbar sind. Sofern in Berlin erschienen, wird das sog. Pflichtexemplarrecht von der Stiftung Zentral- und Landesbibliothek wahrgenommen. Aufgrund der aktuellen baulichen Gegebenheiten wird es nach Einführung der RFID-Verbuchung in Pankow keinen 24-Stunden-Rückgabeservice geben. Über die Kooperationen der Stadtbibliothek Pankow mit Schulen ist zuletzt in der Antwort auf die Kleine Anfrage VI-0478/09 berichtet worden. Vergleichszahlen aus anderen Bezirken liegen nicht vor. Für die weitergehenden Standortfragen sei auf die fortzuführende Behandlung des Kultur- und Bildungsentwicklungsplanes im zuständigen Fachausschuss verwiesen. Die im Entwurf des KBEPl formulierten Standards einer BZB können an keinem der derzeitigen Hauptstandorte der Stadtbibliothek Pankow erreicht werden. Der Böll-Bibliothek wird weiterhin die Hauptfunktionen zugeordnet bleiben müssen. Ein neuer standardgerechter BZB-Standort kann nur langfristig entwickelt werden. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Anlage 1: Kennzahlen Matthias Köhne Dr. Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung
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