Drucksache - VI-0838  

 
 
Betreff: Erschließung der Baustelle an der BAB 10
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.07.2009 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz federführender Ausschuss
22.09.2009 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz vertagt   
26.01.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz vertagt   
22.06.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.07.2010 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
03.11.2010 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU-Fraktion, 26. BVV am 15.07.09
Antrag CDU-Fraktion, 2. Ausfertigung, 26. BVV am 15.07.09
Beschlussempfehung Ausschuss öffentliche Ordnung, 35. BVV, 07.07.10
VzK 13 Bezirksamt, Schlussbericht, 37. BVV am 03.11.10

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht:

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Der Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz hat sich in seiner Sitzung am 30

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                          2010

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache Nr.:

                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VI - 0838

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Erschließung der Baustelle an der BAB 10

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen.

 

In Erledigung des am 24.06.2010 beschlossenen Antrages an die Bezirksverord­netenversammlung – Drucksache Nr.: VI - 0838:

 

„Die BVV möge beschließen:

 

1.     sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die südliche Erschließung der Bau­stelle nicht über die Straßen Schönerlinder Weg, Hubertusdamm, Bucher Chaussee, Alt Karow, Bahnhofstraße und Pankgrafenstraße erfolgt;

 

2.     Alternativen für eine Erschließung der Baustelle von Süden kommend gemein­sam mit der Senatsverwaltung zu prüfen, wobei die Ortslage Karow nicht be­lastet werden soll.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Mit Schreiben vom 27.07.2010 wurde die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. X, zuständigkeitshalber um Stellungnahme gebeten. Diese ist am 21.09.2010 im Tief­bauamt eingegangen. Nachfolgend wird die Stellungnahme aufgeführt:

 

Der 6-streifige Ausbau der Autobahn BAB A 10 erfolgt  bei Beibehaltung des Durch­gangsverkehrs mit einer 4+ 0 Verkehrsführung. Bedingt durch die Verkehrsbelastung auf der A 10 ist vorgesehen, die Maßnahme in engsten Zeitvorgaben unter Anwendung einer Beschleunigungsvergütung abzuwickeln. Diese Vorgaben begrenzen zeitlich auch die Auswirkungen im Umfeld der Maßnahme.

 

Um die enge Zeitvorgabe von 15 Monaten je Fahrtrichtung einhalten zu können, sind die Bauarbeiten jedoch im gesamten Baufeld durchzuführen. Heraus ergibt sich, dass die erforderlichen täglichen Fahrten für den Transport der Baustoffe auf der gesamten Länge des Bauabschnittes durchgeführt werden müssen. Unter Berücksichtigung dieser Randbedingungen wurde ein Konzept für den Baustellenverkehr entwickelt, das Vorga­ben bzw. Maßnahmen beinhaltet, Baustellenverkehr von Wohngebieten soweit wie möglich fernzuhalten.

 

Der Schwerpunkt der Transporte befindet sich westlich der S- und Fernbahntrasse,

d. h. 70 % aller benötigten Baustoffe werden in den dort gelegenen Abschnitten der

Autobahn eingebaut. Außerdem kann infolge der bereits erstellten Baustraße zwischen Hobrechtsfelder Chaussee und der Straße am Sportplatz (Fernradweg nördlich BAB) während der gesamten Bauzeit von ca. 30 Monaten sichergestellt werden, dass der Ortsteil Buch keine wesentliche Beeinträchtigung durch Baustellenverkehr erfahren wird.

 

Es kann allerdings nicht verhindert werden, dass für einen Zeitraum von ca. 15 Monaten Baustellenverkehr durch den Ortsteil Karow (über den Straßenzug Schönerlinder Weg / Hubertusdamm / Pankgrafenstraße) geführt werden muss. Diese Verkehre sind für die Versorgung des BAB-Abschnittes zwischen Hobrechtsfelder Chaussee und Boen­kestraße (Fernradweg südl. BAB) in speziellen Bauphasen unvermeidbar. Da die hier­durch anfallende Transportquantität mit lediglich bis zu 25 LKW-Fahrten / Tag berech­net worden ist, wurde die entstehende Belastung als hinnehmbar eingestuft.

 

Die Logistikkonzeption für die Ver- und Entsorgung der Baustoffe für die Baumaßnahme 6-streifiger Ausbau der A 10 in Berlin wurde auf verschiedenen Versammlungen vorge­stellt. Falls mögliche Anpassungen des Logistikkonzeptes erkennbar werden, die die Belastungen von Wohngebieten infolge von Baustellenverkehren zusätzlich minimieren, werde ich die Machbarkeit unverzüglich untersuchen. Ich gebe jedoch zu bedenken, dass ein wesentliches gemeinsames Interesse eine kurze Gesamtbauzeit bleiben muss.

 

Die Planung und Entscheidung zum weiteren Ablauf des Baustellenverkehrs für den 6-spurigen Ausbau der BAB A 10 trifft zuständigkeitshalber die Senatsver­waltung für Stadtentwicklung.

In Vorbereitung der Baumaßnahme wurden im Tiefbauamt das Konzept zur Füh­rung des Baustellenverkehrs und die sich daraus ergebenden notwendigen bauli­chen Ertüchtigungen der zwischenzeitlichen Baustraße (u. a. der Abschnitt Schö­nerlinder Weg) mit SenStadt besprochen. Da es zur südlichen Anbindung dieser Baustelle aufgrund des vorhandenen Naturschutzgebietes nachweislich keine Al­ternative gab und die zeitlich sowie quantitativ begrenzten Belastungen durch den geplanten Baustellenverkehr im OT Karow als erträglich eingeschätzt wurden (s. auch o. g. Stellungnahme SenStadt), stimmte das Tiefbauamt der südlichen Bau­stellenzufahrt zu.

 

Wir bitten, die Drucksache hiermit als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung:

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

nicht betroffen

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für

                                                                                                  Öffentliche Ordnung

 

 
 

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