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Drucksache - VI-0838
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 2010
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VI - 0838
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Erschließung der Baustelle an der BAB 10
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen.
In Erledigung des am 24.06.2010 beschlossenen Antrages an die Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI - 0838:
„Die BVV möge beschließen:
1. sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die südliche Erschließung der Baustelle nicht über die Straßen Schönerlinder Weg, Hubertusdamm, Bucher Chaussee, Alt Karow, Bahnhofstraße und Pankgrafenstraße erfolgt;
2. Alternativen für eine Erschließung der Baustelle von Süden kommend gemeinsam mit der Senatsverwaltung zu prüfen, wobei die Ortslage Karow nicht belastet werden soll.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Mit Schreiben vom 27.07.2010 wurde die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. X, zuständigkeitshalber um Stellungnahme gebeten. Diese ist am 21.09.2010 im Tiefbauamt eingegangen. Nachfolgend wird die Stellungnahme aufgeführt:
„Der 6-streifige Ausbau der Autobahn BAB A 10 erfolgt bei Beibehaltung des Durchgangsverkehrs mit einer 4+ 0 Verkehrsführung. Bedingt durch die Verkehrsbelastung auf der A 10 ist vorgesehen, die Maßnahme in engsten Zeitvorgaben unter Anwendung einer Beschleunigungsvergütung abzuwickeln. Diese Vorgaben begrenzen zeitlich auch die Auswirkungen im Umfeld der Maßnahme.
Um die enge Zeitvorgabe von 15 Monaten je Fahrtrichtung einhalten zu können, sind die Bauarbeiten jedoch im gesamten Baufeld durchzuführen. Heraus ergibt sich, dass die erforderlichen täglichen Fahrten für den Transport der Baustoffe auf der gesamten Länge des Bauabschnittes durchgeführt werden müssen. Unter Berücksichtigung dieser Randbedingungen wurde ein Konzept für den Baustellenverkehr entwickelt, das Vorgaben bzw. Maßnahmen beinhaltet, Baustellenverkehr von Wohngebieten soweit wie möglich fernzuhalten.
Der Schwerpunkt der Transporte befindet sich westlich der S- und Fernbahntrasse, d. h. 70 % aller benötigten Baustoffe werden in den dort gelegenen Abschnitten der Autobahn eingebaut. Außerdem kann infolge der bereits erstellten Baustraße zwischen Hobrechtsfelder Chaussee und der Straße am Sportplatz (Fernradweg nördlich BAB) während der gesamten Bauzeit von ca. 30 Monaten sichergestellt werden, dass der Ortsteil Buch keine wesentliche Beeinträchtigung durch Baustellenverkehr erfahren wird.
Es kann allerdings nicht verhindert werden, dass für einen Zeitraum von ca. 15 Monaten Baustellenverkehr durch den Ortsteil Karow (über den Straßenzug Schönerlinder Weg / Hubertusdamm / Pankgrafenstraße) geführt werden muss. Diese Verkehre sind für die Versorgung des BAB-Abschnittes zwischen Hobrechtsfelder Chaussee und Boenkestraße (Fernradweg südl. BAB) in speziellen Bauphasen unvermeidbar. Da die hierdurch anfallende Transportquantität mit lediglich bis zu 25 LKW-Fahrten / Tag berechnet worden ist, wurde die entstehende Belastung als hinnehmbar eingestuft.
Die Logistikkonzeption für die Ver- und Entsorgung der Baustoffe für die Baumaßnahme 6-streifiger Ausbau der A 10 in Berlin wurde auf verschiedenen Versammlungen vorgestellt. Falls mögliche Anpassungen des Logistikkonzeptes erkennbar werden, die die Belastungen von Wohngebieten infolge von Baustellenverkehren zusätzlich minimieren, werde ich die Machbarkeit unverzüglich untersuchen. Ich gebe jedoch zu bedenken, dass ein wesentliches gemeinsames Interesse eine kurze Gesamtbauzeit bleiben muss.“
Die Planung und Entscheidung zum weiteren Ablauf des Baustellenverkehrs für den 6-spurigen Ausbau der BAB A 10 trifft zuständigkeitshalber die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. In Vorbereitung der Baumaßnahme wurden im Tiefbauamt das Konzept zur Führung des Baustellenverkehrs und die sich daraus ergebenden notwendigen baulichen Ertüchtigungen der zwischenzeitlichen Baustraße (u. a. der Abschnitt Schönerlinder Weg) mit SenStadt besprochen. Da es zur südlichen Anbindung dieser Baustelle aufgrund des vorhandenen Naturschutzgebietes nachweislich keine Alternative gab und die zeitlich sowie quantitativ begrenzten Belastungen durch den geplanten Baustellenverkehr im OT Karow als erträglich eingeschätzt wurden (s. auch o. g. Stellungnahme SenStadt), stimmte das Tiefbauamt der südlichen Baustellenzufahrt zu.
Wir bitten, die Drucksache hiermit als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung:
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
nicht betroffen
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung
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