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Drucksache - VI-0826
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache
Nr.: VI-0826 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Planungsworkshop zum ehemaligen Güterbahnhof Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 26. Sitzung am 15.07.2009 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0826 „Das Bezirksamt
wird ersucht, sicherzustellen und dementsprechende Ansprachen mit Aurelis zu
treffen, dass bis zum Planungsworkshop keine Festlegungen zur Entwicklung der
Fläche getroffen werden.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Die aurelis Real Estate GmbH & Co KG hat in Abstimmung mit dem Bezirksamt Pankow im Juni 2009 das Planungsbüro Planergemeinschaft Hannes Dubach, Urs Kohlbrenner beauftragt, eine Rahmenplanung für die Flächen des ehemaligen Rangier- und Güterbahnhofs Pankow zu erstellen. Das Bezirksamt berichtete bereits im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung darüber. Es wurde vereinbart, die Rahmenplanung in einem mehrstufigen Verfahren zu erarbeiten, in das auch die bezirklichen politischen Gremien und die Öffentlichkeit einbezogen werden sollen. Neben „Akteursrunden“, zu denen auch Vertreter der Fraktionen der BVV Pankow sowie die Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie des Ausschusses für Öffentliche Ordnung eingeladen werden, ist eine „Gebietskonferenz“ geplant, in der sich die Öffentlichkeit in den Planungsprozess einbringen kann. Es ist beabsichtigt, das Ergebnis dieses Entwurfs-, Abstimmungs- und Beteiligungsprozesses der BVV Pankow vorzulegen, um ihr Gelegenheit zu einer Beschlussfassung über dieses städtebauliche Entwicklungskonzept zu geben. Die planungsrechtlichen Grundlagen für eine bauliche Entwicklung von Flächen in diesem Bereich sollen danach über entsprechende Bebauungsplanverfahren geschaffen werden. Das von der BVV beschlossene städtebauliche Entwicklungskonzept ist gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung der Bebauungspläne zu berücksichtigen. D. h. die konkreten Ziele der Bebauungsplanverfahren sind aus dem noch zu ändernden Flächennutzungsplan für Berlin und der beschlossenen Rahmenplanung zu entwickeln. Eine ausreichende Beteiligung der Öffentlichkeit und der politischen Gremien des Bezirkes ist damit gewährleistet. Dem Anliegen der BVV-Drs. VI-0826 wurde und wird damit bereits Rechnung getragen. Das Bezirksamt bittet die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Dr. Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung |
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