Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VI-0819
Bezirksamt Pankow von Berlin .2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
in
Erledigung der Drucksache
Nr.: VI – 0819/09 Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht
Strategiewechsel
in der Haushaltspolitik Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: In
Erledigung des in der 26. Sitzung am 15.07.09 angenommenen Antrages der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI – 0819: „Das
Bezirksamt wird ersucht, A. Bei der Aufstellung des Haushaltsplans für 2010/2011 wird
angestrebt, die zu erbringenden Einsparungen im Haushaltsplan zuvorderst und
zu einem möglichst großen Teil durch die Senkung der bezirklichen
Infrastruktur-Kosten zu erbringen. B. Das
Bezirksamt wird daher ersucht, folgende
Einsparungen zu prüfen. Der BVV sind entsprechende Ergebnisse zu Beginn der
Haushaltsberatungen am 01.09.2009
vorzustellen und zuzuleiten. Sollten erbetene Informationen bis dahin nicht
verfügbar sein, teilt das Bezirksamt der BVV mit, bis wann sie diese erhalten
wird. Zu prüfen ist 1.
Einsparungen im Bereich der Bürodienstgebäude (BDG) -
wie
und unter welchen Voraussetzungen eine Aufgabe des Bürostandortes Darßer Straße
zum 01.01.2010 möglich gemacht werden kann; -
wie
generell in Bürodienstgebäuden im Durchschnitt eine Nutzung von max. 14 m2
erreicht werden kann; -
ob
in Räumen von mehr als 20 m² eine Verdichtung zu vertreten ist, die zu einem
Verhältnis führt, das unter dem Richtwert der AllA Raum von 12 m² je
Mitarbeiter/in liegt, und wie eine solche Verdichtung an welchen Standorten
erreicht werden kann; -
ob
durch die Schaffung von Großraumbüros, ggf. durch weitere bauliche Maßnahmen
wie einem Einbau von Trennwänden (z.B. aus Glas), eine höhere Verdichtung bei
den Bürodienstflächen zu erreichen ist und wie eine solche Verdichtung an
welchen Standorten realisiert werden kann; -
ob
insbesondere in den Leistungsbereichen durch die Einrichtung von
Besprechungsräumen und deren flexible Nutzung eine Verdichtung in den
Büroräumen zu erreichen ist und wie dies an welchen Standorten realisiert
werden kann; -
ob
durch das Angebot von flexiblen Computerarbeitsplätzen die Anzahl der
Arbeitsplätze weiter zu verringern bzw. durch eine flexible Nutzung damit
unter die Anzahl der entsprechenden Verwaltungsmitarbeiter/innen zu senken ist
und wie dies in welchen Abteilungen und LuVs bzw. Ämtern und an welchen
Standorten erreicht werden kann; -
ob
mit den zur Verfügung stehenden Bewirtschaftungs- und Investitionsmitteln
mittelfristig ein wirtschaftlicher Betrieb für die Bezirksamtsstandorte Rathaus
Pankow, Berliner Allee 252-260, Fröbelstraße 17 und Grunowstraße 8-11 in einem Zeitraum von 5 bis 10 Jahren - zu erreichen
ist. Hierfür der Instandhaltungsrückstau, der Investitionsbedarf sowie der
Unterhaltungsbedarf zu ermitteln. und im Vergleich die Mieten, die
durchschnittlich in den letzten 10 Jahren für entsprechende Bürodienstflächen
in Berlin gezahlt werden mussten, gegenüberzustellen. 2.
Einsparungen im Bereich des Fachvermögens -
wie
auf der Basis einer Aufstellung nicht ausreichend genutzter Raumkapazitäten
sowie der Gegenüberstellung von zugewiesenen IKT-Mitteln und tatsächlichen
IKT-Kosten (einschließlich dem jeweiligem Saldo) mit veränderten Nutzungen
eine höhere Effizienz erreicht werden kann; -
ob
und wie durch die Einrichtung von weiteren kooperativen Standorten
Leistungsangebote verdichtet werden können; -
wie
und mit welchen baulichen Maßnahmen eine effektivere Nutzung von Gebäuden im
Fachvermögen erreicht werden kann. C. Folgen der Aufgabe von Immobilien
Das Bezirksamt wird ersucht, -
sich
gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass bei der Aufgabe bzw.
Abgabe von Immobilien die Entlastung der buw-Infrastrukturkosten schon im Jahr
der Abgabe haushaltswirksam wird -
Regelungen
vorzuschlagen, wie bei die Abgabe von Immobilien, die eingesparten Kosten
kameral veranschlagt werden, da eine 100% zentralisierte Veranschlagung keinen
Anreiz für Einsparungen entfaltet.“ wird gemäß
§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Ergebnis
der Prüfung zu B. 1 1. Anstrich Der
Bürostandort Darßer Straße 203 könnte aufgegeben werden, wenn anderenorts
Büroflächen für das Tiefbauamt, den Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung und
(für die Ausweichunterbringung) des Personalamts bereitstünden. In den
landeseigenen Liegenschaften des Bezirkes gibt es jedoch derzeit keinen Leerstand
in dieser Größenordnung, er kann im Moment auch nicht durch Verdichtung der
Belegung geschaffen werden. Eine Anmietung der Flächen verbietet sich aus
Kostengründen. 2. Anstrich Aufgrund
des Baujahrs der vom Bezirksamt genutzten BDG (mit Ausnahme der angemieteten
Storkower Straße 97 und der Darßer Straße 203) sind alle vor 1950 errichtet und
unter Denkmalschutz stehend) wird in Anlehnung an die Verfahrensweise
Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) bei der Bewertung der Büroflächennutzung
für die BDG im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB), aufgrund der
ungünstigen Raumschnitte bei allen weiteren Berechnungen von einem Sollwert
nach AllARaum von 14 m²/Mitarbeiter (MA) für diese Gebäude ausgegangen. Eine
Belegungsdichte von 14 m² wäre möglich, wenn mehr Doppel- und
Mehrfachbelegungen in Räumen > 16 m² erfolgen würden. Dieses Ziel
ist allerdings nur schwer zu erreichen, weil nach Abschnitt 3
Ziffer 7 Absatz 1 der AllARaum Ausnahmen von der
Höchstbelegungsdichte zugelassen werden, wenn, "die Notwendigkeit unter
Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte, tätigkeitsbezogener Erfordernisse
und der funktionalen Nutzbarkeit und Eignung des Gebäudes" begründet
werden kann. Diese
Begründungen liegen von allen Ämtern vor; in Bezug auf erhöhten Platzbedarf
aufgrund tätigkeitsbezogener Erfordernisse werden beispielhaft aufgeführt: -
erhöhtes
Aktenaufkommen, -
zusätzliche
Unterbringung von Kartenschränken und Beratungstischen für die Ausbreitung von
Karten und die Beratung von Investoren, -
Einzelzimmer
für Sozialarbeiter mit datenschutzrelevanten Aufgaben, -
Therapieräume,
Beratungsräume und Räume für Hilfekonferenzen. 3. Anstrich Aufgrund
der spezifischen funktionalen Nutzbarkeit und Eignung der Gebäude in Pankow
wurde für die vor 1950 gebauten und unter Denkmalschutz stehenden Dienstgebäude
ein AllARaum- Sollwert von 14 m²/MA angesetzt (siehe Anstrich 2). Das schließt
nicht aus, dass bei Räumen > 16 m² ein entsprechend günstiger Raumzuschnitt
vorliegt und die tätigkeitsbedingten Erfordernisse eine Doppel- bzw.
Mehrfachbelegung zulassen. Damit könnte dann eine Belegungsdichte von
12m²/MA entstehen. 4. Anstrich Von einem
Großraumbüro spricht man ab einer Fläche von mindestens 400 m². Diese
großdimensionierten Räume sollen die Teamarbeit fördern, jedoch mangelt es an
Rückzugsmöglichkeiten für konzentriertes Arbeiten. Lärm, Klima und Beleuchtung lassen sich nicht nach
individuellen Bedürfnissen regulieren. Weitere Belastungsfaktoren stellen die
begrenzten Möglichkeiten zur individuellen Arbeitsplatzgestaltung und die
ständig mögliche soziale Kontrolle dar. Das Bürokonzept
"Großraumbüro" stellt keine Alternative zur Unterbringung in den
jetzt vorhandenen Büros dar. (Quelle:
BGI 650, Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Leitfaden für die Gestaltung,
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Büroraumtypen und
Ergonomieprobleme) An unseren
vorhandenen Bürostandorten ist die Schaffung von Großraumbüros
unwirtschaftlich. Der Flächengewinn - sofern überhaupt möglich - rechtfertigt
nicht den hohen Bauaufwand (Abriss, Elektro, Fußboden, Maler, Errichtung
schalldämmender Wände, Stellwände etc.) Zu beachten ist, dass das Rathaus
Pankow, das BDG in der Grunowstraße, das BDG Berliner Allee 252 - 260 und die
Gebäude des Standortes Fröbelstraße 17 unter Denkmalsschutz stehen. Denkbar
wäre eine solche Maßnahme nur im ehemaligen BVV-Saal (491 m²) in der Berliner
Allee 252-260, allerdings müsste erst eine geeignete Nutzergruppe gefunden
werden. Es könnten dann maximal 33 Arbeitsplätze entstehen. Nach
vorsichtiger Schätzung würden Kosten in Höhe von 955,5 T € anfallen. 5. Anstrich Besprechungsräume
werden derzeit bereits intensiv genutzt, beispielhaft sei hier die Nutzung des
Besprechungsraumes R 225 in der Storkower Straße 97 genannt. In
Leistungsbereichen eine solche Mehrfachnutzung ist jedoch nur äußerst begrenzt
machbar, da die Mitarbeiter auf ihren PC bzw. ihren Aktenbestand zurückgreifen
müssen. 6. Anstrich Flexible
Computerarbeitsplätze werden in Einzelfällen in bestimmten Bereichen bereits
genutzt. Das ist möglich, wenn Mitarbeiter/innen nicht ständig auf einen PC
zurückgreifen müssen und ihn nur zur Verrichtung bestimmter Tätigkeiten
(Bericht schreiben, Anmeldung eines Raumbedarfs, Festlegung von Terminen) oder für Spezialaufgaben (CAD-Arbeitsplatz)
benötigen. Erfahrungen bestehen im
Dabei kommt
es jedoch nicht zu der gewünschten Belegungsverdichtung. Eine weitere Nutzung
flexibler Computerarbeitsplätze wird nicht gesehen. 7. Anstrich Die
3 Hauptstandorte (Breite Str. 24A-26, Berliner Allee 252-260, Fröbelstr.
17) einschließlich Grunowstraße wurden mit Ausnahme des Rathauses Pankow nicht
für Büronutzung errichtet. Demzufolge sind sie nicht vergleichbar mit eigens
dafür errichteten Gebäuden. Sie sind von den Bürgern angenommen, stellen einen
historischen und kulturellen Wert im Bezirk dar und erfüllen ihre Aufgabe als
Verwaltungsgebäude. Wir gehen
davon aus, dass diese Standorte nicht infrage gestellt werden, zumal ihre
Vermarktung sich äußerst kompliziert gestalten würde. Die
geforderte Gegenüberstellung haben wir wie folgt erarbeitet (siehe Anlage): Ansätze Die
Anmietung von Büroflächen unterliegt dem Gewerbemietrecht. Es gibt keinen
Mietspiegel für Gewerberäume, die Miete ist daher frei vereinbar. Für die
geforderte Betrachtung wurden in Ansatz gebracht:
Neben diesen Mietkosten ist es jedoch durchaus üblich, dass
den Mietern weitere Kosten auferlegt werden (z. B. Verwaltungskosten,
Beteiligung an Instandhaltungskosten, Schönheitsreparaturen). Diese Positionen
sind individuell zu verhandeln und wurden beim Kostenvergleich nicht berücksichtigt.
Ergebnis 1. Annahme: Anmietung neuer BDG und Wegfall der Sanierungskosten, Bewirtschaftungskosten entsprechen Nebenkosten. Der Bezirk
würde jährlich statt 3.960.504 € für Sanierung und Bewirtschaftung
7.505.754 € für Miete (einschließlich aller Nebenkosten und
sonstiger Kosten) ausgeben. Kämen jetzt noch Verwaltungskosten und anteilige
Instandhaltungskosten hinzu, wäre das Ergebnis noch schlechter. 2. Annahme: Die BDG
werden weiter durch den Bezirk bewirtschaftet. Der
Sanierungsrückstau wird abgebaut. Gemäß der
geplanten Mittel kann der Sanierungsrückstau abgebaut werden. Nach
10 Jahren ist immer noch ein hoher Sanierungsbedarf erkennbar. 3. Annahme: Die BDG
werden weiter durch den Bezirk bewirtschaftet. Der
Sanierungsrückstau wird in Höhe der theoretischen Kaltmiete abgebaut. Bereits
nach 3,9 Jahren könnte der Sanierungsstau abgebaut sein. Fazit Der Bezirk
sollte weiterhin die vorhandenen BDG nutzen und die Anstrengungen zum Abbau des
Sanierungsrückstaus verstärken. zu B 2.
Einsparungen im Bereich des Fachvermögens 1. Anstrich Eine
Aufstellung nicht ausreichend genutzter Raumkapazitäten kann nicht erfolgen, da
nach Aussage der Fachämter solche Raumkapazitäten nicht bestehen. Die einzelnen
Fachämter begründen das wie folgt: Schule
und Sport: Im Bereich
der Schulen kann nicht auf Grund der Gegenüberstellung von zugewiesenen
IKT-Mitteln und tatsächlichen IKT-Kosten geplant werden. Derzeit noch freie
Kapazitäten im Oberschulbereich können nicht abgebaut werden, da sich die
Schulen von "unten" wieder füllen und in spätestens 2 Jahren in
der Sekundarstufe I (Klasse 7-10) die volle Kapazitätsausschöpfung
erreicht sein wird. Kultur: Nach den
vielen Standortaufgaben der letzten Jahre gibt es im Amt für Kultur und Bildung
keine nicht ausreichend genutzten Raumkapazitäten, damit trifft die Aussage für
den Bereich Kultur grundsätzlich nicht zu. Allerdings bestehen vereinzelt
funktionale Mängel, die zu beheben dann den Einsatz von Bau- und
Sanierungsmitteln erforderlich machen, was Kult
auch entsprechend beantragt hat. (z. B. Kulturareal Thälmann-Park :
Austausch veralteter Heizungs- und Lüftungstechnik gegen platzsparende neue und
in der Folge Raumgewinn für fachliche Nutzung). Soziales: Nach den
jetzigen Erfahrungen gestaltet es sich für den Bereich Soziales schwierig
Nutzungsmöglichkeiten anzubieten, weil aufgrund der räumlichen Beschaffenheit
der Begegnungsstätten zu einer parallelen Nutzung kaum Handlungsspielraum
gegeben ist. Konkrete Verabredungen zwischen den Bereichen Soziales und Jugend
finden in der 38./39. KW für weitere generationenübergreifende Nutzung der
etablierten Einrichtungen statt. Jugend: Das
Jugendamt sieht 3 Wege um zu Einspareffekten im Bereich des Fachvermögens zu
kommen:
Diese
3 Wege werden im Jugendamt geprüft. Sie bedürfen, aufgrund der besonderen
Stellung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses, eines Beschlusses im KJHA, vor
Umsetzung. Es ist geplant im November2009 dem Ausschuss entsprechende
Vorschläge vorzustellen. 2. Anstrich Schule
und Sport: Eine Einrichtung
kooperativer Standorte ist auf Grund der steigenden Schülerzahlen nicht
möglich. Alle verfügbaren Räumlichkeiten werden zur Absicherung der Versorgung
mit Schulplätzen benötigt um die gesetzlich festgeschriebene Schulpflicht
gewährleisten zu können. Kultur: Mit der
Entwicklung z. B. eines kooperativen Standortes in Buch/Karow könnten
durch Verdichtung eine Nutzfläche von derzeit 2000 m² auf 1600 m²
reduziert werden. Soziales: Machbare
Lösungen werden aus der Sicht Soziales in weiteren kooperativen Nutzungen mit
dem Jugendbereich gesehen, wie beispielsweise die seit dem 15.06.2009
bestehende gemeinsame Nutzung der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung
Hosemannstraße (KJFE Hosemannstraße). Es bestehen konkrete Verabredungen
zwischen Soziales und Jugend zur Eruierung weitere Möglichkeiten. Jugend: siehe oben 3. Anstrich Schule
und Sport: Mit der
Erstellung und Fortschreibung der bezirklichen Schulentwicklungspläne wird der
vorhandene und benötigte Gebäudebestand analysiert und den erforderlichen
Gegebenheiten angepasst. Bauliche
Veränderungen in und an Schulgebäuden bringt nicht zwangsläufig eine
effektivere Nutzung der Gebäude, da auch immer die Spezifik der einzelnen
Schulform und der pädagogische Bedarf berücksichtigt werden muss. Kultur: Durch
Reduzierung von Verkehrsflächen und damit Vergrößerung von Nutzflächen können
mehr Mengen (Angebote) erbracht werden, z.B. Einrichten einer Dauerausstellung
im Fachbereich Museum/ bezirkliche Geschichtsarbeit. Jugend: Ein
wesentliches Kriterium zur Herstellung einer höheren Nutzbarkeit ist die
Schaffung barrierefreier Zugänge. zu C. Die
Berliner Bezirke haben sich mit dem Senator für Finanzen darauf verständigt, in
einer kleinen Arbeitsgruppe aus Bezirksvertretern/innen und der
Senatsverwaltung für Finanzen, die Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten in
der Globalsummenzuweisung zu behandeln und einen neuen Lösungsvorschlag zu
erarbeiten. Neben Fragen der sogenannten Pagatorisierung steht auch der
Zeitpunkt des Wirksamwerdens von Gebäudeabgängen im Zentrum der Diskussionen.
Derzeit wird ein Modell diskutiert, dass sofort im nächsten auf den
Gebäudeabgang folgenden Haushaltsjahr eine Entlastung bringen würde. In dieser
Arbeitsgruppe ist auch der Bezirk Pankow vertreten. Das
Bezirksamt hat überdies in seiner Sitzung am 09.06.2009 im Zusammenhang mit der
Haushaltsplanung 2010/2011 auf Basis einer Vorlage zur Kenntnis genommen, wie
die SE Finanzen vorschlägt, in Fällen von Gebäudebestandsveränderungen
anreizkompatibel zu verfahren. Der Kern des Vorschlages basiert auf dem
Grundsatz, dass aktuelle Nutzer von Gebäuden sich in Höhe der tatsächlich
entfallenden Ausgaben (Nettoeinsparung) ab dem Zeitpunkt der Einsparung für den
Bezirkshaushalt den entsprechenden Betrag im Rahmen der Haushaltsplanung
anrechnen können. Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, wo die Ausgaben im
Haushalt veranschlagt sind. Er gilt perspektivisch auch für die sogenannten
budgetunwirksamen Kosten, da diese ab dem Haushalt 2010 mit veranschlagten
Ausgaben im Haushalt korrespondieren. Die Höhe und der Zeitpunkt anrechenbarer
Beträge ist dabei von den Fachämtern mit der SE Immobilien und der SE Finanzen
abzustimmen. Nutzen
mehrere Ämter ein Gebäude, so sind die tatsächlichen Nettoveränderungen
anteilig zu berechnen und zu berücksichtigen. Haushaltsmäßige
Auswirkungen keine Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder-
und Familienverträglichkeit entfällt Matthias
Köhne Christine
Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für Jugend
und Immobilien |
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