Drucksache - VI-0819  

 
 
Betreff: Strategiewechsel in der Haushaltspolitik
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.07.2009 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2009 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
14.10.2009 
Fortführung der 27. öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Grüne, 26. BVV am 15.07.09
Antrag Grüne - Ausfertigung nach Beschlussfassung - 26. BVV am 15.07.09
VzK 13, SB, 27. Tagung, 23.09.09

Antrag

 

Begründung

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                             .2009

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                      Drucksache-Nr.:

                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: VI – 0819/09

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Strategiewechsel in der Haushaltspolitik

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 26. Sitzung am 15.07.09 angenommenen Antrages der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI – 0819:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht,

 

A.

Bei der Aufstellung des Haushaltsplans für 2010/2011 wird angestrebt, die zu erbringenden Einsparun­gen im Haushaltsplan zuvorderst und zu einem möglichst großen Teil durch die Senkung der bezirklichen Infrastruktur-Kosten zu erbringen.

B.

Das Bezirksamt wird daher ersucht,  folgende Einsparungen zu prüfen. Der BVV sind entspre­chende Ergebnisse zu Beginn der Haushaltsberatungen am 01.09.2009 vorzustellen und zuzuleiten. Soll­ten erbetene Informationen bis dahin nicht verfügbar sein, teilt das Bezirksamt der BVV mit, bis wann sie diese erhalten wird.

Zu prüfen ist

1. Einsparungen im Bereich der Bürodienstgebäude (BDG)

-        wie und unter welchen Voraussetzungen eine Aufgabe des Bürostandortes Darßer Straße zum 01.01.2010 möglich gemacht werden kann;

-        wie generell in Bürodienstgebäuden im Durchschnitt eine Nutzung von max. 14 m2  erreicht wer­den kann;

-        ob in Räumen von mehr als 20 m² eine Verdichtung zu vertreten ist, die zu einem Verhältnis führt, das unter dem Richtwert der AllA Raum von 12 m² je Mitarbeiter/in liegt, und wie eine solche Verdichtung an welchen Standorten erreicht werden kann;

-        ob durch die Schaffung von Großraumbüros, ggf. durch weitere bauliche Maßnahmen wie ei­nem Einbau von Trennwänden (z.B. aus Glas), eine höhere Verdichtung bei den Bürodienst­flächen zu erreichen ist und wie eine solche Verdichtung an welchen Standorten realisiert werden kann;

-        ob insbesondere in den Leistungsbereichen durch die Einrichtung von Besprechungsräumen und deren flexible Nutzung eine Verdichtung in den Büroräumen zu erreichen ist und wie dies an welchen Standorten realisiert werden kann;

-        ob durch das Angebot von flexiblen Computerarbeitsplätzen die Anzahl der Arbeitsplätze wei­ter zu verringern bzw. durch eine flexible Nutzung damit unter die Anzahl der entsprechenden Verwaltungsmitarbeiter/innen zu senken ist und wie dies in welchen Abteilungen und LuVs bzw. Ämtern und an welchen Standorten erreicht werden kann;

-        ob mit den zur Verfügung stehenden Bewirtschaftungs- und Investitionsmitteln mittelfristig ein wirtschaftlicher Betrieb für die Bezirksamtsstandorte Rathaus Pankow, Berliner Allee 252-260, Fröbelstraße 17 und Grunowstraße 8-11  in einem Zeitraum von 5 bis 10 Jahren - zu er­reichen ist. Hierfür der Instandhaltungsrückstau, der Investitionsbedarf sowie der Unterhal­tungsbedarf zu ermitteln. und im Vergleich die Mieten, die durchschnittlich in den letzten 10 Jahren für entsprechende Bürodienstflächen in Berlin gezahlt werden mussten, gegenüber­zustellen.

 

2. Einsparungen im Bereich des Fachvermögens

-        wie auf der Basis einer Aufstellung nicht ausreichend genutzter Raumkapazitäten sowie der Ge­genüberstellung von zugewiesenen IKT-Mitteln und tatsächlichen IKT-Kosten (einschließ­lich dem jeweiligem Saldo) mit veränderten Nutzungen eine höhere Effizienz erreicht werden kann;

-        ob und wie durch die Einrichtung von weiteren kooperativen Standorten Leistungsangebote ver­dichtet werden können;

-        wie und mit welchen baulichen Maßnahmen eine effektivere Nutzung von Gebäuden im Fach­vermögen erreicht werden kann.

 

C. Folgen der Aufgabe von Immobilien

Das Bezirksamt wird ersucht,

-        sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass bei der Aufgabe bzw. Abgabe von Immobilien die Entlastung der buw-Infrastrukturkosten schon im Jahr der Abgabe haus­haltswirksam wird

-        Regelungen vorzuschlagen, wie bei die Abgabe von Immobilien, die eingesparten Kosten kameral veranschlagt werden, da eine 100% zentralisierte Veranschlagung keinen Anreiz für Einsparungen entfaltet.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

 

Ergebnis der Prüfung

 

zu B. 1

 

1. Anstrich

Der Bürostandort Darßer Straße 203 könnte aufgegeben werden, wenn anderenorts Büroflächen für das Tiefbauamt, den Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung und (für die Ausweichunterbringung) des Personalamts bereitstünden. In den landeseigenen Liegenschaften des Bezirkes gibt es jedoch derzeit keinen Leerstand in dieser Größenordnung, er kann im Moment auch nicht durch Verdichtung der Belegung geschaffen werden. Eine Anmietung der Flächen verbietet sich aus Kostengründen.

 

2. Anstrich

Aufgrund des Baujahrs der vom Bezirksamt genutzten BDG (mit Ausnahme der angemieteten Storkower Straße 97 und der Darßer Straße 203) sind alle vor 1950 errichtet und unter Denkmalschutz stehend) wird in Anlehnung an die Verfahrensweise Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) bei der Bewertung der Büroflächennutzung für die BDG im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB), aufgrund der ungünstigen Raumschnitte bei allen weiteren Berechnungen von einem Sollwert nach AllARaum von 14 m²/Mitarbeiter (MA) für diese Gebäude ausgegangen.

Eine Belegungsdichte von 14 m² wäre möglich, wenn mehr Doppel- und Mehrfachbelegungen in Räumen > 16 m² erfolgen würden.

Dieses Ziel ist allerdings nur schwer zu erreichen, weil nach Abschnitt 3 Ziffer 7 Absatz 1 der AllARaum Ausnahmen von der Höchstbelegungsdichte zugelassen werden, wenn, "die Notwendigkeit unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte, tätigkeitsbezogener Erfordernisse und der funktionalen Nutzbarkeit und Eignung des Gebäudes" begründet werden kann.

Diese Begründungen liegen von allen Ämtern vor; in Bezug auf erhöhten Platzbedarf aufgrund tätigkeitsbezogener Erfordernisse werden beispielhaft aufgeführt:

 

-          erhöhtes Aktenaufkommen,

-          zusätzliche Unterbringung von Kartenschränken und Beratungstischen für die Ausbreitung von Karten und die Beratung von Investoren,

-          Einzelzimmer für Sozialarbeiter mit datenschutzrelevanten Aufgaben,

-          Therapieräume, Beratungsräume und Räume für Hilfekonferenzen.

 

3. Anstrich

Aufgrund der spezifischen funktionalen Nutzbarkeit und Eignung der Gebäude in Pankow wurde für die vor 1950 gebauten und unter Denkmalschutz stehenden Dienstgebäude ein AllARaum- Sollwert von 14 m²/MA angesetzt (siehe Anstrich 2). Das schließt nicht aus, dass bei Räumen > 16 m² ein entsprechend günstiger Raumzuschnitt vorliegt und die tätigkeitsbedingten Erfordernisse eine Doppel- bzw. Mehrfachbelegung zulassen. Damit könnte dann eine Belegungsdichte von 12m²/MA  entstehen.

 

4. Anstrich

Von einem Großraumbüro spricht man ab einer Fläche von mindestens 400 m². Diese großdimensionierten Räume sollen die Teamarbeit fördern, jedoch mangelt es an Rückzugsmöglichkeiten für konzentriertes Arbeiten. Lärm,  Klima und Beleuchtung lassen sich nicht nach individuellen Bedürfnissen regulieren. Weitere Belastungsfaktoren stellen die begrenzten Möglichkeiten zur individuellen Arbeitsplatzgestaltung und die ständig mögliche soziale Kontrolle dar. Das Bürokonzept "Großraumbüro" stellt keine Alternative zur Unterbringung in den jetzt vorhandenen Büros dar.

(Quelle: BGI 650, Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Leitfaden für die Gestaltung, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Büroraumtypen und Ergonomieprobleme)

 

An unseren vorhandenen Bürostandorten ist die Schaffung von Großraumbüros unwirtschaftlich. Der Flächengewinn - sofern überhaupt möglich - rechtfertigt nicht den hohen Bauaufwand (Abriss, Elektro, Fußboden, Maler, Errichtung schalldämmender Wände, Stellwände etc.) Zu beachten ist, dass das Rathaus Pankow, das BDG in der Grunowstraße, das BDG Berliner Allee 252 - 260 und die Gebäude des Standortes Fröbelstraße 17 unter Denkmalsschutz stehen.

 

Denkbar wäre eine solche Maßnahme nur im ehemaligen BVV-Saal (491 m²) in der Berliner Allee 252-260, allerdings müsste erst eine geeignete Nutzergruppe gefunden werden. Es könnten dann maximal 33 Arbeitsplätze entstehen.

Nach vorsichtiger Schätzung würden Kosten in Höhe von 955,5 T € anfallen.

 

5. Anstrich

Besprechungsräume werden derzeit bereits intensiv genutzt, beispielhaft sei hier die Nutzung des Besprechungsraumes R 225 in der Storkower Straße  97 genannt.

In Leistungsbereichen eine solche Mehrfachnutzung ist jedoch nur äußerst begrenzt machbar, da die Mitarbeiter auf ihren PC bzw. ihren Aktenbestand zurückgreifen müssen.

 

6. Anstrich

Flexible Computerarbeitsplätze werden in Einzelfällen in bestimmten Bereichen bereits genutzt. Das ist möglich, wenn Mitarbeiter/innen nicht ständig auf einen PC zurückgreifen müssen und ihn nur zur Verrichtung bestimmter Tätigkeiten (Bericht schreiben, Anmeldung eines Raumbedarfs, Festlegung von Terminen) oder  für Spezialaufgaben (CAD-Arbeitsplatz) benötigen. Erfahrungen bestehen im

 

  • Vermessungsamt
  • Ordnungsamt
  • Jugendamt

 

Dabei kommt es jedoch nicht zu der gewünschten Belegungsverdichtung. Eine weitere Nutzung flexibler Computerarbeitsplätze wird nicht gesehen.

 

7. Anstrich

Die 3 Hauptstandorte (Breite Str. 24A-26, Berliner Allee 252-260, Fröbelstr. 17) einschließlich Grunowstraße wurden mit Ausnahme des Rathauses Pankow nicht für Büronutzung errichtet. Demzufolge sind sie nicht vergleichbar mit eigens dafür errichteten Gebäuden. Sie sind von den Bürgern angenommen, stellen einen historischen und kulturellen Wert im Bezirk dar und erfüllen ihre Aufgabe als Verwaltungsgebäude.

Wir gehen davon aus, dass diese Standorte nicht infrage gestellt werden, zumal ihre Vermarktung sich äußerst kompliziert gestalten würde.

Die geforderte Gegenüberstellung haben wir wie folgt erarbeitet (siehe Anlage):

 

Ansätze

Die Anmietung von Büroflächen unterliegt dem Gewerbemietrecht. Es gibt keinen Mietspiegel für Gewerberäume, die Miete ist daher frei vereinbar. Für die geforderte Betrachtung wurden in Ansatz gebracht:

  • eine "theoretische" Kaltmiete auf Basis der Mietverträge für die Storkower Straße 97, der Danziger Straße 81 und der Achillesstraße 53 von 81,36 €/m² p. a., (aktuell werden diese Konditionen nicht erreicht, auch jährliche Steigerungen sind nicht enthalten)
  • die Bewirtschaftungskosten entsprechend dem IST- 2008,

Neben diesen Mietkosten ist es jedoch durchaus üblich, dass den Mietern weitere Kosten auferlegt werden (z. B. Verwaltungskosten, Beteiligung an Instandhaltungskosten, Schönheitsreparaturen). Diese Positionen sind individuell zu verhandeln und wurden beim Kostenvergleich nicht berücksichtigt.

  • der Sanierungsbedarf für die 4 Bürodienstgebäude (BDG) nach Grobkostenschätzung durch die SE Immobilien, Fachbereich Hochbau. (Die Grobkostenschätzung enthält Grundsanierungsmaßnahmen zur Erhaltung der Standorte ohne Umbaumaßnahmen und Standardanpassungen wie z, B. EnEV 2009.)

 

Ergebnis

1. Annahme:

Anmietung neuer BDG und Wegfall der Sanierungskosten,

Bewirtschaftungskosten entsprechen Nebenkosten.

 

Der Bezirk würde jährlich statt 3.960.504 € für Sanierung und Bewirtschaftung 7.505.754 € für Miete (einschließlich aller Nebenkosten und sonstiger Kosten) ausgeben. Kämen jetzt noch Verwaltungskosten und anteilige Instandhaltungskosten hinzu, wäre das Ergebnis noch schlechter.

 

2. Annahme:

Die BDG werden weiter durch den Bezirk bewirtschaftet.

Der Sanierungsrückstau wird abgebaut.

 

Gemäß der geplanten Mittel kann der Sanierungsrückstau abgebaut werden. Nach 10 Jahren ist immer noch ein hoher Sanierungsbedarf erkennbar.

 

3. Annahme:

Die BDG werden weiter durch den Bezirk bewirtschaftet.

 

Der Sanierungsrückstau wird in Höhe der theoretischen Kaltmiete abgebaut.

Bereits nach 3,9 Jahren könnte der Sanierungsstau abgebaut sein.

 

Fazit

Der Bezirk sollte weiterhin die vorhandenen BDG nutzen und die Anstrengungen zum Abbau des Sanierungsrückstaus verstärken.

 

 

zu B 2. Einsparungen im Bereich des Fachvermögens

 

1. Anstrich

Eine Aufstellung nicht ausreichend genutzter Raumkapazitäten kann nicht erfolgen, da nach Aussage der Fachämter solche Raumkapazitäten nicht bestehen. Die einzelnen Fachämter begründen das wie folgt:

 

Schule und Sport:

Im Bereich der Schulen kann nicht auf Grund der Gegenüberstellung von zugewiesenen IKT-Mitteln und tatsächlichen IKT-Kosten geplant werden. Derzeit noch freie Kapazitäten im Oberschulbereich können nicht abgebaut werden, da sich die Schulen von "unten" wieder füllen und in spätestens 2 Jahren in der Sekundarstufe I (Klasse 7-10) die volle Kapazitätsausschöpfung erreicht sein wird.

 

Kultur:

Nach den vielen Standortaufgaben der letzten Jahre gibt es im Amt für Kultur und Bildung keine nicht ausreichend genutzten Raumkapazitäten, damit trifft die Aussage für den Bereich Kultur grundsätzlich nicht zu. Allerdings bestehen vereinzelt funktionale Mängel, die zu beheben dann den Einsatz von Bau- und Sanierungsmitteln erforderlich machen, was Kult  auch entsprechend beantragt hat. (z. B. Kulturareal Thälmann-Park : Austausch veralteter Heizungs- und Lüftungstechnik gegen platzsparende neue und in der Folge Raumgewinn für fachliche Nutzung).

 

Soziales:

Nach den jetzigen Erfahrungen gestaltet es sich für den Bereich Soziales schwierig Nutzungsmöglichkeiten anzubieten, weil aufgrund der räumlichen Beschaffenheit der Begegnungsstätten zu einer parallelen Nutzung kaum Handlungsspielraum gegeben ist. Konkrete Verabredungen zwischen den Bereichen Soziales und Jugend finden in der 38./39. KW für weitere generationenübergreifende Nutzung der etablierten Einrichtungen statt.

 

Jugend:

Das Jugendamt sieht 3 Wege um zu Einspareffekten im Bereich des Fachvermögens zu kommen:

 

  • Erhöhung der Angebotsstunden, Erweiterung der Öffnungszeiten und bessere Auslastung der Immobilien (Voraussetzung: haupt- oder ehrenamtliches Personal wird konzentriert und zusätzlich eingesetzt)
  • Kooperation mit anderen Trägern/Leistungsanbietern
  • Schließung von Einrichtungen und Verlagerung des Inhaltes an andere Orte

 

Diese 3 Wege werden im Jugendamt geprüft. Sie bedürfen, aufgrund der besonderen Stellung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses, eines Beschlusses im KJHA, vor Umsetzung. Es ist geplant im November2009 dem Ausschuss entsprechende Vorschläge vorzustellen.

 

2. Anstrich

Schule und Sport:

Eine Einrichtung kooperativer Standorte ist auf Grund der steigenden Schülerzahlen nicht möglich. Alle verfügbaren Räumlichkeiten werden zur Absicherung der Versorgung mit Schulplätzen benötigt um die gesetzlich festgeschriebene Schulpflicht gewährleisten zu können.

 

Kultur:

Mit der Entwicklung z. B. eines kooperativen Standortes in Buch/Karow könnten durch Verdichtung eine Nutzfläche von derzeit 2000 m² auf 1600 m² reduziert werden.

 

Soziales:

Machbare Lösungen werden aus der Sicht Soziales in weiteren kooperativen Nutzungen mit dem Jugendbereich gesehen, wie beispielsweise die seit dem 15.06.2009 bestehende gemeinsame Nutzung der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Hosemannstraße (KJFE Hosemannstraße). Es bestehen konkrete Verabredungen zwischen Soziales und Jugend zur Eruierung weitere Möglichkeiten.

 

Jugend:

siehe oben

 

 

3. Anstrich

Schule und Sport:

Mit der Erstellung und Fortschreibung der bezirklichen Schulentwicklungspläne wird der vorhandene und benötigte Gebäudebestand analysiert und den erforderlichen Gegebenheiten angepasst.

Bauliche Veränderungen in und an Schulgebäuden bringt nicht zwangsläufig eine effektivere Nutzung der Gebäude, da auch immer die Spezifik der einzelnen Schulform und der pädagogische Bedarf berücksichtigt werden muss.

 

Kultur:

Durch Reduzierung von Verkehrsflächen und damit Vergrößerung von Nutzflächen können mehr Mengen (Angebote) erbracht werden, z.B. Einrichten einer Dauerausstellung im Fachbereich Museum/ bezirkliche Geschichtsarbeit.

 

Jugend:

Ein wesentliches Kriterium zur Herstellung einer höheren Nutzbarkeit ist die Schaffung barrierefreier Zugänge.

 

 

zu C.

 

Die Berliner Bezirke haben sich mit dem Senator für Finanzen darauf verständigt, in einer kleinen Arbeitsgruppe aus Bezirksvertretern/innen und der Senatsverwaltung für Finanzen, die Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten in der Globalsummenzuweisung zu behandeln und einen neuen Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Neben Fragen der sogenannten Pagatorisierung steht auch der Zeitpunkt des Wirksamwerdens von Gebäudeabgängen im Zentrum der Diskussionen. Derzeit wird ein Modell diskutiert, dass sofort im nächsten auf den Gebäudeabgang folgenden Haushaltsjahr eine Entlastung bringen würde. In dieser Arbeitsgruppe ist auch der Bezirk Pankow vertreten.

 

Das Bezirksamt hat überdies in seiner Sitzung am 09.06.2009 im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung 2010/2011 auf Basis einer Vorlage zur Kenntnis genommen, wie die SE Finanzen vorschlägt, in Fällen von Gebäudebestandsveränderungen anreizkompatibel zu verfahren. Der Kern des Vorschlages basiert auf dem Grundsatz, dass aktuelle Nutzer von Gebäuden sich in Höhe der tatsächlich entfallenden Ausgaben (Nettoeinsparung) ab dem Zeitpunkt der Einsparung für den Bezirkshaushalt den entsprechenden Betrag im Rahmen der Haushaltsplanung anrechnen können. Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, wo die Ausgaben im Haushalt veranschlagt sind. Er gilt perspektivisch auch für die sogenannten budgetunwirksamen Kosten, da diese ab dem Haushalt 2010 mit veranschlagten Ausgaben im Haushalt korrespondieren. Die Höhe und der Zeitpunkt anrechenbarer Beträge ist dabei von den Fachämtern mit der SE Immobilien und der SE Finanzen abzustimmen.

Nutzen mehrere Ämter ein Gebäude, so sind die tatsächlichen Nettoveränderungen anteilig zu berechnen und zu berücksichtigen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                             Christine Keil

Bezirksbürgermeister                                                     Bezirksstadträtin für

                                                                                                Jugend und Immobilien

 

 

 

 

 

 
 

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