Drucksache - VI-0804  

 
 
Betreff: Kurt-Tucholsky-Bibliothek bleibt an VÖBB angeschlossen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.06.2009 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2009 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.11.2009 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag Bü 90; 17.06.09
2. Ausfertigung gem. Dringlichkeitsantrag, Bü 90; SPD, 17.06.09
VzK gem. § 13 BezVG-ZB, 23.09.09
VzK 13, SB, 28. BVV, 11.11.09

Das Bezirksamt tut alles in seiner Macht stehende, um den Verbleib der Kurt-Tucholsky-Bibliothek (KTB) im Verbundsystem der öf

 

 

Siehe Anlage

Der Verbleib im VÖBB ist für die KTB eine notwendige Voraussetzung ihrer ehrenamtlichen Arbeit in der bisherigen Form

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                               .11.2009

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                        Drucksache-Nr.:

                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: VI-0804

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Kurt-Tucholsky-Bibliothek bleibt an VÖBB angeschlossen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der Sitzung am 17.06.09 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0804

 

Das Bezirksamt setzt sich unverzüglich dafür ein, dass die Kurt-Tucholsky-Bibliothek (KTB) im Verbund der öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB) verbleiben kann. Dafür sollen folgende Maßnahmen umgehend ergriffen werden:

 

- Das Bezirksamt wird sich beim Senat für die schnellstmögliche Erarbeitung

  einer datenschutzrechtlich gesicherten Grundlage einsetzen, die

  ehrenamtlich unterstützten Bibliotheken eine Möglichkeit zum Verbleib im

  VÖBB gewährleistet und beim Berliner Datenschutzbeauftragten eine

  Stellungnahme zur Duldung der KTB innerhalb des VÖBB erwirken.

 

- Das Bezirksamt wird umgehend prüfen, ob die KTB zum Pilotprojekt einer

  vorzeitigen RFID-Einführung werden kann.

 

- Sollte bis zu nächsten Tagung der Verbundkonferenz der drohenden

  Ausschluss aus dem VÖBB nicht zu verhindern sein, wird das Bezirksamt –

  bis eine endgültige Lösung zum Verbleib der Bibliothek im VÖBB greifen

  kann – wie von der Verbundkonferenz gefordert unverzüglich ein/e

  bezirkliche/r Mitarbeiter/in in die KTB entsenden.

 

Der BVV ist zur 26. Tagung zu berichten.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Im Ergebnis der VÖBB-Verbundkonferenz vom 03.07.09 ist in Abstimmung mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit verabredet worden, die beiden ehrenamtlich geführten Bibliotheken in Pankow und Tempelhof-Schöneberg nicht vom Verbund auszuschließen, sofern entweder eine technische Lösung die datenschutzrechtlichen Bedenken berücksichtigt oder aber hauptamtliches Personal zum Einsatz kommt. Nach Konsultation mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herrn Dr. Dix, konnte eine Regelung wie folgt vereinbart werden: da die derzeitige Praxis nicht als datenschutzkonform bewertet wird, soll schnellstmöglich eine technisch unbedenkliche Lösung durch eingeschränkte Zugriffsrechte realisiert werden. Da dieses erst im Zuge eines neuen Software-Releases Ende 2010 erfolgen kann, wird bis dahin die laufende Praxis nicht beanstandet, wenn während der Ausleihzeiten ein/e hauptamtliche/r Mitarbeiter/in die personenbezogenen Vorgänge selbst vornimmt oder beaufsichtigt.

 

Die Umsetzung dieser Übergangsphase soll durch ZeP-Kräfte erfolgen. Nachdem ein erster Antrag vom ZeP abgelehnt worden ist, wird ein erneuter Antrag seitens des Bezirksamtes erfolgen.

 

Die Einführung der RFID-Technologie und die damit verbundene Aufstellung von Selbstverbuchungsautomaten ist nicht geeignet, die im Raume stehenden datenschutzrechtlichen Bedenken auszuräumen, da in der Kurt-Tucholsky-Bibliothek eine Ausleih-Verbuchung durch die ehrenamtlichen Mitarbeiter an so genannten Mitarbeiterarbeitsplätzen auch nach der Einführung von RFID erfolgen wird. Die persönliche Betreuung der Nutzer durch die ehrenamtlichen Mitarbeiter ist ein unverzichtbarer Standard einer Stadtteilbibliothek.

 

Da das Thema zukünftig über die weitere Berichterstattung zur Drs. VI-0851 erfolgen wird, bitten wir die Berichterstattung zur Drucksache VI-0804 als abgeschlossen zu betrachten. 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Für 2010 sind im Haushaltsplan 22.000 Euro eingeplant (Kapitel 3723/51143)

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                         Dr. Michail Nelken    

Bezirksbürgermeister                                               Bezirksstadtrat für Kultur,

                                                                                    Wirtschaft und Stadtentwicklung    

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen