Drucksache - VI-0713  

 
 
Betreff: Hinweisschilder Wildwechsel in der Hobrechtsfelder Chaussee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.04.2009 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz federführender Ausschuss
28.04.2009 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.05.2009 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2009 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU-Fraktion, 23. BVV am 01.04.09
2. Ausf. Antrag der CDU-Fraktion, 23. Tagung, 01.04.2009
BE Aussch. Öff.Ordnung, 24. Tagung, 13.05.2009
VzK 13, SB, 27. Tagung, 23.09.09

Das Bezirksamt wird ersucht, in geeigneter Art und Weise auf die erhöhte Gefährdung durch Wildunfälle in der Hobrechtsfelder C

 

 

Siehe Anlage

Die Hobrechtsfelder Chaussee im Ortsteil Buch wird beidseitig von Waldgebieten gesäumt, in denen nicht unwesentliche Populatio

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                            2009

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VI-0713

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

 

Hinweisschilder Wildwechsel in der Hobrechtsfelder Chaussee

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 24. Tagung der BVV am 13.5.2009 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VI-0713:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht,

 

in geeigneter Art und Weise auf die erhöhte Gefährdung durch Wildwechsel in der Hobrechtsfelder Chaussee, insbesondere auf dem Abschnitt zwischen dem Bahnübergang der Niederbarnimer Eisenbahn bis zur Kreuzung Wiltbergstraße, im Pankower OT Buch hinzuweisen.

Hierbei ist speziell die Anbringung des Gefahrenzeichens „Wildwechsel“ (Zeichen 142) zu prüfen“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Die Zuständigkeit für die Maßnahmen des Fließverkehrs im Bereich des übergeordneten Straßennetzes obliegt gemäß den Ausführungen im Ordnungsämtererrichtungsgesetz (OÄErrG vom 24.6.2004) der zentralen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin (VLB B 52). 

 

Die VLB hat zwischenzeitlich das erforderliche Anhörungsverfahren zum Aufstellen der Verkehrszeichen (Z) 142 der Straßenverkehrsordnung (StVO) –Wildwechsel- in der Hobrechtsfelder Chaussee im o.a. Teilabschnitt gegenüber dem Tiefbauamt eingeleitet.

Die Beschilderung wird innerhalb der nächsten vier Wochen aufgestellt.

 

Wir bitten, den Antrag damit als erledigt anzusehen.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                     Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                        Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung

 

 

 

 
 

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