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Drucksache - VI-0676
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin .10.2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: In
Erledigung der Drucksache
Nr.: VI-0676 Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Abwrackprämie
auch für Bezieher von Transferleistungen Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: In
Erledigung des in der 22. Sitzung am 18.03.2009 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0676 Das BA wird beauftragt, sich
unverzüglich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass das Land eine
Bundesratsinitiative auslöst, die dazu beiträgt, die diskriminierende Regelung,
die Abwrackprämie beim Bezug von Transferleistungen als Einkommen anzurechnen,
abschafft. Die Abwrackprämie soll auch dann
ausgezahlt werden, wenn kein neues Auto angeschafft wird. wird gemäß
§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Mit Zwischenbericht vom 26.05.2009 wurde mitgeteilt,
dass nach Auskunft der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
vom 06.05.2009 für den Personenkreis der Leistungsberechtigten nach dem SGB II
vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geprüft wird, ob die nach der
Förderrichtlinie gezahlte Umweltprämie als zweckbestimmtes Einkommen nach § 11
Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a) Zwischenzeitlich hat die
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zur Kenntnis gegeben,
dass die Bundesagentur für Arbeit sowie das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales auch nach der Prüfung weiterhin von einer Anrechung der Umweltprämie
als Einkommen im Sinne des § 11 SGB II ausgehen. Das Landessozialgericht
Nordrhein-Westfalen hat durch zwei Beschlüsse vom 03.07.2009 (Az.: L 20 B 59/09
AS ER und L 20 B 66/09 AS) diese Rechtsauffassung bestätigt. Das
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat jedoch durch Entscheidung vom 22.09.2009
(Az.: L 2 AS 315/09 B ER) festgestellt, dass die Umweltprämie nicht als
Einkommen auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet werden dürfte. Es konnte nicht festgestellt
werden, dass entsprechende Verfahren beim Bundessozialgericht anhängig sind. Da
die Finanzmittel für die Umweltprämie zwischenzeitlich ausgeschöpft worden sein
sollen, ist mit neuen Fällen, in denen über die Anrechnung der Umweltprämie als
Einkommen zu entscheiden wäre, ebenso wenig wie mit einer höchstrichterlichen
Klärung dieser Rechtsfrage durch das Bundessozialgericht zu rechnen. Es wird gebeten die
Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige
Entwicklung
Keine Kinder- und
Familienverträglichkeit
entfällt Matthias
Köhne Lioba
Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für Gesundheit,
Soziales, Schule und Sport |
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