Drucksache - VI-0676  

 
 
Betreff: Abwrackprämie auch für Bezieher von Transferleistungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
04.03.2009 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
18.03.2009 
Fortführung der 22. Öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.06.2009 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.11.2009 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke, 22. Tagung (F), 18.03.2009
ÄA Fraktion Bü90/Gr., 22. Tagung (F), 18.03.2009
Ausf. nach Beschlussf., 22. Tagung (F), 18.03.2009
VzK § 13 BezVG Zwischenbericht, 17.06.09
VzK 13, SB, 28. BVV, 11.11.09

Das BA wird beauftragt, sich unverzüglich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass das Land eine Bundesratsinitiative aus

 

 

Siehe Anlage

Es darf nicht zugelassen werden, dass Menschen, die Transferleistungen beziehen, im Zusammenhang mit der Nutzung der Abwrackpr

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                     .10.2009

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                  Drucksache-Nr.:

 

                                                                                                                            In Erledigung der

                                                                                                                        Drucksache Nr.:

                                                                                                                        VI-0676

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Abwrackprämie auch für Bezieher von Transferleistungen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 22. Sitzung am 18.03.2009 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0676

 

Das BA wird beauftragt, sich unverzüglich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass das Land eine Bundesratsinitiative auslöst, die dazu beiträgt, die diskriminierende Regelung, die Abwrackprämie beim Bezug von Transferleistungen als Einkommen anzurechnen, abschafft.

Die Abwrackprämie soll auch dann ausgezahlt werden, wenn kein neues Auto angeschafft wird.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Mit Zwischenbericht vom 26.05.2009 wurde mitgeteilt, dass nach Auskunft der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vom 06.05.2009 für den Personenkreis der Leistungsberechtigten nach dem SGB II vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geprüft wird, ob die nach der Förderrichtlinie gezahlte Umweltprämie als zweckbestimmtes Einkommen nach § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a)
SGB II anrechnungsfrei bleibt. Dies würde eine Änderung der bisher vertretenen Rechtsauffassung bedeuten.

 

Zwischenzeitlich hat die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zur Kenntnis gegeben, dass die Bundesagentur für Arbeit sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch nach der Prüfung weiterhin von einer Anrechung der Umweltprämie als Einkommen im Sinne des § 11 SGB II ausgehen.

 

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat durch zwei Beschlüsse vom 03.07.2009 (Az.: L 20 B 59/09 AS ER und L 20 B 66/09 AS) diese Rechtsauffassung bestätigt. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat jedoch durch Entscheidung vom 22.09.2009 (Az.: L 2 AS 315/09 B ER) festgestellt, dass die Umweltprämie nicht als Einkommen auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet werden dürfte.

 

Es konnte nicht festgestellt werden, dass entsprechende Verfahren beim Bundessozialgericht anhängig sind. Da die Finanzmittel für die Umweltprämie zwischenzeitlich ausgeschöpft worden sein sollen, ist mit neuen Fällen, in denen über die Anrechnung der Umweltprämie als Einkommen zu entscheiden wäre, ebenso wenig wie mit einer höchstrichterlichen Klärung dieser Rechtsfrage durch das Bundessozialgericht  zu rechnen.

 

Es wird gebeten die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                       Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                                            Bezirksstadträtin für

                                                                                               Gesundheit, Soziales, Schule und Sport

 

 
 

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