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Drucksache - VI-0643
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 2010
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-0643
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Bebauungsplan 3-15 “Grünzug Schönholz“ besser mit dem Bezirk Pankow abstimmen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 22. Sitzung am 04.03.2009 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-0643 –
„Das Bezirksamt wird ersucht,
sich mit den verantwortlichen Stellen in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dahingehend in Verbindung zu setzen, dass im Rahmen der Bearbeitung des Bebauungsplanes 3-15 „Grünzug Schönholz“ die Interessen des Bezirkes und der Anwohner eine bessere Berücksichtigung finden.
Dies betrifft vor allem: - die Anbindung der angrenzenden Wohnquartiere und Arbeitstätten (z. B. Pankow-Park) über Wege für Fußgänger und Radfahrer, - die Einbindung an die großen Grünflächen des Volksparks Schönholzer Hei - die Einbindung der Regionalbahntrasse der Niederbarnimer Eisenbahn
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Im Rahmen der vorgegebenen gesetzlichen Verfahrensschritte gem. Baugesetzbuch hat der Bezirk sich am Bebauungsplanverfahren 3-15 beteiligt. Darüber hinaus hat es zusätzliche Abstimmungsgespräche zu Detailproblemen gegeben.
Folgende Verfahrensschritte zum Bebauungsplan 3-15 sind seit dem dritten Zwischenbericht in der 35. Tagung der BVV am 07.07.10 erfolgt: Der Bebauungsplanentwurf 3-15 wurde in die Bebauungspläne 3-15a und 3-15b geteilt (Amtsblatt Nr. 31 vom 30.07.2010, S. 1283). Der Bebauungsplan 3-15a umfasst einen Abschnitt des ehemaligen Mauerstreifens nordöstlich der Nordbahn zwischen Klemkestraße und Provinzstraße sowie die Grundstücke Buddestraße 1-6, Provinzstraße 62 A, 63, 65, 67, 68, Straße Vor Schönholz 22, Teilflächen der Nordbahn sowie Abschnitte der Buddestraße, Provinzstraße und der Klemkestraße in den Bezirken Pankow, Ortsteile Niederschönhausen und Wilhelmsruh sowie Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf. Der Bebauungsplan 3-15b umfasst einen Abschnitt des ehemaligen Mauerstreifens nordöstlich der Nordbahn zwischen Klemkestraße und Kopenhagener Straße (Flur 151) sowie die Grundstücke Kopenhagener Straße 77-81, die Flurstücke 43, 44, 45, 294 und 295 (teilweise, Teilflächen der Nordbahn sowie Abschnitte der Klemkestraße und der Kopenhagener Straße in den Bezirken Pankow, Ortsteile Niederschönhausen und Wilhelmsruh sowie Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf. Durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurde für den Bereich Straße vor Schönholz, Provinzstraße, Frühlingstraße die Veränderungssperre 3-15/5 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 20 vom 19.08.2010, Seite 415) bis zum 22.08.2011 verlängert. Der nunmehr kleinere Bebauungsplan 3-15a soll beschleunigt im Verfahren fortgeführt werden. Der Bebauungsplan 3-15b soll, sobald es erforderlich ist, von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. II A in Zusammenarbeit mit der der Abt. X und der Niederbarnimer Eisenbahngesellschaft weiterbearbeitet werden. Die Niederbarnimer Eisenbahngesellschaft plant, gemäß Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. II A vom 07.07.2010, in Kürze in den rückwärtigen Teilflächen an der Kopenhagener Straße die Planfeststellung für die Errichtung einer Abstellanlage für Triebwagen mit Werkstatt und Waschanlage zu beantragen. Des Weiteren beabsichtigt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einen Teil des Grundstücks Kopenhagener Straße 77 für den Grünzug zu erwerben. Dem Erwerb wurde von der Senatorin für Stadtentwicklung am 11.05.2010 zugestimmt. Es soll ein 20 m breiter Streifen entlang der Bahntrasse nordöstlich des S-Bahnhofs Wilhelmsruh erworben werden, über den erfolgten Erwerb liegt seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung keine Mitteilung vor.
Der Bezirk wird weiterhin an den gesetzlichen Beteiligungsmöglichkeiten in den Bebauungsplanverfahren aktiv teilnehmen, sowie zusätzliche Gesprächsangebote der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Anspruch nehmen. In dem Zusammenhang verweise ich auf den Schlussbericht Drucksache VI-0821.
Das Bezirksamt bittet, das Ersuchen als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Dr. Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung
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