Drucksache - VI-0495  

 
 
Betreff: Sanierungsziele langfristig planungsrechtlich sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.06.2008 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung federführender Ausschuss
03.07.2008 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vertagt   
04.09.2008 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vertagt   
18.09.2008 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vertagt   
06.11.2008 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.11.2008 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.04.2009 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
29.04.2009 
Fortführung der 23. Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2009 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
14.10.2009 
Fortführung der 27. öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
03.03.2010 
31. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Drs. VI-0495, Antrag Fraktion Bündnis 90/Grüne, 16. BVV am 11.06.08
BE Aussch. Stadt/Wirtsch, 19. Tagung, 12.11.2008
VzK 13, ZB, 23. Tagung (F), 29.04.2009
VzK gem § 13 BezVG - ZB, 23.09.09
VzK 13 Schlussbericht, Bezirksamt, 31. BVV am 03.03.2010

Betreff: Sanierungsziele langfristig planungsrechtlich sichern

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Nach der Entlassung der Sanierungsgebiete (Kollwitzplatz 2008, die anderen Sanierungsgebiete folgen in den Jahren 2009 und 20

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                   .2010

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                          Drucksache-Nr.:

                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: VI-0495

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Sanierungsziele langfristig planungsrechtlich sichern

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 19. Sitzung am 12.11.2008 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-0495

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, vor Auslaufen der Sanierungsgebiete Kollwitzplatz, Teutoburger Platz, Helmholtzplatz, Winsstraße, Bötzowstraße, Wollankstraße und Komponistenviertel durch Sanierungsbebauungspläne nach § 140 Nr. 4 BauGB wesentliche Sanierungsziele langfristig planungsrechtlich zu sichern.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, folgende Rahmenbedingungen zu beachten:

 

1.      Es sind pro Sanierungsgebiet ein bis zwei generalisierende großmaßstäbliche Bebauungspläne aufzustellen, die insbesondere die Sicherung notwendiger kommunaler Gemeinbedarfsflächen, die Erhaltung vorhandener Freiflächen im Bebauungszusammenhang und die Bewahrung einer angemessenen Bebauungsdichte zum Ziel haben.

2.      Es ist durch das Bezirksamt im Einzelfall zu prüfen, ob bereits laufende Bebauungsplanverfahren beendet werden können, wenn die städtebaulichen Ziele auch durch einen großmaßstäblichen Bebauungsplan gesichert werden können. Falls dies aufgrund fortgeschrittener Verfahrensstände nicht sinnvoll sein sollte, sind die Verfahren mit getrennten Geltungsbereichen parallel zum Abschluss zu führen.

3.      Das Bezirksamt sollte noch in 2008 vor Auslaufen des Sanierungsgebietes Kollwitzplatz einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für dieses Gebiet beschließen. In den anderen Gebiete sollen die B-Pläne möglichst vor Auslaufen der Sanierungsgebiete festgesetzt werden.

4.      Die Bebauungspläne sollten insbesondere folgende Festsetzungen enthalten:
a. Art der Nutzung
b. Maß der Nutzung (Festsetzung GRZ, Begrenzung der Zahl der maximal
    zulässigen Vollgeschosse)
c. Überbaubare Grundstücksfläche (insbesondere Bautiefe).

5.      Die Finanzierung soll durch zweckgebundene Einnahmen (Ausgleichsbeträge) erfolgen, da es sich um „Sanierungsbebauungspläne“ zum Umsetzung der in § 140 Nr. 4 BauGB in Sanierungsgebieten vorgeschriebenen städtebaulichen Planung handelt. Die Bebauungspläne sollen die Einhaltung der Ziele und Zwecke der Sanierung und damit  den Erfolg der Sanierung nachhaltig sichern. Sie sind erforderlich, weil in den Gebieten nach wie vor erheblicher Veränderungsdruck besteht.“

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die BVV hat in der 28. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 11.11.2009 – Drucksache Nr. VI – 0827/2009 - in o. g. Angelegenheit ein weiteres Ersuchen angenommenen, das die Drucksache VI – 0495/2008 ergänzt und präzisiert hat.

 

Hierzu hat das Bezirksamt der BVV für die 30.Tagung einen Schlussbericht gemäß § 13 BezVG vorgelegt.

 

Darin ist dargestellt, wie das Amt für Stadtentwicklung dem Anliegen der BVV durch eine weitergehende Analyse des drängenden Handlungsbedarfs unter Einbeziehung der zu erhaltenden Nutzungsstrukturen entsprechen wird.

Es wurde auch deutlich gemacht, dass für die Zeit nach der Sanierung die Ziele und Leitbilder für die Gebiete weiterentwickelt und aktualisiert werden müssen, um konkrete Ziele für die verbindliche Bauleitplanung ableiten zu können. Erst im Ergebnis dessen würde sich ggf. weiterer Planungsbedarf ableiten.

Bis dahin wird der Fachbereich Stadtplanung des Amtes für Stadtentwicklung in Abhängigkeit von den personellen und finanziellen Möglichkeiten Aufstellungsbeschlüsse zu weiteren Priorität-1-Blöcken gemäß der Liste aus dem Anhang zum 2. Zwischenbericht prüfen und vorbereiten.

 

Im Schlussbericht zur Drucksache 0827/2009 wurden bereits Aufstellungsbeschlüsse zu drei Baublöcken mit Planungsbedarf der Priorität 1 (gemäß der Liste in der Anlage zum 2. Zwischenbericht) angekündigt.

 

Abhängig von der aktuellen Nachfrage zu relevanten Baupotenzialflächen und den personellen und finanziellen Möglichkeiten der Bezirksverwaltung wird die Prioritätensetzung bei der Bearbeitung und Einleitung dieser und weiterer verbindlicher Bauleitpläne ständig anzupassen sein.

 

Es wird gebeten, mit Annahme des Schlussberichts zur Drucksache VI-0827/ 2009 auch die Drucksache VI-0495/2008 als beantwortet zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Der absehbare Finanzbedarf für die laufenden und neu hinzukommenden Planverfahren übersteigt den Haushaltsansatz im Kapitel 4610, Titel 540 10 von 30.000 € für 2010 um ein Vielfaches. Eine Vergabe der Planungsleistungen im erforderlichen Umfang ist damit nicht möglich. Sofern der Haushaltsansatz nicht aufgestockt wird, ist nur eine zeitlich sehr gestreckte Bebarbeitung möglich, sowie eine nochmalige Prioritätensetzung nach den jeweiligen Planerfordernissen erforderlich.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                               Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                     Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft

                                                                        und Stadtentwicklung

 

 

 

 

 
 

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