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Drucksache - VI-0486
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin .2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in
Erledigung der Drucksache
Nr.: VI-0486 Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht
Betreff:
Shared Space Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: In
Erledigung des in der 19. Tagung am 12. November 2008 angenommenen Ersuchens
der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI - 0486 Die BVV
möge beschließen: Das Bezirksamt
wird ersucht zu prüfen, in welchen Wohngebieten bzw. Straßen des Bezirkes das
Konzept des Shared Space als Mittel zur Gestaltung des öffentlichen Raumes
prinzipiell Anwendung finden könnte. Hierbei ist insbesondere das Ausmaß des
ruhenden Verkehrs zu ermitteln, der nach allen Erfahrungen als größtes Hindernis
zur Errichtung von Shared-Space-Zonen gilt. wird gemäß
§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Wie im 1.
Zwischenbericht angekündigt, hat die Meinungsbildung im Bezirk sowohl durch die
Vorlage des Mobilitätskonzepts Pankow mit seinen verschiedenen Handlungsfeldern,
darunter auch das Handlungsfeld „Innovative und integrative Konzepte“,
als auch durch die Behandlung des Themas im Behindertenbeirat und in der AG
Verkehrssicherheit stattgefunden. Eine abschließende Beratung dazu fand am
17.09.2009 in der bezirklichen AG Verkehrssicherheit statt, in der alle
Teilnehmer (Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung, Seniorenvertretung,
Polizei, Untere Straßenverkehrsbehörde, AUN, Soz, Stabsstelle Beteiligung beim
Jugendamt, Schulwegsicherung, Behindertenbeauftragter) ihre Positionen zum
Thema „shared space“ als Ergebnis des jeweils in den Bereichen
stattgefundenen Meinungsbildungsprozesses mitteilten. Hier musste
zusammenfassend festgestellt werden, dass die Bedenken gegenüber der
Einrichtung von Shared-Space-Zonen nach wie vor überwiegen, gerade was die
nicht gelöste Frage des ruhenden Verkehrs und die sehr ernst zu nehmenden Hinweise
und Bedenken der Behindertenverbände und der Seniorenvertretung betrifft. Meinungsprägend
waren insbesondere der im Mobilitätskonzept erarbeitete Kriterienkatalog mit
seinen Ausschlusskriterien als auch die Stellungnahme aus dem Pankower
Behindertenbeirat. Zwischenzeitlich
hatte sich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in die Berlinweite
Debatte mit einem Positionspapier zur Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen
bei shared space, zu Begegnungszonen als Alternative und zu Berliner Lösungen
für Verkehrsberuhigung zu Wort gemeldet und deutlich Position für die
modellhafte Einrichtung von Begegnungszonen bezogen. In diesem
Positionspapier werden die Vor- und Nachteile von Shared-Space-Zonen aus der
Sicht der Senatsverwaltung dargestellt - die bessere Gestaltung von Straßen und
Plätzen, höhere Sicherheit und Barrierefreiheit wird auf der einen Seite
positiv eingeschätzt, fehlende Orientierungsmöglichkeiten für Menschen mit
Sehbehinderung, ein steigendes Sicherheitsrisiko für Kinder und Senioren und
der Entfall von Parkplätzen auf der anderen Seite wird als Nachteil betrachtet.
Die
Begegnungszone nach Schweizer Vorbild wird als Alternative mit folgenden Argumenten
begründet: Fußgänger haben Vorrang, die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h,
Parken ist an gekennzeichneten Stellen möglich, der Gehweg und damit die
Orientierungsmöglichkeiten für Kinder und Menschen mit Behinderungen bleibt erhalten,
die Kosten für die Umgestaltung sind nicht so hoch wie in den
Shared-Space-Zonen. Durch die
ausdrückliche Aufforderung von Frau Senatorin Junge-Reyer in der Bezirksstadträtesitzung
am 27. August 2009, aus der Sicht der Bezirke gegenüber der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung Vorschläge für die modellhafte Entwicklung von
Begegnungszonen zu machen, untermauert die Position der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und richtet diese konstruktiv aus. In dieser
Gemengelage hat die AG Verkehrssicherheit folgende Empfehlung an das Bezirksamt
erarbeitet, die vom Bezirksamt aufgegriffen wurde: Gneiststraße
/ Greifenhagener Straße / Buchholzer Straße bis Knoten Pappelallee 1a) Bereich
vor der Grundschule Greifenhagener Straße 2. Kastanienallee – Bereich vor dem Prater
3. Anger Blankenburg vom Dorfkern bis zum
Blankenburger Pflasterweg 4. Walter-Friedrich-Straße / Groscurthstraße vor
Schulgebäuden 5. Kollwitzplatz Zu 1.: Die
Gneiststraße / Greifenhagener Straße / Buchholzer Straße bis Knoten Pappelallee
und der Bereich vor der Grundschule Greifenhagener Straße ist ein Bereich, der
als innerstädtische Wohnstraße charakterisiert werden kann, welcher stark durch
parkende Kfz geprägt ist. Durch die Ansiedlung einer Seniorenwohnanlage an der
Ecke Pappelallee / Buchholzer Straße und durch die Präsenz einer
Kindertagesstätte und einer Grundschule würde die Entwicklung und Umsetzung
einer Begegnungszone in diesem Bereich einen deutlichen Schwerpunkt für mehr
Verkehrssicherheit für Kinder, Familien und ältere Menschen setzen. In diesem
Bereich wären sowohl die AG Verkehr der Wohnungsgenossenschaft Bremer Höhe als
auch eine aktive Elternschaft in der Grundschule Greifenhagener Straße Partner
des Bezirksamtes. Zu 2.: Der
Vorschlag, in der sowieso sehr von Fußgängern genutzten Kastanienallee im
Bereich vor dem Prater eine Begegnungszone zu entwickeln, basiert stadträumlich
aus der Überlegung, dass zwischen Prater und dem gegenüberliegenden öffentlichen
Durchgang, auf dem derzeit sich in Planungen befindliche Grundstück Schönhauser
Allee / Kastanienallee, Wegebeziehungen entstehen, die einer Nutzung als
Stadtplatz entsprechen. Der dichte Fahrrad- und Tramverkehr in dieser
innerstädtischen Hauptverkehrsstraße würde an dieser Stelle eine besondere
Herausforderung darstellen. Darüber
hinaus bestehen seitens der Anwohnerinitiativen verschieden detaillierte
Forderungen nach mehr Verkehrssicherheit und einer anderen Aufteilung des Straßenraumes.
In diesem Bereich wären die in und für die Kastanienallee aktiven Bürgerinitiativen
als auch der Verein carambolage e.V. Partner des Bezirksamtes. Zu 3.: Der Bereich
des Angers im Ortsteil Blankenburg vom Dorfkern bis zum Blankenburger
Pflasterweg ist ein Verkehrsraum, der durch eine Hauptverkehrsstraße mit
erheblichen Stadt-Umland-Durchgangsverkehr durch einen historischen märkischen
Dorfkern gekennzeichnet ist. Daher zeichnet diesen Vorschlag insbesondere die
zu beantwortende Frage aus, wie mit einer zu konzipierenden und ggf.
umzusetzenden Begegnungszone das Verhältnis zwischen Durchgangsverkehr und
Anwohnerinteressen neu definiert werden könnte. Für diesen Vorschlag wäre die
Shared Space Initiative Blankenburg Partner des Bezirksamtes. Zu 4.: Der in
einem Neubaugebiet liegende Bereich der Walter-Friedrich-Straße vom
Einmündungsbereich Groscurthstraße bis zu den Schulgebäuden ist neben dem Anwohnerverkehr
gekennzeichnet durch einen erheblichen Liefer- und Kundenverkehr, den das
örtliche Einkaufszentrum in diesem Bereich generiert. Da die Anwohner dieses
Neubaugebietes und die Kinder auf dem Schulweg in diesem Abschnitt erhebliche
Verkehrssicherheitsprobleme haben, liegt die Entwicklung und Umsetzung des
eigentlich in einem Wohngebiet liegenden Straßenabschnitts zu einer Begegnungszone
nahe. Dieser Vorschlag wurde aus dem Bereich Verkehrserziehung / Schulwegsicherung
gemacht, der hier gemeinsam mit der Schule und dem Management des
Einkaufscenters Partner des Bezirksamts wäre.
Zu 5.: Seit der
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Wörtherstr., im Abschnitt
zwischen Kollwitzstraße und Husemannstraße, wurde die Diskussion unter
Anwohnern und zusätzlich aus der AG Verkehrssicherheit der Grundschule am Kollwitzplatz
immer weiter geführt – mit dem Ziel, weitere Schritte zu gehen für mehr
Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität um den gesamten Platz. Daher rührt
dieser Vorschlag, für den die AG Verkehrssicherheit der Grundschule am
Kollwitzplatz Partner des Bezirksamtes wäre. Allen
diesen Vorschlägen ist gemeinsam, dass es aus dem Sektor bürgerschaftlichen
Engagements der jeweiligen Anwohnerschaft heraus bzw. von unmittelbar Betroffenen
selbst seit längerer Zeit Forderungen gibt, in diesen Abschnitten Konzepte zu
entwickeln und diese mit geeigneten Instrumenten umzusetzen, um mehr Sicherheit
für alle Verkehrsteilnehmer zu erreichen, die Aufenthaltsqualität im
öffentlichen Raum zu verbessern und die Nutzungsmöglichkeiten zu erweitern.
Dieser Fakt ist insofern wichtig, weil es gerade in den ersten Projektphasen
stark auf die Kommunikation mit den Anwohnerinnen und Anwohnern ankommen wird
und das Bezirksamt hier mit den lokalen Akteuren gemeinsam arbeiten könnte und
sollte. Diese
Vorschläge sind auch deshalb interessant, da für die modellhafte Entwicklung
die einzelnen stadträumlichen und verkehrlichen Voraussetzungen
unterschiedlicher nicht sein könnten. Eine
jeweilig zu entwickelnde und umzusetzende Begegnungszone - in einer Wohnstraße
im Ortsteil Prenzlauer Berg, in einer innerstädtischen Hauptverkehrsstraße mit
Straßenbahnlinie und touristischem Verkehr, in einer Hauptverkehrsstraße durch
einen märkischen Dorfkern, in einer Wohnstraße in einem Neubaugebiet und an
einem innerstädtischer Platz - muss und wird sicherlich sehr differenziert
ausfallen und bietet somit aber mannigfaltige Vergleichsmöglichkeiten und wird
unterschiedliche Erfahrungen ermöglichen. Diese
können dann in die weitere Diskussion im Bezirk über die künftige Gestaltung
öffentlicher Straßenräume einfließen. Nicht ganz
zufällig wegen der stadtweiten Diskussion zum Thema, aber unabhängig vom
dargestellten Meinungsbildungsprozess, wurden in den letzten Monaten noch drei
weitere mögliche Orte bzw. Bereiche für eine gravierende Umorganisation des
öffentlichen Raums in die bezirkliche Debatte eingebracht. Es gibt
Forderungen aus der aktiven Bürgerschaft heraus zur Umgestaltung des Platzes um
die Gethsemane - Kirche (Gethsemanestraße und Greifenhagener Straße), zur
Umgestaltung der Straßenräume um den Helmholtzplatz hin zu autofreien Zonen
und zur teilweisen Umgestaltung des Pankower Angers zu einer Shared-Space-Zone.
Denkbar
wäre es, diese Bereiche mit in den Kanon der zu entwickelnden Begegnungszonen
aufzunehmen. Das
Bezirksamt wird nach Kenntnisnahme der BVV und ggf. noch von der BVV eingebrachten
Hinweisen und Vorschlägen die Anmeldung der vorgeschlagenen ersten 5
Begegnungszonen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorbereiten, abstimmen
und vornehmen und darüber hinaus die 3 anderen Vorschläge optional anmelden. Bei
positiver Rückmeldung aus der Senatsverwaltung würde das Bezirksamt dann, wenn
es nicht aus der Bürgerschaft heraus organisiert wird, schrittweise in Workshopverfahren
eintreten, um in enger Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger, den
Straßenverkehrsbehörden, ggf. mit den schon tätigen Planungsbüros und den
Akteuren vor Ort zu Konzepten und Umsetzungsplänen für die Einrichtung von Begegnungszonen
zu kommen. Dieser
Prozess wird – immer die Zustimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
vorausgesetzt – Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten
die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige
Auswirkungen derzeit
nicht bezifferbar Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung Im Moment
keine, aber bei ggf. konkreter Einführung von Begegnungszonen umfangreiche
Auswirkungen Kinder-
und Familienverträglichkeit Im Moment
keine, aber bei ggf. konkreter Einführung von Begegnungszonen umfangreiche
Auswirkungen für die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen, Familien und
älteren Menschen im öffentlichen Raum. Matthias
Köhne Jens-Holger
Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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