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Drucksache - VI-0406
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-0406
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Behutsame Entwicklung im Sanierungsgebiet Kollwitzplatz Süd
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in Fortsetzung der 14. Sitzung am 16.4.2008 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-0406
„Die BVV ersucht das Bezirksamt,
1. für das Gebiet der ehemaligen Fahrbereitschaft zwischen Straßburger Straße und Saarbrücker Straße die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu prüfen bzw. mit dem Eigentümer der Fläche über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu verhandeln. Im Bebauungsplan-Verfahren ist zu prüfen, welche Flächen in diesem Bereich für die Sicherung öffentlicher Infrastruktur (Schule, Kindertagesstätte und Grünflächen) benötigt werden und welche Flächen für eine Wohnbebauung und nicht störendes Gewerbe zur Verfügung stehen. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob auf dieser Fläche oder der Straßburger Straße ein Schulhof für die voraussichtlich benötigte Grundschule auf der westlichen Straßenseite geschaffen werden kann.
2. für das Gelände der ehemaligen Bötzow-Brauerei die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu prüfen bzw. mit dem Eigentümer der Fläche über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu verhandeln. Der Bebauungsplan sollte den möglichst weitgehenden Erhalt der vorhandenen Bausubstanz sowie eine ergänzende Bebauung im östlichen Teil zum Ziel haben. Als Nutzung sollte eine Mischung aus Wohnen und Gewerbe sowie öffentlicher Infrastruktur ausgewiesen werden. Im Bebauungsplan-Verfahren ist zu prüfen, ob neben der bereits als Sanierungsziel ausgewiesenen Sicherung einer Kindertagesstätte weitere Flächen für andere öffentliche Infrastruktur zur Verfügung stehen.
3. bei der Aufstellung der unter eins und zwei genannten Bebauungspläne ist auf die Sicherung eines gesunden Stadtklimas unter Berücksichtigung und Einhaltung des Landschaftsplanes IV-L-3 besonders zu achten.
4. mit den Eigentümern der o. g. Flächen sind Gespräche über die Sicherung der notwendigen öffentlichen Infrastruktur und der Ziele des Landschaftsplanes über öffentlich-rechtliche Verträge zu führen, dabei sind die Rahmenbedingungen des Sanierungsrechtes zu beachten. Wenn im Ergebnis dieser Pläne kein Planerfordernis mehr vorhanden ist, können die Bebauungspläne eingestellt werden.
5. das Verfahren eng mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung abzustimmen.
6. die BVV regelmäßig zu informieren “ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Zu 1.:
Der Vertreter der Eigentümer hat sein Bauvorhaben in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 09.09.2010 bereits selbst vorgestellt, welches dort positiv aufgenommen wurde. Inzwischen wurde eine Gemeinsame Erklärung von Bezirksamt und Eigentümer notariell beurkundet, in der die Sicherung der öffentlichen Durchwegung, die Nutzungsmöglichkeit des innen liegenden Stadtplatzes als Spiel- und Aufenthaltsbereich durch die Allgemeinheit sowie die Errichtung einer privaten KITA durch den Eigentümer angeboten wird. Die Wegerechte sind bereits durch Eintragung von Baulasten gesichert worden. Für das abgestimmte Bebauungskonzept wurde ein Vorbescheid erteilt.
Zu 2.:
Mit dem neuen Eigentümer besteht Einvernehmen darüber, dass ein Bebauungsplanverfahren zur Neuordnung der unbebauten Grundstücksteile und planungsrechtlichen Sicherung der baulichen Nutzung des Geländes der ehemamligen Bötzow-Brauerei aufgestellt werden soll. Er hat bereits die Übernahme der Kosten des B-Planverfahrens erklärt. Derzeit wird noch geprüft, ob ein sogenannter Angebotsbebauungsplan oder ein Vorhaben bezogener Bebauungsplan aufgestellt werden soll. Das Bezirksamt wird die Bezirksverordnetenversammlung hierüber zu gegebener Zeit durch eine entsprechende Vorlage zur Kenntnisnahme unterrichten.
Zu 3. bis 5.:
Wurde bereits im 1. und 2. Zwischenbericht abschließend beantwortet.
Zu 6.:
Über das beabsichtigte Bebauungsplanverfahren für das Gelände der ehemaligen Bötzow-Brauerei wird gesondert informiert.
Alle anderen Empfehlungen der BVV-Drucksache wurden bereits abschließend beantwortet.
Es wird gebeten, die BVV-Drucksache damit als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Dr. Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung
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