Drucksache - VI-0406  

 
 
Betreff: Behutsame Entwicklung im Sanierungsgebiet Kollwitzplatz Süd
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.03.2008 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
16.04.2008 
Fortsetzung der 14. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.06.2008 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
04.03.2009 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
18.03.2009 
Fortführung der 22. Öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.05.2010 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
26.05.2010 
Fortsetzung der 33. öffentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.12.2010 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.06.2011 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen, 12.02.08
2. Ausf., Antr. SPD u. Bü90/Gr., 14. Tagung, 12.03.2008, Forts. 16.04.08
VzK 13, ZB, 16. Tagung, 11.06.2008
VzK 13,ZB, 22. Tagung (F), 18.03.2009
VzK 13 Zwischenbericht BA, 33 BVV am 05.05.2010
VzK 13 ZB, Bezirksamt, 38. BVV am 01.12.2010
VzK§13 BA, SB

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird beauftragt, für das Gelände der ehemaligen Bötzow-Brauerei und der ehemaligen Fahrbereit

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Die Verdichtung im Bereich des Sanierungsgebietes Kollwitzplatz Süd ist an die Grenzen der Belastbarkeit mit einer Bebauung ge

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                     2011

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VI-0406

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Behutsame Entwicklung im Sanierungsgebiet Kollwitzplatz Süd

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung der in Fortsetzung der 14. Sitzung am 16.4.2008 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-0406

 

„Die BVV ersucht das Bezirksamt,

 

1.      für das Gebiet der ehemaligen Fahrbereitschaft zwischen Straßburger Straße und Saarbrücker Straße die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu prüfen bzw. mit dem Eigentümer der Fläche über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu verhandeln. Im Bebauungsplan-Verfahren ist zu prüfen, welche Flächen in diesem Bereich für die Sicherung öffentlicher Infrastruktur (Schule, Kindertagesstätte und Grünflächen) benötigt werden und welche Flächen für eine Wohnbebauung und nicht störendes Gewerbe zur Verfügung stehen. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob auf dieser Fläche oder der Straßburger Straße ein Schulhof für die voraussichtlich benötigte Grundschule auf der westlichen Straßenseite geschaffen werden kann.

 

2.      für das Gelände der ehemaligen Bötzow-Brauerei die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu prüfen bzw. mit dem Eigentümer der Fläche über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu verhandeln. Der Bebauungsplan sollte den möglichst weitgehenden Erhalt der vorhandenen Bausubstanz sowie eine ergänzende Bebauung im östlichen Teil zum Ziel haben. Als Nutzung sollte eine Mischung aus Wohnen und Gewerbe sowie öffentlicher Infrastruktur ausgewiesen werden. Im Bebauungsplan-Verfahren ist zu prüfen, ob neben der bereits als Sanierungsziel ausgewiesenen Sicherung einer Kindertagesstätte weitere Flächen für andere öffentliche Infrastruktur zur Verfügung stehen.

 

3.      bei der Aufstellung der unter eins und zwei genannten Bebauungspläne ist auf die Sicherung eines gesunden Stadtklimas unter Berücksichtigung und Einhaltung des Landschaftsplanes IV-L-3 besonders zu achten.

 

4.      mit den Eigentümern der o. g. Flächen sind Gespräche über die Sicherung der notwendigen öffentlichen Infrastruktur und der Ziele des Landschaftsplanes über öffentlich-rechtliche Verträge zu führen, dabei sind die Rahmenbedingungen des Sanierungsrechtes zu beachten. Wenn im Ergebnis dieser Pläne kein Planerfordernis mehr vorhanden ist, können die Bebauungspläne eingestellt werden.

 

5.      das Verfahren eng mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung abzustimmen.

 

6.      die BVV regelmäßig zu informieren “ –

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

Zu 1.:

 

Der Vertreter der Eigentümer hat sein Bauvorhaben in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 09.09.2010 bereits selbst vorgestellt, welches dort positiv aufgenommen wurde.

Inzwischen wurde eine Gemeinsame Erklärung von Bezirksamt und Eigentümer notariell beurkundet, in der die Sicherung der öffentlichen Durchwegung, die Nutzungsmöglichkeit des innen liegenden Stadtplatzes als Spiel- und Aufenthaltsbereich durch die Allgemeinheit sowie die Errichtung einer privaten KITA durch den Eigentümer angeboten wird. Die Wegerechte sind bereits durch Eintragung von Baulasten gesichert worden. Für das abgestimmte Bebauungskonzept wurde ein Vorbescheid erteilt.

 

 

Zu 2.:

 

Mit dem neuen Eigentümer besteht Einvernehmen darüber, dass ein Bebauungsplanverfahren zur Neuordnung der unbebauten Grundstücksteile und planungsrechtlichen Sicherung der baulichen Nutzung des Geländes der ehemamligen Bötzow-Brauerei aufgestellt werden soll. Er hat bereits die Übernahme der Kosten des B-Planverfahrens erklärt. Derzeit wird noch geprüft, ob ein sogenannter Angebotsbebauungsplan oder ein Vorhaben bezogener Bebauungsplan aufgestellt werden soll.

Das Bezirksamt wird die Bezirksverordnetenversammlung hierüber zu gegebener Zeit durch eine entsprechende Vorlage zur Kenntnisnahme unterrichten.

 

 

Zu 3. bis 5.:

 

Wurde bereits im 1. und 2. Zwischenbericht abschließend beantwortet.

 

 

Zu 6.:

 

Über das beabsichtigte Bebauungsplanverfahren für das Gelände der ehemaligen Bötzow-Brauerei wird gesondert informiert.

 

Alle anderen Empfehlungen der BVV-Drucksache wurden bereits abschließend beantwortet.

 

Es wird gebeten, die BVV-Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft

                                                                                                  und Stadtentwicklung

 

 

3

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen