Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Auszug - Neuerungen beim Freibetrag bei Aufstockung bei Grundsicherung für Senior*innen
Seit 01.01.2018 existiert ein Freibetrag aus der freiwilligen Altersvorsorge. Dieser gilt nur für Leistungsbezieher von Hilfen zum Lebensunterhalt und Grundsicherung. Es gibt ihn nur bei Erreichung der Regelaltersgrenze. Dies betrifft zur Zeit nur Betriebsrenten, deshalb ist die Zahl der Nutznießer sehr gering. |
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