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Auszug - Fachbereich Hilfe zum Lebensunterhalt (Grundsicherung nach SGB/Wohnungsamt)
Herr Schust, Leiter der Arbeitsgruppe, stellte die Arbeit des Fachbereiches vor. Es gab folgende Nachfragen: - zur Bearbeitungsdauer der Anträge: Die Bearbeitungszeit beträgt optimal 2 Wochen, kann aber bis zu 4 Wochen dauern. - zur Wahrnehmung der Beratungspflicht: Eine Beratung ist telefonisch möglich, Sozialarbeiter machen auch Hausbesuche. - zur Dauer des Bewilligungszeitraumes: Der Bescheid ist für ein Jahr befristet. - zur Vorbereitung neuer Mitarbeiter: Die Einarbeitung hat keine starren Fristen, sondern hängt von den Mitarbeitern ab. Die Mitarbeiter werden über die Verwaltungsakademie geschult. Die Sachbearbeiter haben immer mindestens einen Mentor. Der Gruppenleiter entscheidet, wann eigene Akten bearbeitet werden können. Die Einarbeitungszeit dauert ca. 12 Wochen. Bis zur vollständigen Beherrschung der Arbeitsaufgaben kann bis zu ein Jahr vergehen. Der Ausschuss diskutierte Fälle, bei denen ältere Menschen durch z.B. Rentenerhöhungen aus der Grundsicherung herausfallen, aber durch den Wegfall des Sozialtickets, der GEZ-Befreiung usw. schlechter gestellt werden als vorher. Der Ausschuss ist aufgefordert, hier initiativ zu werden. Die Ausschussmitglieder wollen prüfen, ob ein entsprechender Antrag an die BVV gestellt werden kann. Frau Pfaff (Linksfraktion) bereitet zur nächsten Ausschusssitzung einen Entwurf vor. |
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