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Auszug - Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin für die VIII. Wahlperiode
Der vom fraktionslosen Bezirksverordneten vorliegende Änderungsantrag (2. Ausfertigung) wird bei einer Ja-Stimme mehrheitlich abgelehnt. Der Antrag des zeitweiligen Geschäftsordnungsausschusses wird mit der Geschäftsordnung in der zweiten Ausfertigung einstimmig beschlossen. |
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