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Auszug - Prenzlauer Allee 45
Eine betroffene Bürgerin schließt thematisch an die letzte Debatte im Ausschuss an und erläutert, dass trotz besagter Teilungen des Objektes in einzelne Einheiten ein Vorkaufsrecht des Bezirks möglich wäre. Die ablaufende Frist zum Kauf der Wohnungen zum 9. April gelte nur für die Mieter, nicht für den Bezirk. Sie bezieht sich auf eine Stellungnahme ihres Anwalts zur Thematik. Diese Stellungnahme liegt dem Ausschuss nicht vor Herr BzStR Kuhn gibt an, dass die Stellungnahme des Bezirks zur Thematik sich nicht ändert, sichert aber zu, dass der Bezirk die rechtliche Stellungnahme des genannten Anwalts prüfen wird. |
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