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Auszug - Verpflichtung der Bezirksverordneten
Zunächst verpflichtet die stellvertretende Vorsteherin, Frau Ute Schnur, den Vorsteher, Herrn Michael van der Meer gemäß Bezirksverwaltungsgesetz § 7, Abs. 2 zur gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten. Anschließend werden die stellvertretende Vorsteherin sowie die Bezirksverordneten auf gleiche Weise verpflichtet und auf die Ausreichung der Niederschrift über die Verpflichtung Nach § 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen hingewiesen. |
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