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Auszug - Mindestanforderungen für die nicht vertragsgebundene Unterbringung von Obdachlosen
(VzK Drs. VII-887 Zwischenbericht)
Herr Schrecker bemängelt , dass die Beschlusslage weitreichender ist, als ihr in dem Zwischenbericht nachgegangen wird (lediglich Brief an Senat geschrieben). Was ist mit der Unterbringung von Obdachlosen nach dem vergangenen Winter? Im Bericht wird nicht benannt, was vom Bezirksamt geleistet werden kann.
Frau Zürn-Kasztantowicz : es geht um qualitative Erhöhung der Standards in den Obdachloseneinrichtungen. Das kann Bezirk allein nicht leisten, alle Einrichtungen qualitativ aufzuwerten. Wir müssen uns im Rahmen der KLR bewegen, können als Bezirk nicht einseitig die Kosten erhöhen, muss mit allen Bezirken besprochen werden. Das ist bisher nicht möglich gewesen. Flüchtlingsproblematik hat das überschattet. Die Unterbringung Wohnungsloser ist ein anderes Problem. Das betrifft das umfassendere Problem von Wohnraum, Unterkünften. Es ist ebenfalls auf Senatsebene zu lösen. Im Bezirk ist das Personal für soziale Wohnhilfe das Gleiche, das auch für Flüchtlinge zuständig ist. Ich habe mich immer dafür eingesetzt, dass bezirkliche Aufgaben gegenüber allen Gruppen erfüllt werden. Jetzt müssen wir uns auf die neue Situation vorbereiten, das hat z. Z. höchste Priorität. |
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