Auszug - Bericht des Bezirksamts (zu öffentlichen Angelegenheiten)   

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 26.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 18:10 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Herr Köhne berichtet über Haushaltsnachschau, mit der Pankow zufrieden sein könne. Für 2017 würden nun die Ergebnisse aus 2015 abgewartet werden. Für 2016 ergäbe sich keine Notwendigkeit für die Erstellung eines Ergänzungsplanes. Dem Konsolidierungskonzept wurde zugestimmt, für den Doppelhaushalt 2018/2019 ergäbe sich ein Restbetrag für die Konsolidierung von 1,9 Mio. Euro. Der Finanzstatus des Bezirks sei zum 31.08.2015 fast ausgeglichen. Die Parkraumbewirtschaftung unterläge einer erweiterten Berichtspflicht gegenüber SenFin für die Haushaltsjahre 2016/2017. Die Grundstückserlöse würden als zu hoch angesehen, aber nicht bemängelt. Es gäbe haushaltstechnische Friktionen bzgl. der Veranschlagung von Mittel zur HzE, zwischen BA und SenFin, die aber zu lösen seien. Durch die Unterveranschlagung bei den Bewirtschaftungsausgaben ergäbe sich ein Haushaltsrisiko von 1,2 Mio. Euro. Damit liegt das gesamte Haushaltsrisiko bei 1,26 Mio. Euro, dieses muss bis Februar 2016 mit Sperren untersetzt werden. Hierbei werden 61 T Euro durch Umschichtung im Haushalt gedeckt, der Bereich Personal wir von Sperren ausgenommen.

Herr Schrecker fragt nach, wo gesperrt werden solle.

Herr Köhne führt hierzu aus, dass dies noch im BA diskutiert werde.

Frau Keil führt zu den haushaltstechnischen Friktionen zwischen Landesebene und Bezirk aus, dass die Krankenhilfe erstmalig einzeln ausgewiesen werde. Sie war vorher Bestandteil der HzE Leistungen. Die Ausstattung des Titels sei auskömmlich, er wird zu 100% basiskorrigiert.

Frau Tietje fragt nach, wie die Argumentation der Landesebene bzgl. Bewirtschaftungsausgaben war.

Herr Köhne führt dazu aus, dass dies unerheblich sei, da man nicht dagegen argumentieren könne, die Veranschlagung ist zu gering.


 
 

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