Auszug - Diskussion  

 
 
Öffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 27.05.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:35 - 19:49 Anlass: außerordentliche Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Im Verlauf der Sitzung ergibt sich, dass die TOP 1 und 2 gemeinsam behandelt werden.

BV Kempe und Kraft:

  • Warum wurde die nicht durch das Bezirksamt, die Senatsverwaltung, die BVV oder die Mitglieder der Werkstatt angeforderte Studie eines Mitbewerbers zur Erstellung der Metastudie von Stadt+Handel herangezogen?
  • War die Studie von Junker und Kruse die einzige?
  • Die Untersuchung von BulwienGesa hätte lt. Gutachter von Stadt+Handel methodische Fehler und könne nicht herangezogen werden. Inwieweit kann diese Aussage begründet werden?
  • Warum war dann dieses Gutachten Grundlage für die neue Studie?
  • Wer hat entschieden, welche der vorliegenden Untersuchungen bzw. Gutachten für die Meta-Studie herangezogen werden?

BzStR Kirchner: Die Ausschreibung des Zentrenkonzepts erfolgte in Absprache mit dem Ausschuss und wurde danach vergeben.

Herr Böttger:

  • Die Aufgabenbeschreibung umfasst:
    • Bisherige Studien sichten und einschätzen
    • Es ergaben sich Änderungen bei den Grundlagen
    • Alle Gutachten wurden gesichtet
    • Die zwei letzten Gutachten gehen von den aktuellsten Grundlagen aus und boten sich daher an
    • Es wurde keine Plausibilitätsprüfung durchgeführt

BV Kraft: Es wurde in einer früheren Sitzung angemerkt, dass das Gutachten von BulwienGesa grobe methodische Fehler aufweist. Welche Fehler sind das und was sagt der Gutachter Herr Gustavson dazu?

 

Herr Böttger:

  • Es wurden keine groben Mängel erkannt.
  • Die Ausführungen waren vergleichsweise kurz.
  • Es wurde keine Grundlage für eine Bauleitplanung gesehen.
  • Es wird ein Widerspruch zur Verträglichkeit der beiden Standorte gesehen.

BV Kempe: Aus allen Studien seit 2010 wurde die Studie von Markt und Standort herangezogen und die Studie von BulwienGesa zur Seite gestellt. Warum waren es ausgerechnet diese Studien und sind das die objektiveren Studien im Vergleich zu anderen?

 

Herr Böttger: Die Fragestellung ist, wie sich die Entwicklung in 10 Jahren darstellt. Die Auswirkungen des Projekts Pankower Tor sind enorm und eher eine Frage des Standorts als der Größe der Verkaufsflächen und des Sortiments. Die Studie von Markt und Standort ist privat in Auftrag gegeben worden und wurde für eine Einschätzung nicht tief genug geprüft.

 

BzStR Kirchner verweist auf die Antwort zur Frage drei der KA-0786/VII.

BV Schröder weist darauf hin, dass es eine Irreführung ist und nicht den Tatsachen entspricht, dass das Gutachten von BulwienGesa nicht abgenommen sei.

Herr Gustavson:

  • Die zwei Gutachten werfen Fragen auf, da sie zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.
  • Im eigenen Gutachten sei transparent dargestellt, wie es zustande gekommen ist und die Herkunft der zu Grunde gelegten Zahlen sein anders als sonst nachvollziehbar.
  • Bei Fragen wurde Kontakt zu den Vorgutachtern von GfK und Mart und Standort aufgenommen.
  • Hier wurde die Datenbasis auf Nachfrage auch weitergegeben.
  • Es ist kein Flächenvergleich zur Begründung herangezogen worden.
  • Es gibt in Pankow eine vergleichsweise niedrige Versorgung mit Einzelhandelsflächen pro Einwohner.
  • Dies bei wachsenden Einwohnerzahlen
  • In Deutschland gibt es nicht viele polyzentrisch aufgebaute Städte, die zum Vergleich herangezogen werden können.
  • Es handelt sich hier um eine politische Frage, ob ein Hauptzentrum geschaffen werden soll. Wenn dies gewollt ist, ist die Dimensionierung und der Standort die richtige Wahl.
  • Es wurden im eigenen Gutachten die vorgegebene Konfiguration untersucht.
  • Es stellt sich die Frage nach der Verträglichkeit.
  • Der Zielumsatz liegt bei 100 Mio. Euro innerhalb eines geschlossenen Systems.
  • Die Betrachtungen waren nur statisch.
  • Die damaligen Annahmen zur Nachfrageentwicklung lagen im unteren Bereich und haben sich weit besser entwickelt.
  • Im Hauptzentrum Pankow besteht Konkurrenz nur zum Rathaus-Center. Hier besteht zwar ein Risiko zur Neugestaltung, welches aber vertretbar ist.
  • Auf die Nahversorgung werden keine bedeutenden Auswirkungen erwartet.
  • Die Frequentierung im Hauptzentrum wird wahrscheinlich nicht zurückgehen.
  • Es muss die Entwicklung im Gesamtbereich betrachtet werden.
  • Es müssten der FNP und StEP-Zentren geändert werden. Hier gibt es keine Regelung zu Zentren über dem Status der Nahversorgung.

BV Schröder trägt Zahlen zur Versorgung mit Verkaufsfläche vor und kommt zu dem Schluss, dass in Pankow allein 80.000 qm notwendig sind um den Bevölkerungszuwachs auszugleichen. Unabhängig von der bereits bestehenden Unterversorgung. Die Frage stellt sich, wo dies überhaupt möglich ist.

Herr Böttger sieht die Standortwahl als alleinig entscheidend an und sieht entsprechende Entwicklungspotentiale in den vorhandenen Zentren.

BV Kraft erinnert daran, dass die politische Entscheidung schon vor Jahren getroffen wurde und zwar für die östliche Seite des ehemaligen Rangierbahnhofs. Zudem ist neben dem Standort auch die Sortimentierung und die geplante Verkaufsfläche entscheidend für eine (Aus-) Wirkungsanalyse. Mithin kann ohne Berücksichtigung von Sortimentierung und Verkaufsfläche keine belastbare Aussage hinsichtlich der Auswirkungen eines Zentrums auf andere getroffen werden.

Herr Böttger verweist auf Folie 29 seiner Präsentation: die Ergebnisse entstammen dem Gutachten. BV Kraft entgegnet, dass die Bewertung auf Folie 29 in der Variante „autark“ am stärksten negativ eingeschätzt wurde und erneut, dass ohne eine Bewertung der Fläche und der Sortimentierung. Herr Böttger antwortet, dass die Sortimentierung quasi qualitativ eingeflossen ist, jedoch keine Berechnung stattgefunden hat.

BV Schröder fragt, welche Fläche überhaupt gebraucht wird. Die vorliegende Unterversorgung würde abgebaut werden. Im Konzept fehlt die Antwort auf die Frage, wo zusätzliche Flächen entstehen sollen.

Herr Böttger antwortet, dass die Potentiale ausgewiesen werden und Folie 37 ein erster Aufschlag ist. Die Potentiale im Bezirk werden gesehen. Es sollen jedoch die gewachsenen Strukturen gestärkt und weiterentwickelt werden.

Herr Busch-Petersen:

  • Ihm lag nicht das gesamte Material schriftlich vor
  • Sieht den Kaufkraftzuwachs in Pankow nicht ausreichend berücksichtigt
  • Eine denkbare Lösung wäre die Entwicklung auf dem Gelände des Rangierbahnhofs
  • Neue Verkaufskonzepte benötigen mehr Fläche
  • Daher wächst der Flächenbedarf um wettbewerbsfähig zu bleiben
  • Die Schere sollte geschlossen werden
  • Zusätzliche Verkaufsfläche wird auch für die Entwicklung im demografischen Wandel benötigt
  • Es werden starke Hauptzentren benötigt
  • Das heutige Hauptzentrum genügt nicht den Ansprüchen

BV Brenn führt aus, dass das Rathaus-Center für die Bürger nicht attraktiv ist und wirbt für die Entwicklung entsprechend der Vorschläge von Herrn Krieger.

BV Kempe führt aus, dass die aktuelle Diskussion der von 2011 entspricht. Das Pankower Zentrum wird den Ansprüchen nicht gerecht und er stellt die Frage, wie es den Ansprüchen gerecht werden soll, wenn das Projekt verworfen wird.

BzStR Kircher führt aus, dass eine Entscheidung getroffen werden muss, ob es bei zwei Hauptzentren bleiben soll oder es drei geben soll. Zudem wurden weder FNP noch StEP-Zentren geändert und auch die BVV habe das Projekt nicht weiter vorangetrieben.

Herr Risken führt an, dass es bei den Plänen am Rangierbahnhof Heinersdorf um einen Einkaufszentrenentwurf geht und das Zentrenkonzept einen anderen Ansatz hat. Die entscheidende Frage sei, wie die bestehenden Zentren gestärkt werden können. Das Abgeordnetenhaus müsse den FNP und StEP-Zentren ändern. Dabei müssen Bezirk und Senat an einem Strang ziehen.

BV Schröder:

  • Debatte wird schon sehr lange geführt
  • Frage stellt sich, ob das Bezirksamt den BVV- Beschlüssen wirklich folgt
  • Eine IST-Beschreibung kann keine Zentren entwickeln; dies aber ist genau das Ziel der Drucksachen der BVV
  • Die Argumentation ist fast ausschließlich städtebaulich
  • Fragt nach genauen Zahlen zur Verträglichkeit
  • Die Ziele zur Verträglichkeit sollten im bezirklichen Zentrenkonzept dargestellt werden

 

BV Dr. Nelken:

  • Seit 5 Jahren handelt es sich um eine reine Verhinderungsdebatte
  • Es werden ausschließlich nicht plausible Gründe aufgeführt um die Entwicklung zu verhindern
  • Die zur Verfügung stehenden Instrumente behindern die Entwicklung, könnten jedoch angepasst werden
  • Eine Entwicklung war einfach ausgeschlossen

BV Kraft führt aus, dass es sich um Tatsachen handelt, dass das Thema bereits seit fünf Jahren besprochen wird und es vier eindeutige Beschlüsse der BVV hierzu gibt. Insofern kann von einer „ad-hoc-Entscheidung“, wie vom Bezirksamt dargestellt, keine Rede sein. Der Auftrag an das Bezirksamt lautet, ein Zentrenkonzept mit einer Entwicklungsoption der bestehenden und neuer Zentren aufzustellen und es werden Lösungen erwartet, die die Notwendigkeit der Änderung des FNP und der B-Pläne begründen. Ebenso müsse man überlegen, ob das aktuelle Verfahren vor dem Hintergrund der bisher vorlegten Zwischenergebnisse gestoppt werden muss und ggf. ein neues Verfahren anzustoßen sei.

BzStR Kirchner antwortet, dass das Bezirksamt die Planungsabsicht der Senatsverwaltung mitgeteilt habe. Die Antwort sei bekannt. Die Senatsverwaltung muss die FNP-Änderung begleiten. Es gab keine Initiative des Abgeordnetenhauses zur Änderung. Zudem müsse alles was gemacht wird, auch gerichtsfest sein.

BV Schröder entgegnet, dass mit der Forderung „gerichtsfest“ alles abgelehnt werden kann. Er fragt, wer überhaupt klageberechtigt sei.

BV Kempe führt aus, dass das Abgeordnetenhaus gar nicht wissen kann, in welche Richtung die FNP-Änderung geht. Zudem seien 10.000 qm VKF am westlichen Ende der Fläche aus verkehrlichen Gründen nicht darstellbar.

Herr Risken führt aus, dass ein Gutachten für die Begründung notwendig ist. Klagen könnten betroffene Center-Betreiber.

Frau Groth kann nicht nachvollziehen, warum man keine neuen Hauptzentren entwickeln kann, um die Bevölkerung besser zur versorgen.

Herr Krieger führt aus, dass es in den Planungen mehrere Wendungen gab. So sehen die aktuellen Planungen bspw. keine 8 ha Park vor und dafür 750 Wohneinheiten. Er habe mehrere Gutachten bezahlt und möchte bis Weihnachten eine Entscheidung, sonst wird das Projekt verschoben. Ein Verkauf des Grundstücks kommt dann nicht in Frage. Herr Krieger hat seine offenen Fragen an Senator Geisel geschickt. Jetzt müsse eine politische Entscheidung kommen, vor allem angesichts einer Investition von 400 Mio. Euro und der zentralen Bedeutung des Areals im Herzen Pankows.

BzStR Kirchner informiert, dass es am 1. Juni um 11 Uhr einen Termin mit Bezirksbürgermeister Köhne, BzStR Kirchner und Senator Geisel im Rathaus geben wird. Hier soll das Thema angesprochen werden.

 

Im Folgenden wir die Sitzung um 19:30 Uhr unterbrochen und soll 19:40 fortgesetzt werden. In der Sitzungspause sollen sich die Sprecher der Faktionen über einen Antrag des Ausschusses verständigen.

 

Fortsetzung der Sitzung um 19:44 Uhr.

Eine Tischvorlage wird verteilt.

 


 
 

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