Auszug - Job-Center (I), Kundenmonitoring und Schlussfolgerungen, Telefonlisten  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 03.03.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 19:20 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Herr Hieb, Geschäftsführer Jobcenter Pankow, sah sich außer Stande zum Thema Kundenmonitoring zu sprechen, da zunächst die Begrifflichkeit Kundenmonitoring geklärt werden müsse:

wenn es um Befragungen geht, wird der (1) Kundenzufriedensheitsindex nachgereicht, der halbjährlich erhoben wird.

Außerdem gibt es das (2)Kundenreaktionsmanagement (Vorlage für die Trägerversammlung)

 

Herr Hieb war bereit anstelle dessen zur Kundenstruktur zu sprechen, zu denen er zwei schriftliche Vorlagen vorlegte und diese erläuterte

1.Vorlage vom Februar 2015: Statistik der Agentur für Arbeit Berlin Nord Geschäftsstellenbezirk Pankow zu den Eckwerten des Arbeitsmarktes im Rechtskreis des SGB II

 

Pankow hat 18.000, Arbeitslose davon 13.185 AGL II, rückgang innerhalb eines Jahres von 6,7 % auf 6,3% im Februar 2015, real 505 Personen weniger.

ckgang bei Jugendlichen 6% , real -89 (-10,1%)

Langzeitarbeitslose 39,7 %, real 281(-5,1%)

 

2.Vorlage vom Juni 2014 Jobcenter Pankow: Kundenstruktur / erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Juni 2014: 29.405

Problem: unter den Leistungsbeziehern sind 9.809 Erwerbstätige, die aber von ihrem Lohn  nicht leben können. Dazu kommen 8000 Personen an nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen, die Leistungen der Grundsicherung erhalten.

Besonders im Blickpunkt des Jobcenter für 2015:

die einer Erwerbstätigkeit nachgehen

        erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die einer nicht auskömmlichen abhängigen Tätigkeit oder insbesondere selbstständigen Tätigkeit (2.862) nachgehen

        Ältere

        Alleinerziehende

        Ausländer_innen

 

nicht in Statistik enthalten sind Personen, wenn sie über 15 Std. in Maßnahmen beschäftigt sind. 

 

In der Gruppe der 15- 24 Jährigen ist ein hoher Anteil ohne Schulabschluss oder Berufsausbildung.

 

Bei den Bedarfsgemeinschaften ist der 1-Personenhaushalt am häufigsten. Perspektivisch wird mit dem Mindestlohn eine Abnahme der Bedürftigkeit erreicht.

Profillagen

je arbeitsmarktnäher schneller auf AM

Arbeitsmarktferne eher Unterstützung

integriert aber hilfsbedürftig sogenannte "Aufstocker", eigentlich Ergänzer

 

auf Nachfragen:

 

im Vergleich in Berlin Pankow marktnähere Profillagen mehr vorhanden, höchste Integrationsrate mit 27 %. Anteil Arbeit Jobcenter und spezielle soziale Struktur, Hochqualifizierte wesentlich mehr, günstigere Profillagen.

Arbeitslos, wer weniger als 15 Std. beschäftigt Definition SGB III

Aufstocker werden individuell behandelt, auch Vermittlung durch A-verm, Selbständige ebenfalls

 

Einstufung in Profillagen, sollte dem Kunden bekannt gegeben werden

gibt Ergänzer und Aufstocker, letztere, die zu AGLI zusätzlich Geld erhalten

Ergänzer sind die, die zu Arbeitseinkommen zusätzliche Leistungen erhalten

 

Stundenangaben bei zusätzlichen Leistungen werden nicht in Statistik erfasst, aber sind den Fallmanagern bekannt. Insofern werden sittenwidrige Arbeitsentgelte erfasst und auch angegangen.

Berufsabschlussvermittlung bestimmte Ausbildungen reglementiert hinsichtlich Altersgrenze, Bafög

bei Ausbildungsvergütung u. Bafög gibt es  keine Leistungen zur Grundsicherung.

 

Bei Ü 25 abschlussorientierte Qualifizierung, über berufliche Weiterbildung gefördert, die zu Teil- oder ganzen Abschlüssen führt. Individuell zu lösen.

 

Differenz zwischen Bedarfsgemeinschaft mit 1. Person zu Single-Bedarfsgemeinschaft in Statistik S.7. Wird von Herrn Hieb später zur Verfügung gestellt.

 

Frage aus Publikum: AGH schleppende Zuweisung vom Jobcenter an Träger?

Muss Abgleich zwischen Vorschlägen von Trägern und Jobcenter geben.

Bescheid vom Jobcenter zu Förderungsmaßnahmen, entsprechend Vermittlungen, Zuweisungen, müssen durch Fallmanager erfolgen.

Profiling:

Gibt vorgegebenes (bundesweite Vorgabe) 4-Phasenmodell- 1. Profiling mit Matrix, soll dazu dienen diese Einstufung zu objektivieren, alle 200 Vermittlungsfachkräfte als Grundlagen

 

Vorschlag Herr Schrecker : Nächstes Thema mit Jobcenter bei AGH

Vergabeverfahren bei MAE und FA, Rolle der Träger

 

Hieb: Null-Zuständigkeit, da Bund vorgibt. Kommunale Einflussnahme im Rahmen der Trägerversammlung. Diese sollte entscheiden, ob darüber hier berichtet wird.

Primäre Aufgabe, für Kunden das geeignete Instrument zu finden.

 

Herr Hieb gibt zur Kenntnis, dass er zum Index Material zur Verfügung stellt mit  Auswertung- nach Rücksprache mit Trägerversammlung.

Hieb:

Telefonliste für Träger wurde per Email Zuständigkeit der verantwortlichen Führungskräfte und Teamleiter zur Verfügung gestellt.

 

 


 
 

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