Auszug - Prüfkriterien nach § 172 BauGB, 2. Lesung  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 06.12.2012 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:52 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Herr BzStR

Herr BzStR. Kirchner berichtet, dass sich seit der ersten Lesung nichts Essentielles verändert habe. Auch im Rahmen der Sitzung des Sanierungsbeirates gab es keine Änderungen.

Herr BV Dr. Nelken stellt seine Handreichung in dieser Sache vor und begründet seine Änderungsvorschläge. Nach seiner Einschätzung ergeben sich aus der Rücknahme einiger Kriterien Gefahren. Insbesondere sei die Begründung hierfür, dass eine umfassende Kontrolle nicht erfolgen könne.

Er bittet das Bezirksamt um eine Auflistung über die gerichtlichen Verfahren zu erhaltungsrechtlichen Bescheiden gem. § 172 (1) Satz 1 Nr.2. BauGB (Milieuschutz) der letzten fünf Jahre (2008 – 12) mit Angaben des Streitgegenstandes.

Ingesamt hält er die Überarbeitung durch das Bezirksamt für wenig vertrauenswürdig.

Er schließt folgende Fragen an:

1. Soll die Umnutzung von Gewerbe in Wohnen untersagt werden?

2. Warum werden Ferienwohnungen als Wohnen definiert?

3. Gibt es einen Unterschied zwischen erhaltungsrechtlicher Nutzungsänderungen und der im Gesetz definierten Nutzungsänderung?

 

Frau Hoehne-Killewald berichtet sodann zur Gleimstraße 52:

?         Es gab Schreiben an Mieter

?         Mieterberatung hat Schreiben an Anwalt geschickt, die eine Klarstellung zum Inhalt des öffentlich-rechtlichen Vertrages enthält

Zu den Ausführungen von BV Dr. Nelken erklärt sie, dass die bisherigen Regelungen nicht ausreichend waren. Dies zeigen die Erfahrungen. Insofern müsse zur Kenntnis genommen werden, dass ein ausreichender Schutz der Mieter nicht gegeben ist. Das eigentliche Problem sei die Umwandlung und nicht die Sanierung, hier müsse künftig der Fokus liegen.

Sie schätzt ein, dass mit dem vom BA erarbeiteten Papier nunmehr deutlich bessere Chancen bestehen, die Mieter zu schützen.

 

 

Herr BzStR. Kirchner antwortet auf die von BV Dr. Nelken aufgeworfenen Fragen:

Zu 1. Dies ist im Einzelfall genehmigungsfähig.

Zu 2.  In dieser Sache gab es einen intensiven Austausch mit dem Rechtsamt. Insofern sei man hier rechtssicher und gehe über die sonstige Definition hinaus.

Zu 3. Hauptziel des Unterfangens sei der  Schutz der Wohnnutzung und des Wohnungsbestandes. Nicht nach EnEV geforderte notwendige Wärmeschutzmaßnahmen sind auch nicht genehmigungsfähig.

Herr BzStR. Kirchner stellt außerdem klar, dass man sich bewusst für die Genehmigungsfähigkeit von Aufzügen entschieden habe, da dies ein wichtiges Problem insbesondere für Menschen mit Bewegungseinschränkungen sei.

Herr Lang stellt seine Sicht auf die entwickelten Kriterien dar. Er thematisiert insbesondere die Frage der Bäder, von Aufzügen und die generellen Fragen wie „rein modischer“ Erscheinungen vs. einfacher Ausstattungen. Es gäbe eine Reihe von Widersprüchen in dem vorliegenden Papier, dieses sei zudem nicht praxistauglich.

 

Im Vertrag zur Gleimstraße 52 ist keine Vertragsstrafe vorgesehen erklärt Frau Hoehne-Killewald. Dies sei jedoch jetzt durch die Rechtsanwältin der Mieter mit dem Eigentümer vereinbart (250€/m²).

Herr BV Mindrup erklärt für die SPD-Fraktion, dass man den Absatz zu den Aufzügen in der Vorlage von BV Dr. Nelken übernehmen könne. Alle anderen Formulierungen halte man nicht für zielführend.

Frau Fiebig merkt an, dass die Darstellung von BV Dr. Nelken nicht die Meinung der Seniorenvertretung wiedergibt. Senioren benötigen angemessenen Wohnraum.

Herr Lang erklärt, dass nach seiner Einschätzung höhere Anforderungen an städtische Wohnungsbaugesellschaften zu richten sein.

Herr BV Dr. Nelken antwortet auf die Fragen von BV Mindrup, dass Grundrissänderungen zu verbieten, der Königsweg sei. Er erläutert außerdem erneut den Hintergrund seiner Vorlage.

Herr Speckmann hält es für praxisfern beim Anbau von Aufzügen angemessene Kosten von der Verwaltung zu definieren. Aus Sicht der Verwaltungspraxis sei der Vorschlag von Herrn BV Dr. Nelken insofern nicht umzusetzen.

Herr BV Schröder stellt die Abstimmungslage dar.

Der Ausschuss bittet mehrheitlich die Aufnahme der Formulierung zum Thema Aufzüge zu übernehmen.

Ergebnis: 7 J/ 0 N/ 5 E

 


 
 

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