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Auszug - Lehrmittel 10 min.
Fr. Zürn-Kasztantowicz erläutert die Differenzierung der Bereitstellung der Finanzen für Lehrmittel, Lernmittel und allgemeine Sachmittel. Lehrmittel beinhalten Anschaffungen für die Lehre und werden in ihrer Höhe durch einen festgelegten Betrag je Schüler(z.Zt. 45,- € pro Schüler im Jahr)bestimmt. Lernmittel, insbesondere Schulbücher, sind für die Schüler bestimmt und richten sich in ihrer Höhe nach der Anzahl der Schüler. Dabei ist die Zuzahlungspflicht der Eltern für Schulbücher bis zu einer maximalen Höhe von 100,- € im Jahr einzukalkulieren. Den finanziellen Standard für die Lernmittel, die Lehrmittel und auch für die Sachmittel gibt der Senat den Bezirken vor. Sachmittel sind für den üblichen Materialbedarf (Papier u.a.) einer Schule einzusetzen. Für größere Anschaffungen, z.B. Neuausstattungen, sind Anträge an das Schulamt zu stellen. Bis zum Jahr 2009 war es möglich, das die Schulen aus dem nichtverbrauchten Geld für Lehr-, Lern- und Sachmittel am Jahresende eine Gesamtrücklage zu bilden. Ab 2010 hat die Bildung der Rücklage, die auch weiterhin möglich ist, getrennt nach Lehr-, Lern,- und Sachmittel zu erfolgen. Fr. Remlinger fragt anschließend nach der Gesamthöhe dieser Rücklagen 2010. Fr. Zürn-Kasztantowicz beziffert die Höhe zum 31.12.2010 auf 1,8 Mio. €, die sich im Verlauf des I. Quartals 2011 durch entsprechende Inanspruchnahmen auf 1,5 Mio. € verringert hat.
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