Auszug - Verwaltung der Erholungsanlagen im Bezirk Pankow 30 min.  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 25.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 19:30 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Frau Keil und Hr

Frau Keil und Hr. Frank informieren ausführlich über die für das Bezirksamt im eigentlichen Aufgabenbereich einer Bezirksverwaltung nicht vorgesehenen umfangreichen Verwaltungsaufgaben für die Erholungsanlagen. Diese Situation ist durch Entscheidungen des Bundesgerichtshofes und des Landgerichts entstanden, weil diese Anlagen nicht den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes entsprechen. Es sind z. Zt. 4 Anlagen in der Verwaltung durch den Immobilienservice des BA; 5 weitere Anlagen sind in der Verwaltung des Liegenschaftsfonds.

Nach der Übernahme der Verwaltung wurde eine Bestandsaufnahme vorgenommen und über Gutachten die neuen Nutzungsentgelte (Pachten für Gartennutzer und Mieten für die Dauerbewohner) ermittelt. Am Beispiel der Anlage Blankenburg zeigt Hr. Frank die unterschiedlichen Nutzungsarten und die Problematik ihrer unterschiedlichen Behandlung auf.

Als Beispiel nennt er die Nutzungsentgelte für die Anlage Schildow-Waldeck. (3,50 €/m² monatlich für die Wohnfläche und 1,56 €/m² jährlich für die Grundstücksfläche).

Insgesamt erhält der Bezirk Einnahmen aus den Nutzungsentgelten und Mieten i.H.v. rd. 2 Mio. € bei ca. 300 T€ direkten Ausgaben (Wegebeleuchtung, Straßenreinigung, Grundsteuer u.a.)

Es ist das Bestreben des BA, den „Status quo“ zu erhalten, d.h. keine neuen Dauerbewohner und keine neuen Baumaßnahmen. Einen Verkauf der Grundstücksflächen der Anlagen lehnt das BA grundsätzlich ab, auch für die Anlagen, die der LF verwaltet.

Nachfragen:

Hr. Brandt fragt, wer den Begriff Erholungsanlagen geprägt hat.

Fr. Keil stellt fest, dass das BA den Begriff Erholungsanlagen nicht verwendet, sondern nur die Bezeichnung Anlagen. 

Dr. Schneider fragt nach, wie das BA reagieren wird, wenn weitere Nutzer bzw. andere Interessierte Dauerbewohner werden wollen.

Hr. Frank: Es werden vom BA keine neuen Dauerwohnverhältnisse zugelassen.

Fr. Röhrbein: Wird die Möglichkeit der Eintragung von Baulasten in diesen Anlagen zugelassen?

Hr. Frank: Die Möglichkeit der Eintragung von Baulasten wird nicht eingeräumt. Es sind die Abstandsflächen einzuhalten. Baulasteintragungen beinhalten eine Erschließungspflicht. Diese wird das BA stets vermeiden.

Nach Beendigung der Diskussion erhält der Vorsitzende des Bezirksverbandes der Kleingärtner in Pankow Hr. Wölfer das Wort zu einer Stellungnahme zur Problematik Erholungsanlagen. Er bedauert, dass das Eigeninteresse einiger weniger Dauerbewohner, die die Gerichte eingeschaltet haben, der übergroßen Mehrheit der ordentlichen Kleingärtner zu Schaden gereicht hat.


 
 

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