Auszug - Sachstand Schankhalle Pfefferberg  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 25.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:09 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Herr BzStR

Herr BzStR. Dr. Nelken übergibt das Wort an Frau Linstädt, die den aktuellen Sachstand wie folgt dar­stellt:

Ø       In dem ausgereichten Entwurf wird ein Gewinn für das Areal gesehen

Ø       Aus denkmalrechtlicher Sicht ist die vorgeschlagene Lösung zu begrüßen

Ø       Die geplanten konstruktionstechnischen Details (Erhaltung der alten Substanz in der ursprüngli­chen Form und neuer Gebäudeteil in filigraner Stahl- und Glasbauweise) sind zu begrüßen

Herr BzStR. Dr. Nelken ergänzt, dass es derzeit noch keine klare Aussage des LDAs gibt.

Herr Woesner ergänzt die Ausführungen dahingehend, dass die vorliegenden Planungen bereits sehr konkret seien und bittet, das Verfahren möglichst schnell fortzuführen, da man bereits deutlich über die geplanten Terminketten hinausgegangen ist. Im weiteren berichtet er von einem Termin mit Herrn Fuchs, bei dem sich neuerliche Bedenken des LDAs ergeben haben. Er bittet darum, dass sich alle Beteiligten für die Ausräumung dieser neuen Bedenken einsetzen, zumal man sich in einem gemeinsamen Termin am 10.11. einig gewesen ist.

Herr BV Brenn erklärt, dass er die vorgestellte Lösung architektonisch für gut befindet.

Herr BV Brandt fragt, ob sich Widerstände aus dem Bereich des Pfefferbergs ergeben haben. Herr Woesner sind solche nicht bekannt. Man habe auch bereits zahlreiche Gespräche geführt, die ein positi­ves Feedback erbracht haben.

Herr BV Barthel fragt nach den sich möglicherweise abzeichnenden Problemen, insbesondere der Ab­grenzung zwischen Gartendenkmal und dem Gebäude.

Herr BzStR. Dr. Nelken erklärt, dass ihm bereits eine Beschwerde gegen das Vorhaben bekannt ist. Der einzige Punkt, der im Zusammenhang mit dem Gartendenkmal relevant ist, ist die Fläche des Denkmals, nicht jedoch die einzelnen Bestandteile desselben.

 

«SINAME»

Ausdruck vom: 09.12.2010

Seite: 3/4

 


 
 

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