Auszug - Bericht der Stadträtin u. a. Stand Verfahren Umwandlung in Integrierte Sekunkarschulen  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Schule und Sport Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 12.01.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 19:15 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Schönhauser Allee 165, 10435 Berlin, Tagungsraum: Lehrerzimmer
Ort: Schule am Senefelderplatz
 
Wortprotokoll

Die Bezirksstadträtin Frau Zürn-Kasztantowicz (BzStRin) berichtet zunächst zur Einrichtung der 1

Die Bezirksstadträtin Frau Zürn-Kasztantowicz (BzStRin) berichtet zunächst zur Einrichtung der 1. Klassen. Die Herabsetzung der Schülerzahl von 28 auf 26 ist pädagogisch zu begrüßen, verursacht aber wegen des damit verbundenen erhöhten Raumbedarfes im Bezirk Probleme. Zur Einschätzung der konkreten Situation bedarf es noch der Klärung einiger offener Fragen, insbesondere zur Anzahl der Rücksteller und zur Anzahl der Rückkehrer von Privatschulen. Es liegen ca. 3.300 Anmeldungen vor, was bedeutet, dass ca. 200 Schüler (8 Klassen oder 16 Lerngruppen) zusätzlich zu verteilen sind. Im Ortsteil (OT) Prenzlauer Berg gibt es weniger Probleme, allerdings werden die Klassen schneller voll. Besondere Schwierigkeiten ergeben sich in Pankow-Süd und in Niederschönhausen. Es ist notwendig Schule für Schule anzuschauen und entsprechend nachzujustieren.

 

Auf Nachfrage zur Anzahl der Rückstellungen erklärt die BzStRin, dass auf Grund des nunmehr vereinfachten Verfahrens für ein Jahr eine erhöhte Anzahl von Rückstellungen zu erwarten sei. Seitens des Schulamtes besteht das Ziel, dem Ausschuss im Februar eine Übersicht vorzulegen.

 

Die BzStRin berichtet weiter zum Problembereich Essensauschreibung an Schulen. Hier hat sich die Situation anders entwickelt als erwartet. Im Bezirk Pankow erfolgte für jede Schule eine Einzelausschreibung. An 18 Schulen wurde das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt, an sechs Schulen aber nicht. Verschiedene Essensanbieter sind gegen das Verfahren in Pankow erfolgreich vorgegangen, so dass ein neues Ausschreibungsverfahren durchzuführen sei. Es gab Unruhe und Protest.

Auf Nachfrage teilte die BzStRin mit, dass die Essensversorgung auch nach dem 01.02.2010 gesichert ist, da die Altverträge bis zum 01.04.2010 verlängert wurden und für den Folgezeitraum in Abstimmung mit dem Rechtsamt ein kleines Ausschreibungsverfahren, zunächst für ein Jahr durchgeführt werden soll, welches Ende Januar 2010 abgeschlossen sein wird. Am morgigen Tag findet ein Gespräch mit den Schulleitern zum kurzfristigen Vorgehen statt. Gleichzeitig wird ein neues Ausschreibungsverfahren für den weiteren Zeitraum vorbereitet.

 

Die BzStRin verteilt die Liste zu den Baumaßnahmen Schule zu Kenntnisnahme.

 

Weiter berichtet die BzStRin über die 1. Lesung im Bezirksamt (BA) zur Einrichtung der Sekundarschulen im Bezirk. Dabei handelt sich es sich bis auf die Robert-Havemann-Schule jeweils um Umwandlungen, wozu die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) den BA-Beschluss zur Kenntnis erhält. Bei der Robert-Havemann-Schule als Teil-Sekundarschule ist eine Beteiligung der BVV zur Aufhebung des jetzigen Gesamtschulteils und dann Sekundarschulteils notwendig. Dazu erfolgt in der nächsten Woche eine Vorlage im BA.

 

Zur Tesla-Schule berichtet die BzStRin über ein Schreiben der BzStRin Frau Keil, wonach Mittel zum in Höhe von ca. 3,5 bis 4 Mio € (Mindestsumme 2,5 Mio €) notwendig seien. Mit geringeren Mitteln sei der Umbau danach nicht möglich.

 

Frau Wagnitz berichtet über ein Schreiben des Vorsitzenden des Landeselternausschusses Herrn Schindler zum Schulweg als Zulassungskriterium und stellt aus Sicht des Schulamtes klar, dass in diesem Schreiben auch falsche Aussagen enthalten sind. So ist § 56 SchulG nicht einschlägig und entgegen der Behauptungen von Herrn Schindler ein Schulweg außerhalb von offiziellen Wegen nicht zulässig. Das Schreiben enthält allgemeine Kritik gegenüber allen Schulämtern in Berlin und berücksichtigt u.a. nicht die viele Arbeit der Mitarbeiter im Schulamt in den Sprechstunden. Das Schreiben wird an den Ausschuss verteilt.

Die BzStRin ergänzt zu § 56 SchulG, dass die Erreichbarkeit als letztes Auswahlkriterium auch mit der Bestimmung des Schulweges über www.bvg.de noch ein Jahr gültige Rechtslage und vom Verwaltungsgericht anerkannt ist.

Frau Wagnitz stellt die Aufforderung zur Anmeldung der Kinder bei Verwandten in dem Schreiben von Herrn Schindler rechtlich in Frage und fasst zusammen, dass in diesem Schreiben die Eltern fehlerhaft informiert wurden.

Auf Nachfrage von Frau Anders zur Zielrichtung dieses Schreibens erklärt Frau Wagnitz, dass der Zweck des Schreibens von Herrn Schindler das Erreichen der Einschulung in die Schule erster Wahl sei.

 

Herr Cimbollek fragt zum Punktesystem bei der Essensausschreibung nach, worauf die BzStRin berichtet, dass das vorgegebene Punktesystem teilweise fehlerhaft angewandt wurde. Im Bezirk Charlottenburg - Wilmersdorf hat das Verfahren funktioniert, im Bezirk Pankow leider nicht, was auch an der großen Anzahl der Schulen gelegen haben kann.

 

Auf Nachfrage von Frau Anders zur Paul-Lincke-Schule berichtet die BzStRin, dass zu einer Umbenennung nichts bekannt sei.

 

Frau Seidel fragt zum Sachstand der Gewichtheber in Weißensee, da es seitens der Gewichtheber die Kritik gab, dass die Suche nach einem Standort ohne die Sportfreunde erfolge. Die BzStRin berichtet, dass es eine Vorlage zur Kenntnisnahme (VzK) an die BVV gibt. Ein Ersatzstandort konnte leider nicht gefunden werden. Es gab die Idee, in der Turnhalle Smetanastraße einen entsprechenden Kraftsportraum zu bauen. Angesichts der hohen Kosten eines für das Gewichtheben tauglichen Raumes von ca. 250 bis 500 T€, der hierzu mangels Planung fehlenden Mittel und der äußerst kurzfristigen Umsetzung war diese Idee nicht zu realisieren. Ein Gespräch mit Herrn Becker erfolgt jetzt. Alternativ besteht die Möglichkeit beim TSC mitzutrainieren, was einzelne Sportfreunde bereits tun, die Sportfreunde von Blau-Gelb aber als Lösung bisher nicht aufgenommen haben.

 

Auf Nachfrage von Frau Pfennig zu einem rechtssicheren Verfahren der Essensauschreibung berichtet Frau Wagnitz, dass die Auswertung erfolgte und aus Sicht des Schulamtes Fehlerquellen abgestellt sind. Die BzStRin ergänzt, dass im Schulamt ein Weg für rechtssicheres Verfahren vorbereitet wird.


 
 

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