Auszug - Skulpturen-Diebstähle in Zukunft verhindern (15 min)  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung
TOP: Ö 4.2
Gremium: Ausschuss für Kultur und Bildung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 06.01.2010 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:03 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
VI-0892 Skulpturen-Diebstähle in Zukunft verhindern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
 
Wortprotokoll

Meinungsbild:

Meinungsbild:

-          Ausschuss ist nicht federführend, nur beratend

-          Antrag soll zur Diskussion anregen

-          -Kulturpolitischer Aspekt fehlt

-          Antrag beinhaltet u.a. technische Fragen wie Standfestigkeit, gehört in den Umweltausschuss

-          Problem der virulenten Diebstähle müssen ernst genommen werden

-          Eigentumsfrage

-          Kulturausschuss teilt die Intentionen des Antrages und kann ein Votum übermitteln

-          zuständiger Ausschuss soll beschließen

 

Abstimmung: 12 Ja-Stimmen, 0 Nein, 0  Enthaltungen

 

Text mit Ausschussempfehlung wird nachgereicht.

 

Neue Textfassung:

 

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht,

A.       Pankower Kunst- und Kulturgüter wirksamer als bisher vor Diebstahl zu schüt­zen. 

 

B.       zu prüfen, ob in Fällen, wo Skulpturen nicht mehr der Verkehrssicherungspflicht genü­gen (insbesondere hinsichtlich der Standsicherheit), in Zukunft die folgende Verfahrens­weise Anwendung finden sollte:

 

1.       Derartige Skulpturen werden, nachdem die Gefahrenstelle vorübergehend gesi­chert wurde, unverzüglich repariert.

 

2.       Ist eine unverzügliche Reparatur nicht möglich, wird die Skulptur eingelagert.

 

C.      Das Ergebnis der Prüfung ist der BVV zu ihrer 30. ordentlichen Tagung vorzulegen.

 

Begründung:

Der Ausschuss für Kultur und Bildung hat den letzten Satz der ursprünglichen Begründung in den Antrag eingefügt, um der Wichtigkeit des Schutzes von Kulturgütern noch einmal zusätzlich Ausdruck zu verleihen.


 
 

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