Kleine Anfrage - KA-0787/VIII  

 
 
Nummer:KA-0787/VIIIEingang:09.04.2020
Eingereicht durch:Kleinschmidt, Helmut
Weitergabe:09.04.2020
Fraktion:Fraktion der CDUFälligkeit:27.04.2020
Antwort von:BezirksamtBeantwortet:30.04.2020
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Pankow von BerlinErledigt:30.04.2020
 
Betreff:Überwachung der Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
Anlagen:
Eingang KA 0787- VIII
KA-0787/VIII Terminverlängerung
KA-0787/VIII Antwort
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Im Rahmen der Rechtsverordnung des Senates von Berlin zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-EindmaßnV in der Fassung vom 2.April 2020), werden Gebote und Verbote benannt bei deren Nicht-Einhaltung im §19 die Ahndung mit Bußgeldern angedroht wird.

 

 

In diesem Zusammenhang möchte ich wissen:

 

  1. Inwieweit, und wenn ja welche Absprachen, gab es zwischen dem Bezirksamt Pankow und der zuständigen Senatsverwaltung und/oder der Polizei Berlin zur Realisierung der Kontrollmaßnahmen zur Einhaltung der in der vorbenannten Rechtsverordnung genannten Gebote und Verbote im Bereich Pankow? Wenn nicht, ist es geplant solche Absprachen noch zu treffen?

 

  1. Wie ist hier aus der fachlichen Sicht des Bezirksamtes die Rollenverteilung bei der Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der vorbenannten Rechtsverordnung zwischen Polizei und Bezirksamt?

 

  1. Inwieweit gab es im Bezirksamt Pankow eine Um-Priorisierung der ordnungsbehördlichen Aufgaben mit Blick auf die verstärkte Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der vorbenannten Rechtsverordnung? Wenn nicht, ist eine solche geplant und wie soll die aussehen?

 

  1. a) Welche personellen oder strukturellen Maßnahmen gab es, gibt es und/oder sind geplant im Bezirksamt zu einer Kräftekonzentration bzw. Umschichtung, um mehr Kräfte zu gewinnen und bereitzustellen um eine verstärkte Überwachung der Einhaltung der vorbenannten Rechtsverordnung sicherzustellen?

 

a) Ist, und wenn ja in welchem konkreten Kräfteausmaß, speziell das Ordnungsamt durch andere Kräfte des Bezirksamtes und/oder extern personell verstärkt worden zur Überwachung der Einhaltung der vorbenannten Rechtsverordnung. Wenn nicht, ist dieses geplant und in welchem konkreten Kräfteausmaß?

 

  1. a) Wie vielen Dienstkräften des Bezirksamtes wurden im Zuge der Pandemieplanung die Möglichkeit zum sogenannten Homeoffice“ eingeräumt?

b) Wie viele Dienstkräfte des Bezirksamtes befinden sich im Moment im sogenannten Homeoffice“? Wie sieht dahingehend die weitere Planung im Bezirksamt aus.

c) Wie viele Dienstkräfte des Bezirksamtes könnten maximal im Sinne der Aufgabenerledigung sinnvoll und effektiv im „Homeoffice“ arbeiten.

 
 

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