Kleine Anfrage - KA-0299/VIII  

 
 
Nummer:KA-0299/VIIIEingang:20.02.2018
Eingereicht durch:Kraft, Johannes
Weitergabe:20.02.2018
Fraktion:Fraktion der CDUFälligkeit:27.03.2018
Antwort von:BezirksamtBeantwortet:05.04.2018
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Pankow von BerlinErledigt:05.04.2018
 
Betreff:Bebauungspläne
Anlagen:
KA-0299/VIII Eingang
KA-0299/VIII Terminverlängerung
KA-0299/VIII Antwort
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Ich frage das Bezirksamt Pankow von Berlin:

  1. Welche Bebauungsplanverfahren sind derzeitig durch das Bezirksamt nicht zur Festsetzung gebracht? (Bitte Nummer, Betreff, Ortsteil, Ziel, Verfahrensstand, Datum des Aufstellungsbeschlusses, Datum des letzten Verfahrensschrittes, Priorität der Bearbeitung und Grund für die bisher nicht erfolgte Festsetzung tabellarisch angeben)
  2. Welche Bebauungspläne befinden sich derzeit aktiv in Bearbeitung durch das Bezirksamt?
  3. Welche Bebauungspläne haben einen direkten Bezug zu Drucksachen der BVV, die von Fraktionen, Gruppen oder Einzelverordneten eingereicht wurden?
  4. Welche festgesetzten Bebauungspläne bedürfen nach Ansicht des Bezirksamtes einer ggf. teilweisen Anpassung hinsichtlich des Geltungsbereiches und der Zielsetzung? (Bitte Nummer, Betreff, Festsetzungsdatum, Änderungsbedarf, Priorität der Bearbeitung und geplanter Termin für die Festsetzung der Änderung tabellarisch angeben)
  5. Haben sich aufgrund geänderter Rahmenbedingen oder sonstiger Entwicklungen geänderte Prioritäten für die Bearbeitung von Bebauungsplänen seit der letztmaligen Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen ergeben? Wenn ja, welche Bebauungspläne sind dies und aus welchem Grund wurde eine andere Prioritätensetzung vorgenommen?
  6. Prüft das Bezirksamt derzeit die Aufstellung weiterer Bebauungspläne? Wenn ja wo und mit welchem Ziel? (Bitte jeweils einzeln angeben)
  7. Welche (noch nicht abgeschlossenen) Bebauungsplanverfahren hat die Senatsverwaltung aufgrund deren besonderer städtebaulicher Bedeutung an sich gezogen?
  8. Hat sich durch die Erhöhung der zur Verfügung stehenden Vollzeitäquivalente im Fachbereich die Bearbeitungszeit von Bebauungsplänen (Aufstellungsbeschluss bis Festsetzung) signifikant verändert? Wenn ja, wie? Wenn nein, was sind die Gründe hierfür?
 
 

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