Themen, die bewegen - Antworten auf Bürgerbriefe

Einen Brief schreiben

Täglich erreichen Schreiben von Bürger*innen das Büro des Bezirksbürgermeisters.
Neben ganz persönlichen Problemen von Einzelnen gibt es auch Themen, die für viele Pankower*innen von Interesse sein könnten.

Wir werden Ihnen daher hier – nach Stichworten sortiert – die wichtigsten Inhalte aus Bürgerbriefen und natürlich deren Beantwortung zur Verfügung stellen.

Des Weiteren finden Sie Links zu aktuellen Themen, die den Bezirk betreffen.

  • Am Anger / KGA Am Anger (03/2019)

    ich nehme an, dass sich Ihre Fragen auf das Gebiet am Tempelgraben, zwischen Angerweg und Nordendstraße, bezieht. Dieses umfasst die Flurstücke Flur 137, Flurstück 425, mit einer Größe von 8.704 m² und Flur 138, Flurstück 48 mit einer Größe von 9.792 m². Es handelt sich hierbei um eine ehemalige Teilfläche der Kleingartenanlage (KGA) „Am Anger II“, die jedoch bereits seit dem Jahr 2001 nicht mehr zur KGA gehört. Die Flurstücke befinden sich in einem Bereich, für den keine verbindliche Bauleitplanung im Sinne des § 30 BauGB besteht. Da sich die Flächen außerhalb eines Bebau-ungszusammenhanges befinden, sind Vorhaben hier gemäß § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) planungsrechtlich zu prüfen. Die genannten Flurstücke befinden sich in privatem Eigentum. Grundsätzlich obliegt es dem Eigentümer eines Grundstückes, dieses im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten zu nutzen. Für eine Bebauung stehen diese Flächen nach geltendem Recht nicht zur Verfügung.

    Grundsätzlich sind für die Abfallentsorgung die Eigentümer der jeweiligen Privatfläche verantwortlich. Die behördlichen Ordnungsaufgaben nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zu Abfallablagerungen auf privaten Grundstücken obliegen dem Umwelt- und Naturschutzamt. Nach Aussagen des Umwelt- und Naturschutzamtes liegt lediglich eine Bürgerbeschwerde über Sperrmüllablagerungen auf dem betreffenden Grundstück vor. Ein Beseitigungsverfahren wurde eingeleitet und ist noch nicht abgeschlossen.

    Generell ist zwar festzustellen, dass die nördlich angrenzenden Siedlungsgebiete mit öffentlichem Grün unterversorgt bzw. nicht versorgt sind, der Anteil an privatem Grün ist jedoch hoch. Die Versorgung mit öffentlichen Grünanlagen ist daher in diesem Raum zu erhöhen, hat aber im gesamtbezirklichen Zusammenhang keine Priorität. Die von Ihnen genannten Flächen sind hierfür nicht vorgesehen, da sie sich in privatem Eigentum befinden.

    Eine Errichtung einer Parkanlage, die Sie in Ihrem Schreiben erwähnen, ist nicht geplant. Auch eine Durchwegung muss zunächst auf öffentlichen Flächen geplant werden.
    Inwieweit ein Weg im Zusammenhang mit einer künftigen Nutzung der privaten Flächen möglich ist, kann noch nicht abgesehen werden.

  • Am Sandhaus - Männerwohnheim in Berlin-Buch

    Ich wende mich an Sie, um auf Ihre Anfrage zu der im Ortsteil Buch im Aufbau befindlichen Obdachlosenunterkunft für Männer „Am Sandhaus 31“ in 13125 Berlin zu antworten. Lassen Sie mich vorausschicken, dass wir Ihre Bedenken, was die Eröffnung der Unterkunft betrifft, ernst nehmen, auch wenn wir diese nicht in allen Punkten teilen.
    Auch der Bezirk hatte Bedenken, dort Obdachlose unterzubringen, weil wir es nicht für sehr günstig halten, die Betroffenen so weit entfernt von der Innenstadt unterzubringen. Lassen Sie mich kurz darstellen, wie diese Standortentscheidung zustande gekommen ist.
    Den Bedarf ausgelöst hat die kündigungsbedingte Schließung der von einem privaten Betreiber geführten Obdachlosenunterkunft in Alt-Moabit. Diese Unterkunft musste zum Jahresende 2016 geräumt werden. Auslöser dieses Vorganges war ein Wechsel des Eigentümers, was in der Folge zur Kündigung des Gewerbemietvertrages führte. Solche Kündigungen können momentan nicht verhindert werden, sofern es sich um Gewerbemietverträge handelt.
    Auf Bezirks- und Landesebene wurde seither nichts unversucht gelassen, um Ersatzwohnraum für die Betroffenen zu beschaffen. Das Land Berlin hat eine Verpflichtung obdachlose Menschen unterzubringen und die Zahl der obdachlosen Menschen wächst stetig. Wegfallende Plätze zu ersetzen oder/und zusätzliche Plätze in Obdachloseneinrichtungen zu schaffen, ist daher dringend geboten.
    Eine probate Möglichkeit, sich des Problems anzunehmen und es auch zu lösen, war die Prüfung, ob es verfügbare landeseigene Immobilien innerhalb Berlins gibt, die zur Unterbringung von Obdachlosen geeignet sind.
    Eine landeseigene Immobilie ist auch der Standort der ehemaligen Zentralapotheke in Berlin-Buch Am Sandhaus 31. Die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) als verantwortlicher Verwalter erhielt Ende 2016 eine Mietanfrage von Seiten des Betreibers der o. g. von der Schließung bedrohten Obdachlosenunterkunft. Zum Zeitpunkt dieser Anfrage, über die auch die Verwaltung informiert wurde, war die Entscheidung, wie mit dieser größtenteils leerstehenden Immobilie künftig zu verfahren sei, durch den Bezirk Pankow bis auf weiteres zurückgestellt worden.
    Im Januar 2017 wurde diese Frage aufgrund der gebotenen Dringlichkeit des Anliegens und auf Wunsch der BIM auf die Tagesordnung des zuständigen Gremiums gesetzt. Nachdem die Behandlung ein weiteres Mal zurückgestellt worden war, wurde schließlich im März 2017 entschieden, die Immobilie über die Dauer von zehn Jahren der Daseinsvorsorge zuzuführen, was den Weg freimachte für den auf zehn Jahre befristeten Vertrag mit dem Betreiber der Obdachlosenunterkunft.
    Der Betreiber wird diese Unterkunft als nicht-vertragsgebundene Obdachloseneinrichtung führen. Berlinweit gibt es über 600 vertragsfreie Unterkünfte für Wohnungslose. Für den Betreiber sprechen die gute Zusammenarbeit in der Vergangenheit und die mit ihm gemachten positiven Erfahrungen.
    Sichergestellt ist, dass sich der Betreiber der Unterkunft an die in Berlin geltenden bau- und gesundheitsrechtlichen Vorschriften hält. Darin inbegriffen sind auch die Belange des vorbeugenden Brandschutzes und einzuhaltende Mindeststandards für die Größe und Belegung der Zimmer. Ob diese Mindestanforderungen erfüllt sind, wird vor Erstbezug und in der Folge jährlich geprüft.
    Der zuständige Polizeiabschnitt 13 ist im Übrigen über die Eröffnung und die Kapazitäten der Einrichtung selbstverständlich unterrichtet. Doch auch in der Unterkunft selbst ist die Betreuung der Bewohner gewährleistet. Vor Ort werden vier Verwaltungsangestellte anwesend sein, darunter ein erfahrener Sozialarbeiter. In den Abend- und Nachtstunden wird ein Wachschutz vor Ort sein. Die geäußerte Befürchtung, dass die in der Unterkunft beheimaten Menschen auf sich allein gestellt seien, teilt das Bezirksamt deshalb so nicht.
    Das Problem der Obdachlosigkeit ist eines, vor dem wir nicht die Augen verschließen können. Die Entscheidung Am Sandhaus 31 eine Obdachlosenunterkunft befristet zu ermöglichen, ist insofern zuallererst Ausdruck der zwingend notwendigen Fürsorge. Die Immobilie war verfügbar und konnte in Nutzung gebracht werden. Alternativen standen nicht zur Verfügung.
    Ich kann Ihnen versichern, dass das Bezirksamt nicht die Augen vor Gefährdungen verschließen wird, sollten diese sichtbar werden. Insofern verstehe ich Ihr Schreiben, mit dem Sie auf mögliche künftige Problemlagen hinweisen, als Aufforderung und Auftrag, ein waches Auge auf die Entwicklungen rund um die neue Obdachlosenunterkunft zu haben.

  • Bauarbeiten in Rosenthal - Friedrich-Engels-Str. / Hauptstr. / Schönhauser Str.

    Die baulichen Zustände der Friedrich-Engels-Straße, Hauptstraße und Schönhauser Straße in Rosenthal sind mir und dem für die öffentlichen Straßen verantwortlichen Straßen- und Grünflächenamt bekannt, was letztendlich auch zur Entscheidung beigetragen hat, diese Maßnahmen in die Investitionsplanung aufzunehmen.

    Für die Fortsetzung des 3. Bauabschnitts der Baumaßnahme „Neubau der Friedrich-Engels-Straße“ bedarf es zur Erlangung der Planungssicherheit der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (PFV). Für den Kreuzungsbereich Friedrich-Engels-Straße/Kastanienallee/Angerweg ist eine Lichtzeichenanlage geplant, die die Belange aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigen wird. Weiterhin ist ein zweigleisiger Ausbau der Straßenbahnanlage vorgesehen.
    Diese geplanten baulichen Veränderungen stellen aus planungsrechtlicher Sicht erhebliche Änderungen gegenüber der bestehenden Verkehrsanlage dar und erzeugen dadurch Betroffenheiten.
    Im Rahmen des PFV erfolgt eine förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, der Betroffenenen sowie aller Träger öffentlicher Belange (TÖB) in Form eines Anhörungsverfahrens mit öffentlicher Auslegung der Planunterlagen und der Möglichkeit zur Abgabe von Einwendungen sowie Erörterung.
    Das Bezirksamt Pankow ist der Vorhabenträger für das Straßenvorhaben „Neubau der Friedrich-Engels-Straße“. Die Planungen konnten nunmehr einvernehmlich mit der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der BVG abgeschlossen werden, so dass derzeit die Erarbeitung der abgestimmten Auslegungsunterlagen für das PFV erfolgt.

    Die Planungen der Hauptstraße und Schönhauser Straße haben bisher aus Kapazitätsgründen noch nicht begonnen. Auch werden die grundhaften Erneuerungen erst nach Beendigung der Baumaßnahmen der Friedrich-Engels-Straße und Kastanienallee durchgeführt. Somit können kurzfristig keine umfangreichen baulichen Verbesserungen in Aussicht gestellt werden.

    Ihre Nachricht werde ich nun zum Anlass nehmen, den von Ihnen dargestellten Sachverhalt durch das, für bauliche Angelegenheiten zuständige, Straßen- und Grünflächenamt prüfen zu lassen.

    Werden Gefahrenstellen festgestellt, werden diese im Rahmen der dem Straßen- und Grünflächenamt obliegenden Verkehrssicherungspflicht kurzfristig beseitigt.

    Zu dem schlechten Allgemeinzustand der Gehwege möchte ich an dieser Stelle anmerken, dass dies Ausdruck der bisherigen und leider auch weiter anhaltenden Unterfinanzierung der bezirklichen Straßenunterhaltung ist.
    Auch im Doppelhaushalt 2018/2019 sind nur rund 45 % des Sollbedarfs eingestellt.
    Aus diesen planmäßigen Unterhaltungsmitteln sind nur verkehrssicherungspflichtige Aufgaben, wie z. B. die Beseitigung punktueller Gefahrenstellen auf Gehwegen und Fahrbahnen finanzierbar.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass für eine vollständige bzw. umfangreichere Instandsetzung des gesamten hier in Rede stehenden Gehwegabschnittes der Haupt-straße in Rosenthal die notwendigen finanziellen Mittel derzeit nicht bereitstehen.

  • Breite Straße 35/35a / Schulstraße 5-7 - Ehem. Kaufhalle Pankow (09/2018)

    Sachstandsbericht zur Entwicklung des Grundstückes Breite Straße 35 / 35a, Schulstraße 5-7
    Für die oben genannten Grundstücke wurde 2011 ein Beschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand im Jahr 2012 statt. Danach ruhte das Verfahren. Seit 2016 gibt es zwischen der Grundstückseigentümerin und dem Stadtentwicklungsamt Abstimmungsgespräche zur Entwicklung der Flächen.
    Am 13.08.2018 stellte die Grundstückseigentümerin ein neues städtebauliches Konzept zur Entwicklung der Flächen im Stadtentwicklungsamt vor. Bei der Vorstellung waren der Amtsleiter des Stadtentwicklungsamtes, die Leiterin der Unteren Denkmalbehörde, der Gruppenleiter der verbindlichen Bauleitplanung und der zuständige Bezirksstadtrat anwesend.
    Insgesamt fand das Konzept Zustimmung. Dennoch sind hinsichtlich der Stellung der Gebäude zur Breite Straße, der Höhenentwicklung im Zentrum des Grundstücks, dem Umgang mit dem Denkmalschutz umliegender Grundstücke, dem Nutzungsmix und der verkehrlichen Einbindung des Grundstücks an die bereits stark ausgelastete Breite Straße noch Abstimmungsbedarfe vorhanden.
    Sobald hier Konsens zwischen Grundstückseigentümerin und Stadtentwicklungsamt besteht, soll der Konzeptentwurf im Ausschuss Stadtentwicklung und Grünanlagen vorgestellt werden.
    Das städtebauliche Konzept soll als Grundlage für die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens 3-35 dienen. Für die Weiterführung des Verfahrens müssen mindestens die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1 BauGB wiederholt werden. Hierzu wird es entsprechende Bekanntmachungen im Amtsblatt und in der Tagespresse geben.

  • Dietzgenstraße - Radverkehr (04/2021)

    Mit der Problematik der schlechten Befahrbarkeit des gepflasterten Abschnitts der Dietzgenstraße hat sich das Bezirksamt bereits in den letzten Jahren mehrfach beschäftigt. Die Freigabe des Radverkehrs auf dem Gehweg ist in einer Tempo-30-Zone grundsätzlich nicht möglich. Darüber hinaus weisen die Gehwege nicht durchgängig die hierfür erforderliche Breite auf. Um den Radverkehr in der Dietzgenstraße sicher und komfortabel abwickeln zu können, wäre eine Asphaltierung oder Teilasphaltierung der Fahrbahn die einzige denkbare Lösung. Leider war es aus mehreren Gründen bisher nicht möglich, diese Maßnahme umzusetzen. Die Untere Denkmalschutzbehörde steht einer Asphaltierung ablehnend gegenüber, da das betreffende Teilstück der Dietzgenstraße eines der letzten Zeugnisse des alten Dorfes Niederschönhausen und eine der beiden seit Jahrhunderten überlieferten Verbindungen zum ehemaligen Gutshof ist. Die Asphaltierung der Straße in diesem schlossnahen Bereich wäre mit einem massiven und nicht reversiblen Eingriff in den dörflichen Charakter verbunden. Auch die für die Bewahrung und Pflege des Schlossgartens Schönhausen zuständige Stiftung Preußische Schlösser und Gärten steht einer Asphaltierung kritisch gegenüber, da diese eine weitere Zunahme des im Schlossgartenbereich nicht gewünschten Radverkehrs zur Folge hätte.
    Das Bezirksamt hat vor Kurzem die Radverkehrsplanungen zur Einrichtung einer attraktiven Umfahrung des Schlossgartens aufgenommen. Es ist vorgesehen, im Anschluss an die bereits eingerichtete Fahrradstraße Ossietzkystraße auch den Streckenzug Stille Straße – Güllweg – Waldstraße als Fahrradstraße auszuweisen. Der Güllweg soll in diesem Zuge eine fahrradfreundliche Oberfläche erhalten. Des Weiteren laufen bereits die Planungen für die Einrichtung sicherer Radwege auf der B 96a zwischen Tschaikowskistraße und Wackenbergstraße. Nach der Umsetzung dieser Maßnahmen werden wir die Entwicklung des Radverkehrs in der Dietzgenstraße erneut prüfen und ggf. neu bewerten.

  • Dunckerstraße - Spielplatz (01/2020)

    Selbstverständlich soll der Spielplatz erhalten bleiben. Aber bei Untersuchungen des Untergrundes im März hatte sich herausgestellt, dass bis in Tiefen von 3,00 m Hohlräume vor allem im vorderen Bereich des Spielplatzes vorhanden sind. Deshalb ist der Spielplatz gesperrt und wird die Sperrung auch immer wieder aufrechterhalten, wenn die Bürger diese öffnen.

    Leider hat das Straßen- und Grünflächenamt nicht die finanziellen Mittel und Möglichkeiten, sofort geeignete bauliche Maßnahmen zu finanzieren. In diesem Fall muss eine Tiefenenttrümmerung mit anschließender Wiederherstellung des Spielplatzes stattfinden. Die Kostenschätzung dafür beläuft sich zurzeit auf einen mittleren sechs-stelligen Betrag! Für die Tiefenenttrümmerung ist inzwischen eine Finanzierungsmöglichkeit gefunden worden und für die Wiederherstellung des Spielplatzes ist die Anmeldung in einem passenden Förderprogramm geplant. Ob das Förderprogramm eine Möglichkeit zur Wiederherstellung des Platzes sein kann, hängt von den Beschlüssen des Doppelhaushaltes 2020/2021 des Senats ab. Ist das Förderprogramm weiterhin enthalten, kann das Projekt angemeldet werden.
    Vorausgesetzt, es klappt alles so wie beschrieben und das Projekt wird bestätigt, ist eine zeitnahe Planung und Ausführung der Maßnahmen, wenn möglich im Jahr 2020, angestrebt.

    Leider kann ich Ihnen keine positivere Auskunft geben. Es bleibt Ihnen unbenommen, sollten Ihnen meine Auskünfte unzureichend erscheinen, eine Prüfung zu veranlassen.
    Unter dem Link Aktuelles vom Straßen- und Grünflächenamt können Sie sich gerne weiter informieren.

    Freundliche Grüße

  • Else-Jahn-Straße 34 - Leerstehendes Gebäude (03/2020)

    zur Historie und zukünftigen Nutzung des Gebäudes in der Else-Jahn-Straße 34 möchte ich Ihnen gerne wie folgt beantworten:

    Tatsächlich handelt es sich bei dem von Ihnen angefragten Grundstück Else-Jahn-Str. in Weißensee um die Hausnummer 39, welches sich im Eigentum der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) – hundertprozentige Tochter des Landes Berlin – befindet.
    Das Bezirksamt Pankow hat festgestellt, dass das Objekt als Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) geeignet ist und hierzu am 21.03.2017 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Es soll nun im Rahmen der Daseinsfürsorge in 5-10 Jahren in das Vermögen des Jugendamtes überführt werden. Auch die benachbarte kleine Grünfläche, die sich derzeit im Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamtes befindet, soll als Frei-fläche für die JFE an das Jugendamt übertragen werden.

    Zur Historie:

    In dem Objekt befand sich ehemals ein Teppichladen.
    Es entspricht den Tatsachen, dass dieses Grundstück zugunsten des Bezirks Pankow/Jugendamt vorgemerkt wurde. Für das Objekt gibt es eine sogenannte Daseinsvorsorge von 10 Jahre, d.h. bis zur Inanspruchnahme verbleibt das Grundstück als ehemaliges Treuhandgrundstück der BIM im Sondervermögens für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA-Vermögen) verwaltet durch die BIM. Bis 2028 muss das Bezirksamt Pankow die Ent-scheidung zur Übertragung ins Fachvermögen treffen.

    Erst mit der erfolgreichen Aufnahme der Umnutzung des Gebäudes in die Investiti-onsplanung des Bezirkes würde ein Antrag auf Überführung des Grundstücks aus dem SODA-Vermögen in das Vermögen des Jugendamtes gestellt werden. Bis zu die-sem Zeitpunkt verbleibt das Grundstück in der Verantwortung der BIM und kann von dort auch befristet vermietet werden. Es muss nur immer klar sein, dass es perspekti-visch für Infrastruktur benötigt wird.

    Die Beantragung der Aufnahme dieser Maßnahme “Sanierung und Umnutzung des Objektes Else-Jahn-Str. 39 in eine JFE” soll in der Investitions-Planung 2021-2025 erfolgen. Das wird das Jugendamt als Bedarfsträger entsprechend veranlassen.

  • Fragen der Seniorenvertretung Pankow (01/2021)

    In Beantwortung des über die Bezirksverordnetenversammlung übersandten Fragekatalogs möchte ich Ihnen die Stellungnahme der Geschäftsbereiche übermitteln.

    Geschäftsbereich 1 – Kultur, Finanzen und Personal

    BIZ Buch
    Im Rahmen der Bau- und Nutzungsplanung sind zwei Multifunktionsräume sowie ein Arbeitsraum vorgesehen, die auch von Externen genutzt werden können. Insbesondere der Arbeits-raum ist hierfür gedacht – dieser soll über den Bibliotheksausweis als Schlüsselkarte auch außerhalb der Öffnungszeiten, bspw. am Wochenende, zugänglich sein. Hinzu kommen Außenflächen mit Zonierungen für Besprechungen, welche frei zugänglich sind. Darüber hinaus sind, auch auf Grund der begrenzten Raummöglichkeiten, keine expliziten Zuweisungen von Räumen für Angebote von Senior:innen möglich. Mit dem Bucher Bürgerhaus stehen hier auch andere Räumlichkeiten zu Verfügung.
    Für die Angebotsgestaltung ist aber vorgesehen, explizit die Zielgruppe der Senior:innen in die weitere Planung mit einzubeziehen. Erste Vorarbeiten fanden bereits 2020 auf dem Bucher Bürgerforum statt, in 2021 sollen konkrete Termine/Bürgerbeteiligungsformate folgen.

    Computerkurse, insbesondere zur Erledigung von Behördenangelegenheiten

    Die VHS ist gern bereit und auch in der Lage, Computerkurse für Senior:innen bedarfsgerecht anzubieten.
    Zum einen sind solche Angebote seit vielen Jahren ein fester Bestandteil im regulären Programm. Die konkreten Angebote im Frühjahrsprogramm 2021 finden Sie in der Anlage. Darüber hinaus richtet die VHS zusätzliche Kurse ein, die auf spezielle Bedürfnisse/Anfragen zugeschnitten sind. Sie können in unseren Häusern oder auch an anderen Orten stattfinden, z. B. in Seniorenbegegnungsstätten.
    In unseren Häusern können die Kurse an den Rechnern in unseren PC-Unterrichtsräumen stattfinden, aber auch mit der mitgebrachten Technik der Teilnehmer:innen. Letzteres käme auch bei externen Orten in Frage. Dies wird entsprechend vorbereitet und hängt von der Thematik ab.
    Außerdem ist vorgesehen, dass die Stadtbibliotheken Pankow 2022 als einer von drei Pilotteilnehmern die Einführung von sogenannten Bürgerterminals erprobt. Dabei geht es explizit um die Bereitstellung von technischer Infrastruktur für die Erledigung von Behördengängen vor Ort in den Bibliotheken, als auch um die Beratung und Begleitung durch das hierfür geschulte Bibliothekspersonal. Senior:innen sindd dabei eine wesentliche Zielgruppe.

    Geschäftsbereich 2 – Stadtentwicklung und Bürgerdienste

    Pankower Tor
    Am 11.12.2020 startete das städtebaulich-architektonische Workshop-Verfahren zur Entwick-lung eines Masterplans für das neue Stadtquartier. Weiterführende Informationen hierzu sind auf der Projekt-Webseite www.pankower-tor.de zu finden.
    Gemäß den Vorgaben in der Auslobung sind u. a. Räumlichkeiten für die soziokulturelle Infrastruktur einzuplanen.

    Verkehrsplanung, ÖPNV, Verkehrslenkung in Wohngebietsstraßen
    Für die Kontrolle der Einhaltung von Tempolimits ist die Polizei zuständig, für den ÖPNV die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz/BVG.
    Durch den Bezirk wurde die Untersuchung der 19 Kiezblock-Vorschläge angeschoben und es sind diverse Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Wohnkiezen geplant (u.a. Blumenviertel und Komponistenviertel).
    Überdies wurde das Projekt Mobilitätsberichterstattung vorgestellt, welches vom Stadtentwick-lungsamt in Kooperation mit der TU Berlin und der TU Dresden durchgeführt wird. Die Mobili-tätsberichterstattung geht ab dem kommenden Jahr in die Umsetzungsphase. Interessentinnen und Interessenten können sich unter der folgenden Webseite über das Instrument und das Forschungsprojekt informieren: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/mobilbericht/

    AG Barrierefreier öffentlicher Raum
    Herr Bezirksstadtrat Kuhn informierte bereits in einer Mail vom 06.10.2020 die Seniorenvertre-tung und den Behindertenbeauftragten über den Stand der Umsetzung bei den Programmen “Straßensanierung – Gehweginstandsetzungen, Sonderprogramm Gehwegsanierung und Pro-gramm Barrierefreie öffentliche Räume/Bordabsenkungen” und teilte mit, dass die Tagung der o. g. AG abhängig vom aktuellen Coronageschehen sei und daher Vorschläge der Seniorenvertretung zu Planungen in 2021 direkt an das Straßen- und Grünflächenamt zu übersenden wären. Zu erreichen per Brief an Abteilung Stadtentwicklung und Bürgerdienste, Straßen- und Grünflä-chenamt, Gruppenleiter Straßenaufsicht und –unterhaltung, SGA 4, Darßer Straße 203, 13088 Berlin.

    Planung Bushaltestelle vor dem Krankenhaus Weißensee
    Dies wurde von der BVG abgelehnt.

    Erreichbarkeit des Bürgertelefons 115
    Wird von SenInn zentral für Berlin verantwortet.

    Planungen Sitzmöglichkeiten im öffentlichen Raum
    Für eine grundlegende Verbesserung des allgemein anzutreffenden Zustandes von Bänken im öffentlichen Raum sind die vorhandenen Mittel vollständig unzureichend. Planungen neuer Sitzmöglichkeiten gibt es derzeit nicht.

    Geschäftsbereich 3 – Jugend, Wirtschaft und Soziales

    Aus dem Motto der diesjährigen Seniorenwoche „Digital im Alter“ ergeben sich folgende Fragen:
    Frage: Wie ist die digitale Ausstattung von Seniorenbegegnungsstätten? U.a. freies Wlan; tech-nische Möglichkeiten, Veranstaltungen im Livestream zu verfolgen;

    Computerkurse – speziell zur Erledigung von Behördenangelegenheiten
    In allen Begegnungsstätten ist freies W-lan vorhanden.
    Die technische Ausstattung ist für Livestreams teilweise vorhanden und muss erprobt werden. In der BGST Husemannstraße ist ein Livestream bislang aufgrund der technischen Ausstattung nicht umsetzbar.
    Ein Computerkurs wird nur noch in der Begegnungsstätte Husemannstraße angeboten. Aufgrund von Corona ist der Kurs bis Ende Dezember 2020 ruhend gestellt. Die anderen Kurse sind aus Mangel an interessierten Seniorinnen und Senioren eingestellt worden.

    Im Stadtteilzentrum An der Panke wird ein Computerkurs Senior:innen angeboten. Da das Stadtteilzentrum An der Panke und die Begegnungsstätte An der Panke kooperieren, gehen die Senior:innen zum Computerkurs im Stadtteilzentrum.

    Computerkurse – speziell zur Erledigung von Behördenangelegenheiten – gibt es bisher nicht. Siehe hierzu auch die Beantwortung des Geschäftsbereichs 1. Hilfe und Unterstützungsangebote werden selbstverständlich in allen Begegnungsstätten angeboten und auch aktiv genutzt.

    Auch unter Beachtung von Hygieneregeln: Welche Ideen gibt es zu Begegnungsmöglichkeiten für Senioren – insbesondere zur Vermeidung von Einsamkeit rund um die Weihnachtszeit?

    Die Leiter:innen und Mitarbeitende vom Solidarischen Grundeinkommen stehen im telefonischen und ggf. persönlichen Kontakt mit unseren Senior:innen. Es bleibt trotz alledem zu bemerken, dass die Situation mit der Pandemie herausfordernd und unbefriedigend ist, da das direkte Miteinander fehlt. Die Gäste der BGST wollen ja Austausch mit anderen haben und mal bei einem Kaffee einen Plausch halten.

    Begegnungsstätten (BGST)
    Öffnungen der BGST
    Die BGST bieten, Stand November 2020, folgende Angebote an:
    • soziale Angebote und Kurse, welche einen Bildungsschwerpunkt haben, wie z.B. Sprache, Malen, Computer, Gedächtnistraining werden angeboten
    • Die Leiter:innen der BGST und die Mitarbeitenden (Solidarisches Grundeinkommen) sind täglich als Ansprechpartner für Beratungen und Unterstützungsangebote in den BGST vor Ort.
    Es finden keine Angebote statt, welche gemäß der aktuellen Infektionsschutzverordnung verboten sind, wie z.B. Singen, Sport, kein Kaffee/Kuchen/Essen, keine Kulturangebote.
    Dies erfolgte u. a. in Absprache mit der Seniorenvertretung. Es war ein Wunsch der Senior:innen Angebote in den Einrichtungen vorzuhalten.
    Das geltende und vom Gesundheitsamt genehmigte Hygienekonzept der Begegnungsstätten ist mit der unbedingten Beachtung von Abstand, Anzahl der anwesenden Personen, Lüftung, Reinigung, Nachweis der anwesenden Gäste, Mund-Nasen-Schutz, Hygiene usw. mit Nachdruck in den BGST um- und durchzusetzen.

    Weihnachten
    Alle geplanten Veranstaltungen wie z.B.
    • 3 Tages-Busreisen nach Schloss Diedersdorf mit Showprogramm und Essen
    • mehrere Lichterfahrten durch Potsdam mit Besuch des Weihnachtsmarktes
    • mehrere weihnachtliche Dampferfahrten durch Berlin mit Kaffee und Kuchen
    • Weihnachtsfeiern in den BGST
    mussten abgesagt werden.

    Es wurden für bedürftige Senior:innen und die Besucher:innen der BGST Weihnachtspäckchen gepackt und verteilt.
    In die Päckchen wurden auch die Notfalldosen gepackt.

    Geschäftsbereich 5 – Schule, Sport, Facility Management und Gesundheit

    Schwimmbad Buch – Nutzungszeiten auch telefonisch ermöglichen
    Die Absicht hinter der Anfrage der Seniorenvertretung ist nachvollziehbar, dennoch sieht der Bädermanager der Berliner Bäderbetriebe für die Umsetzung diverse Hürden.
    Die Kontingente für das öffentliche Schwimmen wurden bewusst für jedes Zeitfenster zu 50% in Onlinebuchungen und zu 50% in die Möglichkeit der Barzahlung gesplittet.
    Die Tickets für die Sauna werden ausschließlich in Barzahlung vor Ort angeboten (hier ein sehr geringes Kontingent). Durch diese Maßnahmen wollen die BBB Ihren Gästen, welche nicht die Möglichkeit haben Onlinebuchungen vorzunehmen, die Nutzung der öffentlichen Zeitfenster ermöglichen.
    Die telefonische Voranmeldung hätte zur Folge, dass ein weiteres Kontingent errechnet und zusätzlich angeboten werden muss. Dies wiederum hätte zur Folge, dass alle anderen Kontingente reduziert werden müssten (weniger Kapazitäten für Onlinebuchungen und Barzahlungen vor Ort).
    In dem derzeitigen Verfahren werden die Onlinekontingente, welche nicht gebucht wurden, 30 Minuten vor Beginn des Zeitfensters des „Öffentlichen Schwimmens“ dem Barzahlungskontin-gent vor Ort zusätzlich gutgeschrieben. Dies hat zur Folge das die maximale Anzahl von Gästen, nach Betriebskonzept, die Möglichkeit haben, die Schwimmhalle zu besuchen.
    Das Kontingent „Telefonanfrage“ müsste die gesamte Zeit als separates Kontingent feststehen (man hätte immer ein Kontingent, welches nicht abgerufen werden kann).
    „Wenn wir zukünftig technische Voraussetzungen haben sollten, welche diese Art der Voranmeldung ermöglicht, stellen wir uns einer Umsetzung nicht in den weg.“
    Der Lösungsvorschlag des Bädermanagers sieht vor, dass die Gäste den persönlichen Kontakt mit der gewünschten Schwimmhalle aufnehmen und vor der Absicht des Badbesuches die Kolleginnen und Kollegen im Eingangs- und Kassenbereich kontaktieren, um zu erfragen, ob ein Bargeldkontingent vorhanden ist. Des Weiteren haben wir Erfahrungswerte sammeln können und unsere Kolleg:innen vor Ort sind aussagekräftig darüber, welche Zeitfenster ausgelastet sind und in welchen Zeitfenstern es nicht genutztes Kontingent gibt.

  • Französisch Buchholz - Verkehrssicherheit für Schülerinnen und Schüler sowie Radfahrerinnen und Radfahrer (09/2019)

    Zur Radverkehrs- und Fußgängerinfrastruktur:
    In diesem Jahr werden die Bauarbeiten für die Radfahrstreifen Berliner Straße und Pasewalker Straße zwischen Eweststraße und Blankenfelder Straße beginnen. Im Zuge der Baumaßnahme soll auch der Fußgängerüberweg in der Dr.-Markus-Straße hergestellt werden (die Vergabe der Leistung ist erfolgt).
    Bezüglich der Frage zur Bahnhofstraße und der schmalen Gehwege:
    Zur Bahnhofstraße kann ich Ihnen sagen, dass diese im Rahmen des Sonderprogramms Straßenunterhaltung voraussichtlich im Oktober diesen Jahres im Bereich zwischen Pasewalker Straße und Blankenburger Weg saniert wird.( Erneuerung der bituminösen Fahrbahndecke)
    Damit dürften dann die angesprochenen Schlaglöcher der Vergangenheit angehören.
    Die bemängelten zu schmalen Gehwege im nördlichen Teil der Hauptstraße sind einfach den örtlichen Gegebenheiten geschuldet und können aufgrund des umfangreichen und komplexen Schadensbildes im Rahmen der Straßenunterhaltung, auch wegen der nicht ausreichend vorhandenen Finanzausstattung, auf absehbare Zeit baulich leider nicht verbessert werden.

    Wegen der Ampelschaltungen gibt es noch Abstimmungen mit der zuständigen Verkehrslenkung VLB

  • Friedrich-Engels-Straße - Lärmbelästigung durch Autoverkehr (05/2018)

    Der Umbau der Friedrich-Engels-Straße ist eine investive Straßenbaumaßnahme des Bezirks. Der Straßenabschnitt von Pastor-Niemöller-Platz bis Nordendstraße wurde als erster und zweiter Bauabschnitt bereits umgebaut. Der dritte Bauabschnitt von Nordendstraße bis Knotenpunkt Wilhelmsruher Damm/Quickborner Straße soll durch die investive Maßnahme komplett umgestaltet werden. Hierfür werden gegenwärtig Planunterlagen für die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens aufgestellt. Über den Zeitpunkt der Durchführung des Verfahrens und die Ausführung der Bauarbeiten ist zurzeit keine Aussage möglich.

    In dem noch nicht umgebauten Abschnitt der Friedrich-Engels-Straße wird der Fahrzeugverkehr über eine mit Großsteinpflaster befestigte Fahrbahn abgewickelt und verursacht so leider Verkehrslärm. Erst durch den Straßenneubau wird dieser Zustand verbessert werden können. Eine zwischenzeitliche Asphaltierung der Straße kommt wegen der begrenzten Finanzmittel der Straßenunterhaltung nicht infrage, zumal der Straßenbau in naher Zukunft erfolgen wird.

    Aufgrund des hohen Verkehrslärms und des schlechten Straßenzustandes wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h angeordnet. Weitere Maßnahmen sind derzeit nicht möglich. Für die Überwachung der Geschwindigkeitsbegrenzung ist die Polizei zuständig.

  • Friedrich-Engels-Straße - Höchstgeschwindigkeit

    Durch die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin wurde auf der 23. Ordentlichen Tagung im März 2019 ein einstimmiger Beschluss gefasst, für die Friedrich-Engels-Straße, von Nordendstraße bis Hauptstraße, die Einrichtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h und zusätzlich ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t Gesamtgewicht für Kraftfahrzeuge umzusetzen.
    Dafür war durch den Straßenbaulastträger der Friedrich-Engels-Straße, dem Straßen und Grünflächenamt (SGA), der bauliche Zustand der Friedrich-Engels-Straße im genannten Bereich zu prüfen und für die erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 (2) der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Zustimmung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, hier der Verkehrslenkung Berlin (VLB), einzuholen.

    Für eine Tonnagebegrenzung auf 7,5 t hätte auch eine Umleitung des Schwerlastverkehrs über 7,5 t entweder über die Hauptstraße, Schönhauser Straße und Nordendstraße oder über die Hauptstraße und Kastanienallee eingerichtet werden müssen.
    Dies wurde durch das SGA sehr kritisch gesehen, da in diesen Straßen die Anwohner zusätzlich zum bereits vorhandenen Schwerlast- und Busverkehr durch den umgeleiteten Schwerlastverkehr belastet würden und sich der bauliche Zustand der möglichen Umleitungsstraßen in einem ähnlich mangelhaften Zustand befinden.
    Auch sicherheitsrelevante Themen, wie z. B. Kita in der Schönhauser Straße oder Grundschule in der Kastanienallee, wurden in die Überlegungen mit einbezogen.
    Hinzu kommt, dass bei einer Tonnagebegrenzung das Zusatzzeichen 1020-30 StVO „Anlieger frei“ zur Sicherung der Ver- und Entsorgungsverkehre zwingend mit angeordnet werden müsste.
    In Anbetracht dieser Fakten wurde deshalb auf die Anordnung einer Tonnagebegrenzung verzichtet.

    Der Ausbau der Friedrich-Engels-Straße, von Nordendstraße bis Wilhelmsruher Damm/Quickborner Straße, ist weiterhin Teil der Investitionsplanung des Bezirkes Pankow von Berlin.
    Für den Straßenbau muss mit der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach Berliner Straßengesetz und Personenbeförderungsgesetz Baurecht geschaffen werden.
    Die hierfür erforderlichen Planungsunterlagen werden gegenwärtig erarbeitet.
    Über die Dauer des Verfahrens und damit über den voraussichtlichen Ausführungstermin kann zurzeit noch keine Aussage getroffen werden.

    Erst mit der zukünftigen Straßenbaumaßnahme kann der von Ihnen bemängelte bauli-che Zustand der Friedrich-Engels-Straße grundlegend und nachhaltig verbessert wer-den.

  • Grabbeallee Ecke Tschaikowskistraße Ampelanlage (01/2020)

    Aufgrund gesetzlicher Regelungen im Land Berlin ist der Bau von neuen Lichtsignalanlagen eine Aufgabe der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.
    Die Örtlichkeit Grabbeallee/Tschaikowskistraße im Bezirk Pankow wurde entsprechend auf die Notwendigkeit des Neubaus einer Lichtzeichenanlage geprüft.

    Das Ergebnis der Prüfung der Verkehrslenkung Berlin wird Ihnen wörtlich wiedergeben:
    „An der Kreuzung Grabbeallee/Tschaikowskistraße gibt es für zu Fußgehende keine sichere Querungsmöglichkeit, zurzeit steht eine Baustellen-LZA, die gut angenommen wird.
    Zu Fußgehende, die die Grabbeallee hier queren wollen, müssen die Richtungsfahr-bahnen der Grabbeallee, welche in Abhängigkeit der Tageszeit unterschiedlich starke Verkehrsbelastungen aufweisen (morgens zwischen 07.00 – 08.00 h stadteinwärts 888 Kfz, stadtauswärts 423 Kfz, zwischen 17.00 und 18.00 h stadteinwärts 646 Kfz, stadtauswärts 644 Kfz) sowie das in der Mitte liegende Gleisbett der in beide Richtungen im Sieben-Minuten-Takt fahrenden Straßenbahn M 1 überqueren. Zusätzlich dürfen auch die BVG-Busse die Sperrflächen befahren, so dass hier keine sichere Aufstellfläche gegeben ist.
    Auch Kinder auf ihrem Schulweg und Kitakinder mit ihren Eltern queren täglich die Grabbeallee in dieser Höhe. Nach den Verwaltungsvorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und den Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sind für die Errichtung dieser Einrichtungen bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Diese sind hier aufgrund der vorhandenen Gleise nicht gegeben, so dass das Anlegen eines FGÜ zur Querungssicherung nicht möglich ist.
    In Anbetracht der Tatsache, dass die nächste signalisierte Querungsstelle in nördlicher direkter Wegrichtung rund 300 m entfernt ist, in südlicher Wegrichtung, in der sich auch die Haltestellen der BVG nahe der Kreuzung befinden, die nächste gesicherte Querungsstelle rund 600 m entfernt ist, die Querung durch die auf dem Gleisbett fahrenden Busse und Bahnen immer mit besonderer Gefahr verbunden sowie ein Querungsbedürfnis der zu Fußgehenden, auch Schulkindern, vorhanden ist, beabsichtige ich, eine LZA für diesen Knoten anzuordnen.“

    Die Anhörung/Anordnung erfolgte am 19.06.2019 durch die Verkehrslenkung Berlin, mit der gleichzeitigen Beauftragung an die Ausführenden eine entsprechende Aufgabenstellung für die Errichtung der LSA zu erarbeiten.
    Damit wird eine dauerhafte Ampel an der Kreuzung Grabbeallee/Tschaikowskistraße vorbereitet und gebaut. Die Verkehrssicherheit, insbesondere für die Fußgänger und damit auch die Schulwegsicherung, wird sich erheblich verbessern. Das Datum des Baubeginns und der Fertigstellung liegt zurzeit noch nicht genau fest, sollte aber aus der Sicht des Bezirkes schnellstmöglich und mit hoher Priorität erfolgen.

  • Hauptstraße in Wilhelmsruh - Negative strukturelle Entwicklungen (09/2019)

    Leider ist nicht jede Entwicklung direkt beeinflussbar, so auch im Fall des zentralen Versorgungsbereiches Wilhelmsruh. Hier kann das Bezirksamt nur Rahmenbedingungen schaffen. Auf unternehmerische Entscheidungen hat das Bezirksamt jedoch keinen Einfluss.

    Ein Steuerungsinstrument ist das vom Bezirksamt beschlossene bezirkliche Zentrenkonzept. Das Zentrenkonzept soll als Steuerungsinstrument einer integrierten stadtteilorientierten städtebaulichen Entwicklung dienen und Planungs- und Investitionssicherheit für den Einzelhandel, Investoren und Grundstückseigentümer in Berlin-Pankow schaffen. Hier werden die zentralen Versorgungsbereiche dargestellt, so dass die Flächen ggf. bauleitplanerisch gesichert werden können.

    Die Hauptstraße in Wilhelmsruh ist vom S-Bahnhof Wilhelmsruh bis zu den Grundstücken Hauptstr. 42 bzw. 43 als zentraler Versorgungsbereich und als Nahversorgungszentrum eingestuft. Die letztliche Entscheidung, ob in einem Haus ein Geschäft entsteht und welcher Art dies ist, obliegt jedoch dem Handelstreibenden und dem Grundstückseigentümer bzw. Vermieter. Hier kann der Bezirk nur beratend tätig sein.

    Sie können das bezirkliche Zentrenkonzept im Internet auf der Seite des Stadtentwicklungsamtes einsehen.

  • Jeanne-Barez-Schule Französich Buchholz - Schulwegsicherheit (09/2019)

    Die verkehrsbehördlichen Anordnungen für die Herrichtung des Fußgängerüberwegs in Höhe der Dr.-Marcus-Straße und die Radverkehrsanlagen in der Pasewalker Straße/Berliner Straße liegen vor.
    Es ist geplant, Radfahrstreifen auf der Fahrbahn zu markieren. In diesem Zusammenhang sind auch kleinere Umbauarbeiten erforderlich.
    Die Ausführungsplanung für beide Maßnahmen wird gegenwärtig erstellt.

    Die Verkehrsbehördliche Anordnung für die Errichtung der Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Pasewalker Straße/Berliner Straße/Bahnhofstraße/Rosenthaler Straße steht noch aus. Zuständig ist die Verkehrslenkung Berlin.
    Darum ist der Ausführungszeitraum der Lichtsignalanlage derzeit nicht absehbar.

    Aus diesem Grund besteht die Absicht, vorerst die Radfahrstreifen nördlich des Knotenpunktes und den Fußgängerüberweg herzustellen.

    Mit der Ausführung soll im Frühjahr 2019 begonnen werden.
    Mit der Problematik Schulwegsicherheit Jeanne-Barez-Schule wird sich auch noch unsere interne Steuerrunde Schulwegsicherung befassen.

  • Krugpfuhl in Französisch Buchholz (04/2021)

    Bezug nehmend auf Ihren “Hilferuf” darf ich Ihnen heute antworten und Ihnen gleichzeitig versichern, dass im Bezirksamt Pankow sehr wohl die Problematik des Krugpfuhls ernst genommen wird.
    Die finanzielle und personelle Situation hat sich im Umwelt- und Naturschutzamt insoweit verbessert, dass wir derzeit an der Sanierung der Brunnenanlage am Krugpfuhl arbeiten und die durch Vandalismus zerstörte Solaranlage durch einen festen Netzanschluss ersetzen lassen. Dafür wurden finanzielle Mittel über die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz aus dem „Amphibienhilfsprogramm“ zur Verfügung gestellt, die dieses Jahr umgesetzt werden sollen. Die Maßnahmen dienen dem Natur- und Artenschutz durch eine Optimierung des Wassermanagements, sodass die zwei nicht mehr wasserführenden Becken wieder gefüllt werden sollen. Damit wird den zum Teil geschützten und bedrohten Amphibienarten eine Möglichkeit zum Ablaichen geschaffen und die weitere Ausbreitung des Schilfs beschränkt werden können. Zudem wurden bereits im letzten Jahr Unterhaltungsmaßnahmen wie zum Beispiel der Rückschnitt von Schilf durchgeführt. Bedingt durch die Pandemie und einen eingeschränkten Dienstbetrieb sind Verzögerungen in der Umsetzung zwar möglich, wir sind aber positiv gestimmt, dass bis Ende dieses Jahres die Maßnahmen umgesetzt werden.
    Abschließend darf ich mich bei Ihnen für Ihr Engagement für Natur und Umwelt bedanken, denn nur durch aktive Unterstützung aus der Bürgerschaft ist uns -dem Bezirksamt- die Möglichkeit geboten, dass umgesetzte Maßnahmen auch geschützt und erhalten werden.

  • Lärm im Mauerpark (07/2018)

    vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 18.06.2018, die ich zur Prüfung und Stellungnahme an den zuständigen Leiter der Abteilung „Umwelt und öffentliche Ordnung“, Herrn Bezirksstadtrat Krüger, weitergeleitet hatte.

    Nunmehr liegt mit die dortige Rückmeldung vor. Im Ergebnis dieser kann ich Ihnen versichern, dass alle zuständigen Dienstkräfte des Bezirksamtes, sei es nun das Ordnungsamt oder das Umwelt- und Naturschutzamt der Abteilung Umwelt und öffentliche Ordnung oder aber auch das Straßen- und Grünflächenamt der Abteilung Stadtentwicklung vielfältige Anstrengungen unternehmen, hier eine für alle Beteiligten einvernehmliche Lösung herbeizuführen.

    Denn wir befinden uns in einem Spannungsfeld zwischen den Interessen der Touristen und Besucher des Mauerparks einerseits und den Interessen der betroffenen Anwohner andererseits.

    Dass der Mauerpark in touristischen Kreisen einen solchen Zulauf und eine solche Beachtung gefunden hat, war nicht vorhersehbar. Durch die damit entstandene intensive Nutzung des Parkgeländes ist leider seit Jahren eine erhebliche Problemlage für die Anwohner des Bereiches entstanden, die ich sehr gut nachvollziehen kann.

    Vor allem bei schönem Wetter kommt es durch den Flohmarkt, die vielfältigen gastronomischen Einrichtungen und die Musikveranstaltungen im Zusammenspiel mit der extremen Besucherzahl zu einer deutlichen Belästigungssituation für die Anwohner.

    Das Bezirksamt versucht, mit dem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln einen weitestgehend ordnungsgemäßen Zustand aufrecht zu erhalten.

    Das Umwelt- und Naturschutzamt ist bereits seit geraumer Zeit in den Vorgang involviert und erteilt auf entsprechende Antragstellungen und ausdrücklich nur nach Zustimmung des Straßen- und Grünflächenamtes Ausnahmezulassungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz-LImSchG Berlin. In diesem Jahr wurde hier nur eine Genehmigung für die seit Jahren sonntäglich stattfindende Karaoke-Veranstaltung erteilt.

    Das Ordnungsamt überprüft – wie vorab dargestellt – im Rahmen anlassbezogener Kontrollen die Einhaltung gewerberechtlicher, straßenverkehrsrechtlicher und angrenzender Vorschriften in diesem Bereich. Allerdings können bei der personellen engen Ausstattung nicht jeden Sonntag routinemäßige Kontrollen durchgeführt werden. Überprüfungen erfolgen daher anlassbezogen, je nach Beschwerdelage.
    Dabei arbeiten die zuständigen Dienststellen auch intensiv mit anderen Einrichtungen, wie etwa der Anwohnerinitiative “Freunde des Mauerparks” und der „Grün Berlin GmbH“ zusammen.

    Das von Ihnen geschilderte häufige Auftreten von Straßenmusikanten und kompletten Bands im Mauerpark ist seit Längerem bekannt. Da hier allerdings nur in äußerst seltenen Einzelfällen überhaupt die erforderlichen Genehmigungen nach dem Grünanlagengesetz-GrünanlG Berlin und dem LImSchG Berlin erteilt werden, müssen wir davon ausgehen, dass sich diese Musiker (mit lauten Instrumenten bzw. Verstärkeranlagen) und die Musikgruppen durchweg illegal im Mauerpark aufhalten.

    Wie Sie bereits feststellen mussten, gestaltet sich eine Ahndung der unerlaubten und unzumutbaren Lärmbelästigung durch derartige Musiker/Musikgruppen im Ordnungsamt äußerst schwierig.
    Denn die Polizei muss vor Ort die Personalien feststellen und eine Anzeige fertigen. Die Auftretenden kommen aus der ganzen Welt zu einem Auftritt in den Mauerpark und haben oftmals keinen Wohnsitz in Deutschland. Dem Ordnungsamt fehlt es in diesen Fällen an einer zustellfähigen Anschrift für etwaige Verwarnungen oder Bußgeldbescheide.
    Ihre aktuelle Ordungswidrigkeiten-Anzeige vom 17.06.2018 liegt im Bereich Ordungswidrigkeiten des Ordnungsamtes vor und kann dort auch bearbeitet werden. Hier war es den kontrollierenden Dienstkräften der Polizei gelungen, die zwei Lärmverursacher vor Ort mit ihrer zustellfähigen Wohnanschrift festzustellen und die entsprechenden Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen auszufertigen.
    Das Ordnungsamt ist dadurch in der Lage, gerichtssichere Ordungswidrigkeiten-Verfahren gegen die Lärmverursacher durchzuführen und Bußgeldbescheide zu erlassen, so dass ich Ihre diesbezügliche Frage mit ja beantworten kann.

    Da Sie in Erwägung ziehen, eine eigene Bürgerinitiative zu starten, möchte ich Ihre Aufmerksamkeit kurz auf die von mir vorhin erwähnte Bürgerinitiative „Freunde des Mauerparks“ lenken. Der Freundeskreis Mauerpark, welcher seit 1999 besteht, bzw. der hieraus hervorgegangene Verein „Freunde des Mauerparks e.V.“ zählt Anwohner aus Prenzlauer Berg und Wedding zu seinen Mitgliedern und kümmert sich intensiv um die Belange und Geschehnisse rund um die Parkanlage.
    Ich möchte Ihnen daher vorschlagen, sich mit dem Verein unter info@mauerpark.info in Verbindung zu setzen. Eventuell können Sie hier hilfreiche Informationen und Anregungen erhalten.
    Auch die „Grün Berlin GmbH“ nimmt über die Bürgerwerkstatt „Mauerpark Fertigstellung“ sicher gerne Hinweise und Anregungen entgegen.

    Abschließend möchte ich Ihnen noch raten, wie bislang vorzugehen und im Fall von unzumutbaren Lärmbelästigungen zur besonders geschützten Nachtzeit von 22.00 Uhr bis anderntags 6.00 Uhr den zuständigen Polizeiabschnitt in 10437 Berlin, Eberswalder Straße 6-9 einzubinden. Sie erreichen diesen über die dortige Wache unter 4664-115700 oder -115701 und können dann Anzeige erstatten.

  • Märkte (Wochenmärkte) in Pankow

    Alle heute im Bezirk Pankow angesiedelten Märkte werden von privaten Betreibern unterhalten. D.h. der Bezirk betreibt keine eigenen Märkte mehr. Der letzte kommunale Wochenmarkt – der Markt in der Breiten Straße in Alt-Pankow – wurde 2007 eingestellt und an einen privaten Betreiber abgegeben.
    Es gibt allein elf Märkte, die auf öffentlichem Straßenland mit einer Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde stattfinden.
    Die Betreiber der Wochenmärkte unterliegen lediglich einer Anzeigepflicht gemäß § 14 GewO. Zuständig dafür ist der Fachbereich „Gewerbeangelegenheiten“ des Ordnungsamtes.
    Flohmärkte mit privaten Anbietern unterliegen dieser Anzeigepflicht nicht.
    Der Bezirk Pankow hat keinen Einfluss auf die Auswahl der Marktbetreiber und das angebotene Warensortiment.
    Liste der Wochenmärkte in Berlin-Pankow

    Breite Straße – OT Pankow Sa 08:00 – 15:00 Uhr
    Mittelpromenade Di 08:00 – 14:00 Uhr
    Marktleitung Hr. Strube, Tel.: 0172/3278238 Mi 08:00 – 17:00 Uhr Fr 08:00 – 17:00 Uhr

    Hugenottenplatz – OT Französisch-Buchholz Sa 08:00 – 14:00 Uhr
    Marktleitung Hr. Strube, Tel.: 0172/3278238

    Hauptstraße / Goethestraße – OT Wilhelmsruh Mi / Fr 08:00 – 14:00 Uhr
    Wilhelmsruh
    Marktleitung Herr Lübke, Tel.: 0163/6344159

    Kollwitzplatz – OT Prenzlauer Berg Sa 09:30 – 18:00 Uhr
    Marktleitung Herr Strube, Tel.: 0172/3278238

    Kollwitzplatz – OT Prenzlauer Berg Do 12:00 – 19:00 Uhr
    Marktleitung Grüne Liga, Fr. Westphal
    Tel.: 44339148

    Helmholtzplatz / Lychener Straße – Sa 09:00 – 16:00 Uhr
    OT Prenzlauer Berg
    Marktleitung Herr Strube, Tel.: 0172/3278238

    Bucher Chaussee / Ecke Achillesstraße – Do 08:00 – 17:00 Uhr
    OT Karow Sa 09:00 – 13:00 Uhr
    Marktleitung Herr Schultz
    Tel.: 0172/3800687

    Caligariplatz – OT Weißensee Mi 08:00 – 14:00 Uhr
    Marktleitung Olaf Weiß Fr 08:00 – 17:00 Uhr
    Tel.: 0170/6861681

    Antonplatz – OT Weißensee Di / Fr 09:00 – 18:00 Uhr
    Marktleitung Rainer Perske
    Tel.: 29772486

    Seelower Straße – OT Prenzlauer Berg Sa 10:00 – 16:00 Uhr
    Geschäftsführer Marcel Bohm
    o. Silvia Bolatzky-Budde
    Tel.: 2363636-0

    Pasteurstraße (Bötzowmarkt) – Sa 07:00 – 17:00 Uhr
    OT Prenzlauer Berg
    Marktleitung Michael Werner
    Tel.: 0163/6815997

  • Mendelssohnstraße - Parkplätze und Schulerweiterung (09/2018)

    Die bisherige Parkplatzfläche in der Mendelssohnstraße war Teil des öffentlichen Straßenlandes und damit im Eigentum des Landes Berlin. Die Fläche wird nun für die dringend notwendige Erweiterung der angrenzenden Helene-Haeusler-Schule benötigt. Sicherlich ist Ihnen bekannt, dass der Bezirk Pankow schon heute der mit Abstand größte Berliner Bezirk mit über 400.000 Einwohnern ist. Bis zum Jahr 2030 werden nach der aktuellen Prognose über 450.000 Menschen in Pankow leben. Jedes Jahr ziehen 5.000 bis 10.000 Menschen nach Pankow. Aktuell lernen 33.780 Schüler*innen an den öffentlichen Pankower Schulen. Bis zum Schuljahr 2026/27 ist in Pankow mit über 44.000 Schüler*innen nach den aktuellen Prognosen zu rechnen. Das heißt, dass in den nächsten 10 Jahren über 11.000 zusätzliche Schulplätze im Bezirk wohnortnah geschaffen werden müssen. Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) sind derzeit 16 Neubauschulen für den Bezirk geplant. Des Weiteren sind an 30 bis 40 Schulstandorten die Schaffung neuer Schulplätze durch Ausbau und Erweiterung in der Umsetzung bzw. in der Planung. Bereits heute fehlen im gesamten Bezirk Pankow rund 1.500 Grundschulplätze, d.h. ca. 3 komplette Schulen. Im Bereich der Oberschulen müssen Pankower Kinder bereits z.T. in Grunewald beschult werden.

    Im Rahmen der BSO wird auch die Helene-Haeusler-Schule in der Mendelssohnstraße erweitert und damit ein zusätzliches Angebot an Schulplätzen im Bezirk geschaffen. Bei der Helene-Haeusler-Schule handelt es sich um eine Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Davon haben wir derzeit 2 Schulen in Pankow. Im Rahmen der Erweiterung wird ein speziell für die Bedürfnisse von Förderschulen entwickelter Modularer Ergänzungsbau (MEB) errichtet. Durch den MEB können 96 zusätzliche Schulplätze an der Schule geschaffen werden. Die Errichtung des MEBs erfolgt in Amtshilfe durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSW).

    Im Bezirk Pankow besteht auch ein Defizit bei Schulplatzversorgung im Bereich der Förderschulen geistige Entwicklung. Dies führt bereits heute zu starken Belastungen an den bestehenden Förderschulen, Panke-Schule und Helene-Häusler, im Bezirk. Derzeit werden 151 Schülerinnen und Schüler an der Helene-Haeusler-Schule trotz begrenzter Raumkapazitäten (Platz für max. 120 Kinder) unterrichtet. Die zügige Errichtung eines MEB ist damit zwingend erforderlich. Aufgrund der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Grundstücke im öffentlichen Eigentum lässt sich die notwendige Erweiterung der Helene-Haeusler-Schule nur auf der angrenzenden Parkplatzfläche realisieren. Die Panke-Schule wird im Übrigen ebenfalls erweitert. Die BSO muss unter großem zeitlichem Druck umgesetzt werden, weil ein Großteil der Kinder bereits in den nächsten Jahren die zusätzlichen Schulplätze brauchen werden. Das Bezirksamt hat zur schnellen Realisierung des Bauvorhabens das Verfahren zur Einziehung des öffentlichen Straßenlandes auf o.g. Flächen auf Grundlage des Berliner Straßengesetzes Ende 2017 eingeleitet und in 2018 abgeschlossen. Die vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit (Veröffentlichung und Bekanntgabe im Amtsblatt) hat zweimal stattgefunden.

    Die rechtliche Situation stellt sich wie folgt dar. Die Bereitstellung von (wohnortnahen) Schulplätzen ist eine (grund-)gesetzliche Aufgabe des Schulträgers, hier das Bezirk-samt Pankow von Berlin. Eltern können notfalls die Schulplätze gerichtlich einklagen. Es gibt rechtliche Vorgaben, wie viele Kinder in einem Schulgebäude unterrichtet werden können. Von diesen Vorgaben kann nur temporär abgewichen werden. Dies ist bereits heute in Pankow der Fall. Es fehlen derzeit ca. 1.500 Grundschulplätze (siehe oben). Die heutigen Schulen sind bereits „überbelegt“. Dies führt zu Unmut und Protesten bei der Pankower Elternschaft. Im Übrigen gibt es auch gesetzliche Vorgaben betreffend KITA-Plätze, Grünflächen, Sportflächen. Das heißt, alle öffentlichen Flächen werden derzeit auf Bebaubarkeit für Schule, Kita, Grün oder Sport überprüft. Im Übrigen ist auch die Situation auf dem Wohnungsmarkt prekär.

    Dem Bezirksamt ist dabei bewusst, dass der Wegfall von Parkplätzen für die betroffenen Anwohner mit Unannehmlichkeiten verbunden ist, zumal im Innenstadtbereich die Parkplatzfläche begrenzt ist und Ausweichflächen nicht zur Verfügung stehen. Angesichts der gewaltigen Herausforderung mit der schnellen Schaffung neuer Schulplätze musste das Bezirksamt, und nicht nur an diesem Standort, die Entscheidung treffen, bisher anderweitig genutzte öffentliche Flächen für die Schaffung neuer Schulplätze zu nutzen. So werden auch an anderen Standorten bisherige Parkplätze oder andersweitig genutzte Flächen im Eigentum der Stadt Berlin für den Schulbau genutzt werden.

    Auf Grund von Hinweisen von Anwohnern wird das Straßen- und Grünflächenamt auch nochmal prüfen, ob und inwiefern einzelne neue Parkplätze im Umfeld geschaffen werden können. So wurde z.B. die Möglichkeit von Gehwegparken angeregt. Das werden wir prüfen. Aufgrund fehlender Flächen ist ein vollständiger Ausgleich der wegfallenden Parkplätze aber nicht möglich.

    Nach derzeitigem Sachstand soll der MEB im Sommer 2019 fertig sein und der Schule übergeben werden. Der Bau wird wie oben erwähnt durch den Senat realisiert. Über den Baubeginn wurde das Bezirksamt erst sehr kurz vor den ersten Baumaßnahmen informiert.

    Über den Fortgang der BSO berichten Senat und Bezirk regelmäßig die Öffentlichkeit. Regelmäßig informiert das Bezirksamt auch die bezirklichen Gremien (Bezirksparlament, Bezirksschulbeirat, Bezirkselternausschuss, etc.). Der Senat hat seinerseits die Öffentlichkeit informiert. Die Maßnahme ist auch im Schulbaufahrplan enthalten:
    https://www.berlin.de/schulbau/massnahmen-und-finanzen/

    Auch aus meiner Sicht wäre es wünschenswert, wenn über diese Informationswege hinaus umfassender und frühzeitiger die Betroffenen von Schulbaumaßnahmen (Schulen, Eltern, Anwohner, Anlieger, etc.) z.B. durch Informationsveranstaltungen, Bürgerbriefe, etc. informiert werden könnten. Dazu fehlen aber derzeit sowohl die finanziellen als auch personellen Ressourcen. Alleine im Bezirk Pankow sind derzeit über 40 Schulerweiterungsmaßnahmen und 16 Schulneubaumaßnahmen geplant und z.T. schon in Umsetzung. Überall herrscht ein großes Informationsbedürfnis.

    Im Sinne der betroffenen Kinder und Eltern, die dringend neue Schulplätze brauchen, möchte ich nochmals um Verständnis für die Schulbaumaßnahme in der Mendelssohnstraße bitten.

  • Norwegerstraße - Gehwegschäden und Wildwuchs (09/2018)

    Die Beseitigung des Wildwuchses sollte inzwischen erledigt sein, wie mir das zuständige Straßen- und Grünflächenamt mitgeteilt hat.
    Für das nächste Jahr ist aus Sondermitteln des Senates einer Sanierung des Gehwegs geplant.

  • Ordnungsamt - Unterschied Außendienstmitarbeiter Allgemeiner Ordnungsdienst und Parkraumüberwachung

    Sie bitten um Erläuterung, wie sich der Bürger unterschiedliche Dienstanweisungen für Mitarbeiter des Ordnungsamtes erklären kann. Hierbei beziehen Sie sich auf das Einschreiten von Dienstkräften in der Berliner Allee 71 bzw. auf das Nichteinschreiten von Dienstkräften in der Prenzlauer Allee.

    Die unterschiedliche Ahndung eines gleichen Vergehens, erklärt sich nicht durch das existieren von unterschiedlichen Dienstanweisungen für unterschiedliche Straßen, sondern daher, dass in den Berliner Ordnungsämtern u.a. Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes und Dienstkräfte der Parkraumüberwachung tätig sind.

    Die Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienste (AOD) sind an ihrer dunkelblauen Dienstkleidung mit dem Schriftzug „Ordnungsamt“ erkennbar und weisen sich mit einem Dienstausweis aus. Sie sind Ansprechpartner für den Bürger vor Ort und verfolgen Ordnungsangelegenheiten im öffentlichen Raum, so zum Beispiel wie in Ihrem Fall auf der Berliner Allee 71.

    Die Dienstkräfte der Parkraumüberwachung tragen ebenfalls dunkelblaue Dienstkleidung, hier jedoch mit dem Schriftzug „Parkraumüberwachung“.
    Der Bereich Parkraumüberwachung übernimmt ausschließlich die Kontrolle der Parkscheine, Vignetten und Ausnahmegenehmigungen innerhalb der Parkzonen. Die Dienstkräfte sind zwar ebenso Ansprechpartner für die Bürger vor Ort, beraten auch zu anderen ordnungsrechtlichen Belangen/Verstößen, leiten diese jedoch nur weiter ohne hier selbst ahnden zu können.

    In den von Ihnen konkret benannten Sachverhalten, handelte es sich also um Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes, welche Ihnen in der Berliner Allee eine Ordnungswidrigkeitenanzeige ausgestellt haben und um Dienstkräfte der Parkraumüberwachung, welche Sie in der Prenzlauer Allee beobachten konnten.

    Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (ZustVO-OWiG).

    Ich hoffe Ihre Fragen vollständig beantwortet zu haben.

  • Parkraumbewirtschaftung in der Carl-Legien-Siedlung (06/2018)

    herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 03. Juni 2018. Wie Sie richtigerweise festgestellt haben, hat es in den letzten Monaten weitere Anpassungen in der Planung gegeben, die bspw. die Anforderungen des Denkmalschutzes aufgegriffen haben. Ich kann nachvollziehen, dass Ihnen die Umsetzungsgeschwindigkeit des Projektes insgesamt missfällt, aber natürlich sind wir angehalten, neue Anforderungen zu berücksichtigen, ein Zeitverlust lässt sich hierbei kaum vermeiden.

    Leider lässt sich Ihr Vorschlag einer vorzeitigen Insellösung in der Carl-Legien-Siedlung, also in dem geplanten Bereich ohne Parkautomaten und ausschließlicher Anwohnerparkberechtigung nicht umsetzen. Dies würde im Umkehrschluss zu einer Verdrängung der dann dort nicht mehr Berechtigten in die ebenfalls hoch belasteten umliegenden Bereiche zwischen Greifswalder Straße und Prenzlauer Allee führen. Ebenso gäbe es hinsichtlich des Kontrollaufwands für diesen relativ kleinen Bereich einen überdimensional hohen Personalaufwand.

    Erfreulicherweise kann ich Ihnen aber mitteilen, dass zwischenzeitlich die Gremien der BVV einer Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung zugestimmt haben, so dass ich einer zeitnahen Umsetzung des Projektes positiv entgegen sehe.

  • Parkscheine bedruckt mit Werbung (09/2019)

    Die Papierrollen für die Parkscheinautomaten werden von der vom Ordnungsamt des Bezirkes beauftragten Wartungsfirma von einer Druckerei bezogen, die Kosten hierfür werden dem Ordnungsamt in Rechnung gestellt. Von der Druckerei wurde dem Ordnungsamt vor einiger Zeit angeboten, die Parkscheine mit einer Werbung zu versehen. Im Gegenzug sollten die Papierrollen kostenlos als Sachspende zur Verfügung gestellt werden.

    Da Behörden nach der Landeshaushaltsordnung verpflichtet sind, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit zu beachten, wurde auf das Angebot eingegangen. In welcher Form die Akquise der Werbepartner stattfand, war von der Behörde nicht zu prüfen. Sie hat lediglich den Druck freizugeben, um sicher zu stellen, dass der Aufdruck rechtsstaatlichen Inhalten nicht widerspricht.

  • Postbank Wilhelmsruh (Erhalt der Filiale / Schließung verhindern) (06/2018)

    Die Schließung der Postbankfiliale in der Wilhelmsruher Hauptstraße ist sehr ärgerlich, da stimme ich Ihnen zu. Leider ist diese Entwicklung, in der sich Sparkassen, Banken und eben auch Postdienstleistungen aus der Fläche zurückziehen, seit einiger Zeit zu beobachten. Sie betrifft auch innerstädtische Wohnquartiere, nicht nur den OT Wilhelmsruh. Nach meiner Kenntnis schließen in diesem Sommer in Berlin drei Postbankfilialen: zwei im Bezirk Mitte (Chausseestraße und Torstraße) und die an der Hauptstraße in Wilhelmsruh.
    Die aktuelle Entwicklung lässt sich im Kern auf zwei Postreformen der Kohl-Regierung (eine Koalition von CDU/CSU und FDP) zurückführen. Die erste führte 1990 zur Aufteilung der alten Bundespost, die zweite 1994 zur Privatisierung und Umwandlung der Nachfolgeunternehmen in Aktiengesellschaften.
    Richtig ist, dass die Deutsche Post AG (DPAG) im Jahr 1999 die aus dieser Privatisie-rung hervorgegangene Deutsche Postbank AG erwerben konnte, die dann seit 2009 Schritt für Schritt von der Deutschen Bank übernommen wurde. Seit kurzem ist die Postbank vollständig mit dem Privat- und Firmenkundengeschäft der Deutschen Bank verschmolzen.
    Bei den Postdienstleistungen ist seit der vollständigen Marktöffnung im Jahr 2008 kein einzelnes Postunternehmen mehr verpflichtet (bis dato DPAG), die flächendeckende Grundversorgung mit preislich erschwinglichen Postdienstleistungen – den Postuniversaldienst – zu erbringen und damit allein die Vorgaben der Postuniversaldienstleistungsverordnung (PUDLV) zu erfüllen. Wie Sie wissen, konkurrieren seither mehrere Unternehmen in einem scharfen Wettbewerb miteinander.
    Unbestritten bleibt der gesetzliche Versorgungsauftrag bei Postdienstleistungen. Die PUDLV legt fest, wie viele stationäre Einrichtungen, die Postdienstleistungen anbieten, vorhanden sein müssen, und welche Dichte dieses Versorgungsnetz haben sollte. So ist in Gemeinden der Größe Berlins grundsätzlich zu gewährleisten, dass in zusammenhängend bebauten Gebieten eine stationäre Einrichtung in maximal 2.000 Metern für die Kunden erreichbar ist.
    Was die Schließung Ihrer Filiale in Wilhelmsruh (wie auch in Mitte) betrifft, so wirkt erschwerend, dass die zu schließende Filiale nicht der Deutschen Post, sondern der Postbank gehört, obwohl dort auch Leistungen der Deutschen Post angeboten wurden.
    Insofern ist es sachlich richtig, von Postdienstleistungen zu sprechen, die nach Schließung der Postbankfiliale anderswo angeboten werden, nämlich in einer Partnerfiliale in der Nähe zum alten Postamt. Und ja, ich kann Ihren Ärger nachvollziehen, denn was ersatzlos gestrichen wird, das sind die Bankdienstleistungen.
    Im Unterschied zur Post ist die Netzdichte von Geldautomaten keinerlei Regelung sei-tens des Gesetzgebers unterworfen. Hier an die Postbank resp. Deutsche Bank mah-nende Worte zu richten oder gar diese Unternehmen an den Pranger zu stellen, ist allerhöchsten eine symbolische Geste ohne jede verbindliche Wirkung (kurz: Symbolpolitik, die niemanden hilft).
    Ich möchte Ihnen zwei Dinge mit auf den Weg geben. Erstens: Was mögliche Versor-gungsdefizite bei den Postdienstleistungen betreffen, so ist – für Sie wie für mich – seit geraumer Zeit die Bundesnetzagentur der zuständige Ansprechpartner (www.bundesnetzagentur.de/post). Jedermann ist berechtigt, bei der Bundesnetzagen-tur entsprechende Maßnahmen anzuregen, die die Qualitätsvorgaben der PUDLV si-cherstellen. Die Bundesnetzagentur ist im Gegenzug verpflichtet, auf Ihre Bürgereingabe zu antworten. Allgemeine Reklamationen im Einzelfall behandelt die Bundesnetzagentur nicht. Hierfür sind die Postdienstleister (Deutsche Post AG und andere) selbst zuständig, die eigene Beschwerdestellen eingerichtet haben.
    Zweitens: Das Thema Bargeldabhebung betrifft nicht nur Sie, sondern auch Ihre Mit-bürger. Hier scheint sich momentan ein größerer Wechsel zu vollziehen, der von allen Anpassung verlangt, weil das bis vor wenigen Jahren noch eher engmaschige Stand-ortnetz von beratungsintensiven Bankdienstleistungen (bei gleichzeitigem Aufkommen neuer Online-Angebote) immer weiter ausgedünnt und zugleich ein neues Netz für einfache Bargeldauszahlungen – gestützt auf die Supermärkte und deren Versorgungsnetz – erschlossen wird, während die gewohnten Geldautomaten vielerorts verschwinden.
    Ich führe immer wieder Gespräche mit Vertretern sowohl der Sparkasse als auch der Deutschen Post und weise auf die entstehenden Versorgungslücken vor allem für ältere Bürger hin. Allerdings werden die Entscheidungen andernorts getroffen und folgen, wie oben dargestellt, anderen Erwägungen als wir sie hier in der Kommune anstellen.

  • Raabestraße - Spielplatz (05/2019)

    Bevor auf dem Spielplatz gebaut werden kann, muss der Eigentümer des Grundstückes Raabestr. 6 noch die Fassadenarbeiten an der Wand zu unserem Spielplatz ausführen. Diese Maßnahmen sollen nach derzeitigem Stand bis Ende Mai erledigt sein.
    Anschließend kann dann unsere Baumaßnahme durchgeführt werden. Zurzeit werden die auszuführenden Leistungen zusammengestellt und anschließend Angebote eingeholt, geprüft und beauftragt. Das Spielgerät wurde bereits letztes Jahr bestellt, aufgrund des Baubooms sind die Hersteller bei Lieferzeiten für Spielgeräte bei mindestens einem halben Jahr und länger. Die Lieferung ist noch nicht angekündigt.

  • Ratskeller im Rathaus Pankow (04/2019)

    zum Thema Ratskeller Pankow wurde in den letzten 15 Jahren im Bezirksamt Pankow regelmäßig diskutiert, u. a. mit der Zielsetzung, diesen wieder als Standort für die Gastronomie nutzbar zu machen.

    Der Gaststättenbetrieb im Ratskeller Pankow wurde im Zusammenhang mit der Zwangsräumung des damaligen Unterpächters im Juni 2000 eingestellt. Seit diesem Zeitpunkt hat sich das Bezirksamt Pankow ernsthaft um eine erneute Vermietung bzw. Wiederinbetriebnahme des Ratskellers bemüht. Von 2000 bis 2005 haben sich ca. 25 Interessenten den Komplex Ratskeller angesehen. Mit einigen der Interessenten wurden auch Verhandlungen geführt, die jedoch alle ohne Ergebnis ausgegangen sind. In den folgenden Jahren gab es weitere acht Anfragen bzw. Interessenten zum Ratskeller mit den unterschiedlichsten Nutzungskonzepten (von Gastronomie bis zur kulturellen Veranstaltungsstätte). Hinzu kommen unzählige telefonische Interessenbekundungen, die nach ersten Informationen zum Sanierungsbedarf, welcher relativ hoch ist, nicht wieder in Erscheinung getreten sind. Die bisherigen Bewerber aus dem Bereich der Gastronomie haben alle auf Grund der örtlichen Gegebenheiten von einer Wiederaufnahme des Gastronomiebetriebes Abstand genommen. Hierzu ist anzumerken, dass die bis vor kurzem existente Küchenkonzeption aus DDR-Zeiten nicht den heutigen Anforderungsstandards der Bewirtschaftung entspricht (die Küchengröße zur Größe des Gastraumes war unverhältnismäßig groß).

    Selbst das Amt für Kultur und Bildung hat im Jahr 2010 sein Vorhaben für eine öffentliche Nutzung des Ratskellers als Museumsdepot und Ausstellungsstätte des Museumsverbundes Pankow aus Kostengründen aufgeben müssen. Demzufolge wurde seitdem die Umsetzung dieser Idee im Bezirksamt auch nicht mehr weiter verfolgt.
    Ende 2012 prüfte ein Büro für Künstlerbetreuung & Eventgestaltung als bislang letzter Interessent ein Konzept für Veranstaltungen und Catering im Ratskeller. Eine Rückmeldung hat es hierzu bis heute auch nicht gegeben.

    Der Sanierungs- bzw. Umbaubedarf richtet sich nach dem jeweiligen Nutzungskonzept und ist als hoch einzustufen. Eine Nutzung des Ratskellers in allen bestehenden Räumlichkeiten, wie sie beispielsweise von den „Prager Bierstuben“ vorgesehen war, hätte einen Investitionsumfang von ca. 1,4 Mio. € (Stand 2015). Dieser Betrag könnte sich möglicherweise verringern, da der Anbau des Küchentraktes aus DDR-Zeiten bereits abgerissen wurde und ein Rückbau der zur Küche gehörenden Räumlichkeiten stattgefunden hat. Die hofseitige Fassade, an der sich der Anbau befand, wurde wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt. Vor den Abrissarbeiten des Anbaus wurde der Ratskeller zur Lagerung von Wahlunterlagen genutzt.

    Sollte der Ratskeller wieder einer gastronomischen Nutzung zugeführt werden, so werden in den Räumlichkeiten Grundausstattungen wie Heizung, Elektro- und Wasseranschlüsse vorhanden sein. Je nach gastronomischem Konzept würden dann entsprechende Investitionskosten, wie nutzerbedingte Um- und Einbauten, zu Lasten des Betreibers anfallen.

  • Ratskeller im Rathaus Pankow (03/2020)

    Wie Ihnen geht es sehr vielen Pankowerinnen und Pankowern. Auch ich würde mich freuen, wenn der Ratskeller wieder als Restaurant eröffnet werden könnte. Das Bezirksamt hat einmal alle Kosten zusammengetragen, die nach heutigem Erkenntnis-stand zur Wiederherstellung des Ratskellers als Restaurant für den Bezirk Pankow entstehen würden:

    Hochbaumaßnahmen, einschließlich 400.000,00 Euro
    Brandschutzmaßnahmen für die Lüftungsanlage
    Inneneinrichtung, einschließlich Vorbereitung 300.000,00 Euro
    für eine Küche
    Fettabscheider, einschließlich Erneuerung 150.000,00 Euro
    der Rohrleitungen
    Heizung/Sanitär/Elektroanlage 350.000,00 Euro
    Lüftungsanlage Küche/Gastraum 700.000,00 Euro
    Nebenkosten 100.000,00 Euro

    Gesamt: 2 000.000,00 Euro

    Für eine verbindliche Kostenschätzung müsste durch einen eventuellen Nutzer eine Aufgabenstellung mit Nutzungskonzept erarbeitet werden. Die hier benannten Kosten stellen den unteren Rahmen mit einer durchschnittlichen Ausstattung dar.

    Wie Sie erkennen können, belaufen sich die finanziellen Mittel in einem Kostenrah-men, der dem Bezirksamt nicht zur Verfügung steht und auch in den nächsten Jahren nicht zur Verfügung stehen wird.

    Zum Thema Schwimmhalle kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

    Die Schwimmhallenruine wird im Zuge der Neuordnung und Bebauung der Flächen an der Wolfshagener Straße abgerissen. Wann der Abriss erfolgt ist derzeit noch nicht absehbar. Zuerst müssen zwischen dem Bezirksamt Pankow und den Bäderbetrieben die Abstimmungen zur Flächenneuordnung abgeschlossen und das Bebauungsplanverfahren 3-80 “Sommerbad Pankow” fortgeführt werden. Nach derzeitigem Zeitplan soll das Multifunktionsbad im Jahr 2025 eröffnet werden.

  • Reinhold-Burger-Schule (Sporthallenneubau) (11/2019)

    Das Bauvorhaben in der Neuen Schönholzer Straße ist ein sehr dynamischer Prozess mit stetig wechselnden Sachständen. Insofern bitte ich die längere Bearbeitungszeit zu entschuldigen.

    In der Neuen Schönholzer Straße wird nach wie vor eine neue Sporthalle für die Reinhold-Burger-Schule gebaut. Nach Rückbau der Bestandsgebäude und Baufeldfreimachung wurde Ende 2016 mit den Erdarbeiten und Anfang 2017 mit der Baugrube begonnen. Für den Bau der Sporthalle ist bedingt durch die vorhandenen Baugrundverhältnisse (hoher Grundwasserspiegel in der Nähe der Panke) eine Gründung in Spezialbauweise erforderlich. Probleme bei der Ausführung der Gründungsarbeiten haben zur Störung des Bauablaufs geführt. Die Arbeiten ruhten daher ab März 2018. Dem mit den Bauarbeiten beauftragten Unternehmen wurde zwischenzeitlich gekündigt. Die bisher erbrachten Leistungen und errichteten Bauteile können weiter verwendet werden.

    Wie Sie sicherlich nunmehr bereits festgestellt haben, konnten die Arbeiten mittlerweile wieder aufgenommen werden. Mitte September konnte der Zuschlag nach langwierigen Verhandlungen für die Leistung “Erweiterte Rohbauarbeiten”, hier Restleistungen Baugrube und Erstellung Rohbau, an eine neue Baufirma erteilt werden. Die Zusammenarbeit mit dem bisherigen Auftragnehmer wurden nach besagten langwierigen Verhandlungen mittlerweile einvernehmlich beendet.

    Nach gerade erst erfolgter Zuschlagserteilung an die neue Baufirma befindet sich der Bauzeitenplan noch in Überarbeitung. Für eine nach derzeitigem Erkenntnisstand abschließende Erstellung liegen bei Weitem noch nicht alle erforderlichen Fakten vor. Daher ist die Benennung eines Übergabetermines an die Nutzer im Moment nicht möglich. Die Übergabe der Sporthalle an die Nutzer war gemäß des letzten Bauzeitenplanes (Stand 12/2017) in 06/2020 vorgesehen. Derzeit gehen wir von einer Übergabe im Laufe des Jahres 2021 aus.

  • Schönstraße (10/2018)

    Mit der Baumaßnahme „Neubau der Schönstraße“ wurde im Monat Juni begonnen. Die geplanten Straßen- und Kanalbauleistungen sollten im 1. Bauabschnitt (Mirbachplatz bis Paul-Oestreich-Straße), der sich untergliedert in den 1. Teilabschnitt – Mirbachplatz bis Schönstraße 92 – und 2. Teilabschnitt – Schönstraße 92 bis Paul-Oestreich-Straße – unter Vollsperrung ausgebaut werden.

    Durch massive Anwohnerbeschwerden zur Vollsperrung des 1. Bauabschnittes, die bereits zu Baubeginn im Monat Juni vollständig eingerichtet war, sah sich das Straßen- und Grünflächenamt Pankow veranlasst, das Verkehrskonzept für diesen Bauabschnitt mit dem Ergebnis einer ausfahrenden Einbahnstraßenregelung zum Mirbachplatz zu überarbeiten. Die kurzfristige Überarbeitung eines neuen genehmigungsfähigen Verkehrskonzeptes für den 1. Bauabschnitt der o. g. Baumaßnahme und den damit verbundenen geänderten Vorbereitungsleistungen stellte für die Mitarbeiter des Straßen- und Grünflächenamtes Pankow, sowie für die ARGE Schönstraße Pankow zeitlich eine Herausforderung dar und hatte höchste Priorität.

    Nach Erhalt der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde wurde zu Anfang Oktober die o. g. Einbahnstraßenregelung eingerichtet.

    Mit dem halbseitigen Aufbruch der nordöstlichen Fahrbahn und dem Abtransport zwischengelagerter Materialien hat die ARGE Schönstraße Pankow die Bautätigkeiten wieder aufgenommen.
    Beim Straßenaufbruch wurde im sich jetzt darstellenden Planungshorizont eine Gas-Hauptversorgungsleitung mit entsprechenden Hausanschlussleistungen vorgefunden, die eine weitere Änderung im Bauablauf erfordert.
    Um weitere Bauzeitenverluste zu vermeiden, hat das Straßen- und Grünflächenamt Pankow mit der ARGE Schönstraße Pankow eine bis zur Parkklinik verlängerte Einbahnstraßenregelung und den weiterführenden Aufbruch des halbseitigen nordöstlichen Straßenbereiches, unter Aufrechterhaltung des Fußgänger- und Zufahrtsverkehr, abgestimmt.

    Infolge des zuvor dargestellten Sachverhaltes resultieren die verzögerten Bautätigkeiten nicht aus Kapazitätsmangel sondern sind den baubegleitenden Umständen geschuldet.

    Dem Straßen- und Grünflächenamt Pankow ist bekannt, dass im Stadtstraßenbau baubegleitende Umstände zu einem verzögerten Bauablauf führen können. Es ist jedoch in Verbindung mit der ARGE Schönstraße Pankow bestrebt, diese auf ein Minimum zu reduzieren.

  • Schönstraße - Beschwerde (01/2019)

    vielen Dank für Ihr Schreiben vom 08.01.2019, in dem Sie Ihren Unmut über den zögerlichen Baufortschritt und den Straßenzustand in der Schönstraße äußerten.
    Ich kann Ihren Unmut nachvollziehen und habe beim zuständigen Straßen- und Grünflächenamt eine Stellungnahme abgefordert.

    Auch das Straßen- und Grünflächenamt ist sehr unzufrieden mit dem bisherigen Arbeitsstand des Vorhabens. Es gab mehrfache Aufforderungen an den Auftragnehmer, die sich auf der verbliebenen Fahrspur gebildeten Schlaglöcher zu beseitigen. Erst die Androhung von Sanktionen führte dazu, dass vor Weihnachten eine provisorische Auffüllung stattfand.
    Eine auch vom Amt geforderte Umorganisation innerhalb der beauftragten Arbeitsgemeinschaft machte es möglich, im Zeitraum zwischen 14.01.-17.01.19 eine Verkehrsführung herzustellen, die diesen Namen auch verdient. Mit dem Einbau eines Asphaltprovisoriums und der Stellung von Schrammborden, dem Einbau einer Berme zur Sicherung der verbliebenen Fahrbahn sind Maßnahmen durchgeführt worden, die zur merklichen Entspannung der Situation geführt haben. Auch die Erreichbarkeit der Tiefgaragen ist nun zumutbar für die Nutzer.
    Wegen der mangelnden Akzeptanz angeordneter Verkehrsmaßnahmen – wie das Einfahren von Kraftfahrzeugen entgegengesetzt zur ausgewiesenen Einbahnstraßenregelung – hat die Polizeidirektion bereits mehrfach Kontrollen durchgeführt. Diese Thematik ist aber ein gesamtgesellschaftliches Problem und lässt sich auch hier nicht lösen.

    Nachfolgend werde ich einige Erläuterungen zum verzögerten Bauablauf geben.

    Mit dem halbseitigen Aufbruch der nordöstlichen Fahrbahn sollten die Voraussetzungen für den Kanal- und Straßenbau geschaffen werden.
    Beim Straßenaufbruch wurde dann eine Gas-Hauptversorgungsleitung mit entsprechenden Hausanschlussleitungen vorgefunden, deren Höhenlage nicht den Plänen entsprach. Eine Tieferlegung der Leitung ist notwendig. Am 15.01.2019 teilte die Netzgesellschaft Berlin/Brandenburg mit, dass ein Auftragnehmer gebunden, ist der bei entsprechender Witterung (über 5 °C) die Arbeiten in der 5. Kalenderwoche aufnimmt und diese innerhalb von 14 Tagen abschließen soll.
    Danach können endlich die vom Straßen- und Grünflächenamt und den Berliner Wasserbetrieben beauftragten Arbeiten fortgesetzt werden, sofern Witterungseinflüsse dem nicht entgegenstehen.

    Aus dem zuvor dargestellten Sachverhalt ist ersichtlich, dass die baubegleitenden Umstände Ursache des Bauverzugs sind. Es liegt weder an den Kapazitäten der Baufirma noch an der Motivation des zuständigen Bauleiters, dass die Maßnahme so schleppend abgearbeitet wird.
    Die beauftragte Firma hat versichert, dass nach Abschluss der Arbeiten am Gasleitungsnetz die eigentlichen Straßenbauarbeiten zügig abgearbeitet werden, um den entstandenen Bauverzug aufzuholen.

    Die Antwort wird Sie nicht völlig zufriedenstellen, trotzdem bitte ich um Ihr Verständnis.

  • Siedlung vor Schönholz - Verkehrsuntersuchung 02/2019)

    Das vom Stadtentwicklungsamt Ende 2017 beauftragte Ingenieurbüro hat seine Untersuchungen (Bestands- und Konfliktanalyse) abgeschlossen und Ende 2018 Vorschläge für eine Lösung der verkehrlichen Probleme für die Siedlung vor Schönholz in Varianten sowohl für die äußere Erschließung als auch für die innere Erschließung unterbreitet.

    Die vorgeschlagenen Lösungsansätze wurden den fachlich zuständigen Verkehrsbehörden des Bezirkes und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie der für die angrenzenden Landschaftsschutzgebiete zuständigen Behörde des Senates und dem für naturschutzfachliche Belange zuständigen Fachamt des Bezirkes zugesandt und sind in einem Abstimmungstermin am 31.01.2019 mit den Beteiligten diskutiert worden.

    Im Ergebnis ist weiterer Klärungs- und Überarbeitungsbedarf festgestellt worden. Ein abgestimmter Endbericht liegt daher noch nicht vor.

    Wir erwarten nun die Fertigstellung bis Ende des ersten Quartals 2019.

    Ich bitte um Verständnis, dass die Vorstellung der Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung in der Öffentlichkeit noch nicht erfolgen kann.

    Es bleibt aber bei der Zusage, dass die Lösungsvorschläge zur verkehrlichen Erschließung mit betroffenen und interessierten Bürgern vor Ort diskutiert werden, bevor weitere Untersuchungen z. B. zur Straßenentwässerung und medientechnischen Erschlie-ßung der Siedlung beauftragt werden.

  • Vesaliusstraße / Mendelstraße - Umgebung S-Bhf. Heinersdorf (10/2018)

    Ich kenne die Situation vor Ort und kann gut nachvollziehen, dass es für viele Menschen in Ihrem Kiez – bedingt durch die entfernt liegenden Einkaufsmöglichkeiten – beschwerlicher geworden ist einzukaufen.
    Für den Standort der alten Kaufhalle – die Vesaliusstraße 4 – gibt es in der Tat eine gültige Baugenehmigung. Demnach sind hier 96 neue Wohnungen vorgesehen. Und ja, leider sieht das neue Gebäude keine Einkaufsmöglichkeiten im Erdgeschoss vor. Von öffentlicher Seite gibt es heutzutage – zumal im konkreten Fall – keine Handhabe, Eigentümer und Bauherren zu zwingen, für den Fortbestand der Einkaufsmöglichkeiten zu sorgen.
    Der Erhalt des Standortes hätte überdies vorausgesetzt, dass es einen Marktbetreiber gibt, für den dieser Standort wirtschaftlich ist. Leider ist das Gegenteil der Fall. Vieles spricht dafür, dass das Grundstück Vesaliusstraße 4 für einen Supermarkt – mit gewünschtem Vollsortiment – eher ungeeignet ist, weil dies ein größeres Grundstück oder – im Hinblick auf die Erschließung – einen anderen Grundstückszuschnitt verlangt hätte. Dies dürfte auch ein Grund für die Schließung der früheren NETTO-Filiale gewesen sein. Die Einzelhandelsbranche bewertet heutzutage viele dieser älteren Standorte aufgrund ihrer verhältnismäßig geringen Größe als unwirtschaftlich. Dies dürfte denn auch bei der Entscheidung des jetzigen Eigentümers, das vorhandene Grundstück ausschließlich mit Wohnungen zu bebauen, eine Rolle gespielt haben.
    Ein letzter Punkt. Nach heutigem Stand plant der Bezirk auf der benachbarten Grünanlage, die das Grundstück Vesaliusstraße 4 nach Osten und Süden umfasst, die Errichtung einer neuen Grundschule. Hintergrund ist der dringende Bedarf an Grundschulplätzen. Dies ist nicht zuletzt eine Folge der neuen Wohnungen in Ihrem Kiez, also ein Ausdruck des starken Zuzugs. Wenn diese Entwicklung andauern sollte, könnte dies absehbar auch der besseren fußläufigen Nahversorgung einen neuen Schub geben.

  • Wiederinbetriebnahme der Stammstrecke der NEB Berlin-Wilhelmsruh-Basdorf, Forderungen des Aktionsbündnisses „Wege über den Mauerstreifen“ (05/2021)

    die Forderungen der Initiativen sind mir bekannt. Die meisten Forderungen werden von mir unterstützt und haben auch Eingang in die Stellungnahme zu den Vorplanungen der NEB vom September 2019 gefunden. Die Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) ist noch immer dabei, die Planfeststellungsunterlagen zu erstellen, detaillierte Abstimmungen zu den einzelnen Bahnübergängen und Haltepunkten finden noch statt. Die NEB hat mitgeteilt, dass sich auf Grund von Inanspruchnahme von Fördergeldern des Bundes und eine dafür notwendige Erstellung einer Nutzen-Kosten-Analyse, der Eröffnungstermin um ein Jahr verschieben wird. Ich kann also nur die grundsätzliche Intention und einen Arbeitstand berichten:

    Grundsätzlich wird die Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn und die unter 2. aufgezählten Ziele des Aktionsbündnisses begrüßt und unterstützt. Es müssen die verschiedenen Belange des Naturschutzes, der Naherholungsfunktion des Bereiches, der Verbindung der Ortsteile bzw. der Bezirke, aber auch der sicheren und schnellen Verkehrs-verbindung der Bahntrasse NEB Rechnung getragen und abgewogen werden. Daher ergeben sich auf die unter 3. genannten Querungen, die die Initiativen fordern unterschiedliche Betrachtungen. So werden die unter Punkt 3.1 bis 3.3 genannten Wege durchaus aus bezirklicher Sicht unterstützt und sind auch Bestandteil der bezirklichen Stellungnahme zur Vorplanung der NEB.
    Mit Einschränkung gilt dies auch für die Humboldtspur. Dieser gewünschte Bahnübergang (BÜ) entspricht den Forderungen nach einer Geh- und Radwegquerung gemäß den landes-planerischen Zielen des „Grünen Bandes“ (Mauerweg). Daher obliegt die Planungshoheit bzw. Bestellung für diesen BÜ dem Land Berlin, hier der zuständigen Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) Ref. III.
    Anders verhält es sich mit der Querung am Freizeitpark Lübars/Friedhof Rosenthal. Sicherlich ist es eine vielgenutzte Verbindung jedoch sind die Sichtverhältnisse schlecht. Hier hat die Sicherheit Vorrang. Hier befinden sich Reste der alten Industriebahnbrücke. Aufgrund der örtlichen Geländesituation wäre ein technisch gesicherter Bahnübergang einzurichten. Da diese „wilde Querung“ an keiner öffentlich gewidmeten Straße bzw. Weg liegt, besteht kein Planungs- und Kreuzungsrecht. Die gesamten Kosten müsste der Bezirk selbst tragen, daher wird zu diesem Zeitpunkt an einer Kreuzung der Bahnstrecke am km 3,3 nicht festgehalten. Hier muss eine andere Lösung gefunden werden, wie eine neue Wegeführung zum nächst-gelegenen Bahnübergang (250 m entfernt) oder langfristig über eine Brücke, wenn die Radwegeverbindung tatsächlich eine große Bedeutung hat. Hier ist genau die Bezirksgrenze, so dass aus meiner Sicht eine Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSW) hier besteht.

    Zu den einzelnen unter 4.1. genannten Forderungen nehme ich wie folgt Stellung:

    Zu 4.1.1.
    • Für die Wilhelmsruher Spange erfolgt derzeit die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie zur Prüfung von Alternativen. In dieser Studie wurde auch eine Geh-und Radwegverbindung vom S-Bahnhof Wilhelmsruh zur Hertzstraße thematisiert. Der Planungs- und Abstimmungsprozess ist noch nicht abgeschlossen.
    • Der Bahnübergang bei km 1,7 (Jugendfreizeitstätte) ist in Planung. Der Bezirk Pankow hat mit der NEB eine Planungsvereinbarung abgeschlossen. Die Finanzierung der eigentlichen Baumaßnahme ist derzeit in der Klärung mit SenUVK.
    • Im Zusammenhang mit einer Durchwegung von der Hertzstraße zum S-Bahnhof Wilhelmsruh stehen die Planungen im Ortsteil Wilhelmsruh. Eine Machbarkeitsstudie zur Prüfung von Alternativen in Wilhelmsruh, für die durch die Geruchsbelastung betroffenen Bereiche durch die Abteilung Jugend, Wirtschaftsförderung und Soziales ist in ihrer Schluss-abstimmung. Hier wurde auch der Weg zur Hertzstraße vom S-Bahnhof Wilhelmsruh thematisiert. Da die Frage der Geruchsproblematik und Wohnungsbau in der Diskussion ist, hat das Straßen- und Grünflächenamt Pankow von Berlin (SGA) die NEB mit Schreiben vom 04.01.2021 angefragt, ob auch ohne Wohnungsbau die Schaffung einer Wegeführung möglich wäre. In der Antwort der NEB vom 12.01.2021 zeigt sich die NEB sehr offen, eine Lösung zu finden. Es werden demnächst Gespräche zwischen dem Bezirk Pankow und der NEB darüber folgen, auch wie konkret Planungsrecht geschaffen wird. Aussagen zur Finanzierung können zum gegenwärtigen Stand nicht gemacht werden. Nachdem mit der Niederbarnimer Eisenbahn über den Weg gesprochen wurde, ist das Thema an den Schlüsseleigentümer der Wohngebäude herangetragen und in der Studie dargestellt worden. Abgeschlossen ist die Studie noch nicht, ein Gespräch mit der Wohnungsbau-genossenschaft steht noch aus.

    Zu 4.1.2.
    • Die Grundidee ist hier, eine kurze und mit nur einem Bahnübergang zu realisierende Verbindung sowohl vom Bahnsteig, als auch von der Lessingstraße in das Märkische Viertel. Der Weg kreuzt dann das Anschlussgleis von Stadler, das hier aber keinen regelmäßigen Verkehr und zu wenigen Zeiten am Tag aufzeigt. Die Forderung der Initiativen, den Bahnsteig auf die andere Seite zu legen, birgt die Gefahr, dass es am nördlichen Bahnsteigende zu wilden Querungen in Richtung Märkisches Viertel gibt. Diese Lösung macht nur Sinn, wenn zeitnah auch die Querung der Humboldtspur als Bahnübergang gebaut wird. Darauf hat der Bezirk aber keinen Einfluss. Ich werde dies durch meine Verwaltung erneut prüfen lassen und Gespräche mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Umweltschutz führen.
    • Die Umsteigemöglichkeiten zum Bus in der Lessingstraße müssen überprüft werden. Ob durch die Verlagerung des Bahnsteiges Verbesserungen erreicht werden, sollte sich am konkreten Bedarf orientieren.

    Zu 4.1.3.
    • Ich werde mich um Abstimmungen bemühen, die Verantwortung liegt jedoch bei SenUVK. Der Bezirk Pankow ist nicht in der Lage, für Maßnahmen in Vorleistung zu gehen.

    Zu 4.1.4.
    • Hier ist der Bezirk Pankow, wie unter 4.1.1. berichtet, bereits in Vorleistung gegangen und hat die Planungskosten vorerst übernommen. Dies unterstreicht die Wichtigkeit und den Willen des Bezirkes für diesen Bahnübergang. Gegenwärtig bemüht sich der Bezirk Pankow um eine Widmung des 1961 untergegangenen Weges. Eine historische Widmung des Weges zwischen Friedhof Pankow VII an der Uhlandstraße und der Jugendfreizeitstätte (CVJM) Reinickendorf konnte nicht belegt werden. Entsprechend diesem Prüfungs-ergebnisses des SGA wurde die öffentlich-rechtliche Widmung des Weges veranlasst. Eine Finanzierung der Planungs- und Baukosten der zukünftig öffentlich gewidmeten Wege-verbindung wurde hier durch SenUVK in Aussicht gestellt.

    Zu 4.1.5.
    • Die Schulwegplanung obliegt dem Schul- und Sportamt, hier dem Fachbereich Schulorganisation und Schülerbetreuung. Für die 43.Grundschule Wilhelmsruh und 13. Rudolf-Dörrier-Grundschule sind hingegen die bisherigen „wilden“ Querungen über die NEB-Trasse nicht Bestandteil des Schulwegeplanes. Nach Wiederinbetriebnahme der Heidekrautbahn durch die NEB werden die neu hergestellten gesicherten Bahnübergänge in die Schulwegepläne entsprechend eingepflegt.

    Zu 4.1.6.
    • Die Steuerung und Koordinierung des Sonderprogrammes der Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit (z. B. Fußgängerüberwege) obliegt dem Land Berlin, hier der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Ref. IV B.
    • Sofern der Hinweis auf ausreichend geringe Abstände von barrierefreien Querungs-möglichkeiten im Bereich der NEB Trasse abzielt, wird abschließend auf die Notwendigkeit einen sicheren Bahnbetrieb mit möglichst wenigen Querungen verwiesen.

    Endgültig können die Kosten erst beziffert werden, wenn die Planfeststellungsunterlagen erstellt worden sind und die konkreten Maßnahmen, auch die, die als Folge der Planfeststellung finanziert werden müssen, vorliegen. Bisher gibt es nur eine grobe Kostenschätzung, die bei rund 2,42 Mio. € liegt. Dies sind nur die Kosten für die Maßnahmen, die den Bezirk Pankow betreffen.

  • Wilhelmsruher See - Kinderspielplatz (Mai 2019)

    Die Spielgeräte sind bereits vorhanden. Aufgrund von personellen Engpässen konnte der Einbau bisher nicht beauftragt werden. Das wird aber jetzt bis Ende des Monats erfolgt sein, sodass der Einbau und die sicherheitstechnische Prüfung voraussichtlich bis Ende Juni 2019 erfolgt sind und im Anschluss daran die Geräte zum Spielen freigegeben werden können.

  • Woelkpromenade 7, Leerstandsanzeige (10/2019)

    Mit Ihrem Schreiben vom 28.08.2019 haben Sie sich an mich gewandt und mir den Leerstand des o. g. Objektes angezeigt. Für diese Information danke ich Ihnen.
    Das Wohnungsamt, als zuständige Behörde für die Bearbeitung aller Verfahren bei sogenannter Zweckentfremdung von Wohnraum nach dem Zweckentfremdungsverbots-Gesetz, hat erstmalig im vergangenen Herbst von dem Leerstand des Objektes erfahren und betreibt seit dem ein Amtsverfahren, mit dem Ziel den Leerstand in dem Gebäude zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen und das gesamte Haus einer Wohnnutzung wieder zuzuführen.
    Aktuell befindet sich die Eigentümerin, die erst Anfang 2019 in die Rechte als Eigentümerin des Wohnhauses eingetreten ist, in der Planung der umfangreichen Sanierungsmaßnahmen.
    Das Wohnungsamt wird mit den gesetzlich zur Verfügung stehenden Mitteln das Vor-haben weiter begleiten und auf eine zügige Wiederherstellung der Wohnräume drängen.

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