Häufig gestellte Fragen der Wähler*innen

Häufige Fragen

  • Wer darf wählen?

    Jeder, der zum Zeitpunkt der Wahlbenachrichtigung seinen Hauptwohnsitz in Berlin und zum 31.03.2022 das 60. Lebensjahr vollendet hat, kann an der Wahl zu den bezirklichen Seniorenvertretungen für seinen Bezirk teilnehmen. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.

  • Wer kann gewählt werden?

    jeder, der zum 31.03.2022 60 Jahre alt ist, und seinen Hauptwohnsitz im jeweiligen Bezirk hat.

  • Wer wird dann berufen?

    Die Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen werden auf Basis einer durch Wahlen bestimmten Vorschlagsliste berufen. Das sind mind. 13, max. 17 Bewerber je Bezirk, die die meisten Stimmen auf sich vereint haben.

  • Wer finanziert die Wahl?

    Die Berliner Bezirksämter tragen die Kosten der Wahlen personell wie sächlich.
    Die Sachkosten für die Seniorenwahl werden nach erfolgter Prüfung im Rahmen der Basiskorrektur von der Senatsverwaltung berücksichtigt.

  • Wie erfahren die Wahlberechtigten von ihrem Wahlrecht?

    Das Bezirksamt verschickt bis spätestens dem 14. Januar 2022 jedem Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung

  • Kann ich mich noch als Kandidat/in bewerben oder jemanden vorschlagen?

    Ja. Bis zum 12.10.2021 können sich Kandidaten bewerben oder werden vorgeschlagen.

  • Kann ich die Kandidaten anrufen, oder wie kann ich die kontaktieren?

    Grundsätzlich nein. Auch die Privatadressen können wir nicht herausgeben. Die Kandidaten werden einen Vorstellungstext schreiben. Die Texte werden dann in einer Broschüre zusammengefasst. (Broschüre online oder Liste Briefwahl, Broschüre Aushänge in Senioreneinrichtungen).

  • Wo finde ich die Namen der Kandidaten?

    Auf den Home-Pages der Bezirke, Aushängen der Rathäuser. Zudem werden die Aushänge an viele Senioreneinrichtungen versendet.

  • Kann ich mir die Kandidaten ansehen und Fragen stellen?

    Die Kandidaten stellen sich an drei bis fünf Terminen an verschiedenen Orten in Pankow vor.

  • Kann ich per Brief wählen?

    Ja, dazu muss die Briefwahl beantragt werden.

  • Wo finde ich diesen Antrag?

    Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

  • Muss ich Porto auf den Umschlag für den Antrag auf Briefwahl kleben?

    Ja.

  • Muss ich für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen selbst Porto bezahlen?

    Nein.

  • Wo und wann wird gewählt?

    Die Termine stehen auf der Wahlbenachrichtigung.

  • Wann findet die Wahl statt?

    Die Wahl findet berlinweit in der Woche vom 14.03-18.03.2022 statt

  • Wann werde ich über die Wahl benachrichtigt, bekomme ich meinen Wahlschein?

    Bis spätestens dem 14.01.2022 werden die Wahlbenachrichtigungen versandt.

  • Kann ich nicht das alles per Internet beantragen und wählen?

    Nein, das geht nicht, weil z.B. eine rechtsverbindliche Unterschrift von Ihnen erforderlich ist.

  • Kann ich in meinem Rathaus vor Ort gleich wählen (Briefwahl), wie bei den anderen Wahlen?

    Nein.

  • Kann ich nicht in einem anderem als meinen Wohnbezirk wählen gehen?

    Nein, das geht nur im Wohnbezirk, wo der Hauptwohnsitz gemeldet ist.

  • Ich bin Mobilitätseingeschränkt, holt mich jemand ab?

    Nein, nutzen sie die Briefwahl oder lassen sich von einer vertrauten Person begleiten

  • Warum kann ich keine Partei wählen?

    Die Seniorenvertretung ist ein unparteiisches Gremium.

  • Kann ich meinen Wahlschein im Wahlamt abgeben?

    Nein, er muss unfrankiert mit der Post an das ITDZ geschickt werden.

  • Ich habe mich verschrieben (falsches Kreuz auf dem Stimmzettel oder zu viel) bekomme ich einen neuen Stimmzettel?

    Ja, im Wahllokal in der Wahlwoche vom 14.03.2022 bis 18.03.2022 und unbedingt Wahlschein + Stimmzettel mitbringen

  • Ich habe meinen Personalausweis vergessen. Kann ich trotzdem wählen?

    Ja, falls Sie ein anderes amtliches Personaldokument mit Lichtbild, wie den Führerschein, vorlegen können. Ansonsten geht es leider nicht. Sind noch weitere Wahltermine in Ihrem Bezirk offen, können Sie dort Ihr Wahlrecht nutzen – aber diesmal bitte den Personalausweis dabeihaben.

  • Mein Personalausweis / Führerschein ist nicht mehr gültig, kann ich damit wählen gehen?

    Ja.

  • Ist eine Stellvertreterwahl für demente oder stark pflegebedürftige Menschen möglich?

    Nein, eine Stellvertreterwahl ist im deutschen Wahlrecht nicht vorgesehen.

  • Muss ich zehn Kreuze auf dem Stimmzettel machen?

    Nein, höchstens 10.

  • Kann ich auch fünf beim einem und drei bei einem anderem und zwei beim letzten Kandidaten machen?

    Nein, pro Kandidat nur ein Kreuz, sonst ist der Stimmzettel ungültig.

  • Kann ich einen Namen durchstreichen, wenn ich den nicht will?

    Nein, dann ist der Stimmzettel ungültig.

  • Ich möchte aber, dass mein Nachbar Seniorenvertreter wird, kann ich den Namen dazu schreiben?

    Nein, dann ist der Stimmzettel ungültig.

  • Wo bekomme ich die Broschüre der Kandidatinnen und Kandidaten?

    Online, bei Kandidatenvorstellungen, im Seniorenservice Pankow …
    Oder Briefwahl beantragen! Dann werden die Kandidateninformationen mit zugeschickt.

  • Kann jemand mit meiner Vollmacht im Wahllokal für mich wählen?

    Nein, aber es kann Briefwahl beantragt werden.

  • Wie kann ich aktiv bei der Wahl unterstützen?

    Sie können sich für die Wahlkommission oder die Wahlvorstände bewerben.
    Die Wahlen zur Bestimmung der Vorschlagslisten zur Berufung der Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen werden von einer durch das Bezirksamt einzusetzenden Wahlkommission (WK) durchgeführt. Das Bezirksamt benennt zur Unterstützung der Wahlkommission Wahlvorstände (WV) für die einzelnen Wahllokale. Die Mitglieder der Wahlkommission können auch Mitglieder einzelner Wahlvorstände sein.

  • Wann kommen die Wahl-Ergebnisse?

    Die Ergebnisse werden innerhalb einer Woche nach dem letzten Wahltermin durch die WK ausgezählt. Dann übergibt die WK dem Bezirk binnen einer Woche das Ergebnis. Eine Woche nach dieser Übergabe wird diese ausgehängt und veröffentlicht.

  • Wo stehen diese Ergebnisse?

    öffentlicher Aushang, (z.B. Schaukästen Rathäusern). Zusätzlich werden sie im Internetauftritt bekannt gegeben.

  • Wer beruft wann nach welchen Kriterien die Seniorenvertretung?

    Spätestens zwei Wochen nach der Wahl beruft die zuständige Bezirksstadtratin oder der zuständige Bezirksstadtrat die Kandidatinnen und Kandidaten nach der Anzahl der erreichten Stimmen für die Dauer einer BVV-Wahlperiode.

  • Kann ich bei der Auszählung dabei sein?

    Ja.

Wenn ich kandidieren möchte

Wie bewerbe ich mich oder schlage jemanden vor?

Die wichtigsten Daten, wenn ich kandidieren möchte

  • Ab dem 14.09.2021 beginnt das Zeitfenster für Ihre Bewerbung. Über Aushänge und online informiert das Bezirksamt darüber, dass Berufungsvorschläge abgegeben werden können.
  • Ihr Berufungsvorschlag muss bis zum 14.10.2021 eingegangen sein.
  • Die Wahlkommission prüft alle Vorschläge. Daraufhin werden Sie angeschrieben.
  • Sie haben dann bis zum 24.11.2021 die Möglichkeit Ihren Motivationstext und ein Lichtbild digital einzureichen. Das ist wichtig für den Druck der Kandidatenbroschüre.
  • Die Wahlkommission erstellt in alphabetischer Reihenfolge die Vorschlagsliste.
  • Ab dem 08.12.2021 wird die Berufungsvorschlagsliste öffentlich durch das Bezirksamt ausgehängt. Die Kandidatenbroschüre wird gedruckt und verteilt sowie online gestellt.
  • Im Zeitraum vom 07.02.-18.02.2022 werden 5 Termine festgelegt, an denen Sie sich mit den anderen Kandidatinnen und Kandidaten persönlich kurz dem erschienenen Publikum vorstellen.
  • Die Wahl findet in der Zeit vom 14.03. – 18.03.2022 statt.
  • Bis zum 25.03.2022 hat die Wahlkommission Zeit die Stimmzettel auszuzählen.
  • Die Ergebnisse werden ab dem 28.03.2022 öffentlich ausgehängt.
  • Die Berufung der Mitglieder in die bezirkliche Seniorenvertretung durch das Bezirksamt findet am 01.04.2022 statt.

Weitere Informationen

Was geschieht mit den Bewerbern, die nicht berufen werden?

Gibt ein/e Seniorenvertreter/in das Ehrenamt vorzeitig auf, werden Nachrücker in der Reihenfolge der Stimmenanzahl berufen. Bei Stimmengleichheit soll darauf geachtet werden, dass die Berufenen die Gesamtheit der Gesellschaft widerspiegeln und wichtige gesellschaftliche Gruppen berücksichtigt werden. Im Zweifelsfall entscheidet das Los.

Wer rückt nach, wenn die Liste der Nachrücker erschöpft ist? Es nicht mind. 13 Kandidaten gibt?

Sollte die Berufungsvorschlagsliste keine Nachrücker enthalten, soll die Berufung auf der Grundlage einer Vorschlagsliste der bezirklichen Seniorenvertretung erfolgen.

Wie unterscheiden sich die Mitwirkungsmöglichkeiten von gewählt berufenen oder ausschließlich berufenen Seniorenvertreterinnen und -vertretern?

Die Rechte und Pflichten der ehrenamtlich Engagierten unterscheiden sich nicht.

Wie lange übe ich das Ehrenamt als Seniorenvertreter/in aus?

Die Berufung erfolgt für die Dauer einer Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung (5 Jahre). Die bezirklichen Seniorenvertretungen amtieren nach dem Ende ihrer Amtszeit weiter, bis sich die nächste bezirkliche Seniorenvertretung konstituiert hat.

Wie können Sie bei der Wahl unterstützen?

Mithelfen in der Wahlkommission

Die Wahlen zur Bestimmung der Vorschlagslisten zur Berufung der Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen werden von einer durch das Bezirksamt einzusetzenden Wahlkommission (WK) durchgeführt. Das Bezirksamt benennt zur Unterstützung der Wahlkommission Wahlvorstände (WV) für die einzelnen Wahllokale. Die Mitglieder der Wahlkommission können auch Mitglieder einzelner Wahlvorstände sein.

Hier ist Ihre Mithilfe gefragt!

Bitte melden Sie sich bei Interesse an einer Tätigkeit in der Wahlkommission oder im Wahlvorstand bzw. als Wahlhelfer/in bei der im Bezirksamt zuständigen Wahlorganisatorin Frau Kruspe per Email

Wahlkommission – Bitte melden bis zum 30.04.2021!

  1. Was ist die Wahlkommission (WK)?
    Die Wahlkommission besteht aus vier bis acht Personen und wird vom Bezirksamt berufen. Die Mitglieder der Wahlkommission müssen schriftlich versichern, dass sie kein Ehrenamt in der zu berufenden bezirklichen Seniorenvertretung wahrnehmen werden. Die Hauptaufgaben der Wahlkommission bestehen in der Vorbereitung und Koordinierung der Durchführung der Wahlen zur Bestimmung der Vorschlagslisten und in der Feststellung des Wahlergebnisses.
  2. Die Mitglieder der WK und WV können kein Ehrenamt in der zu berufenden bezirklichen Seniorenvertretung wahrnehmen.
  3. Die WK und WV werden durch das Bezirksamt unterstützt.
  4. Die WK ist beschlussfähig, wenn die Hälfte ihrer Mitglieder inkl. der Leiterin und Schriftführerin, bzw. deren Stellvertreter anwesend sind.
  5. Aufgaben der WK:
    a) Vorbereitung und Koordinierung der Durchführung der Wahlen zur Bestimmung der Vorschlagsliste zur Berufung der Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen im Sinne des BerlSenG sowie die Feststellung des Ergebnisses,
    b) Vorschläge zur Besetzung der Wahlvorstände der einzelnen Wahllokale dem Bezirksamt zu unterbreiten,
    c) Prüfung der Berufungsvorschläge,
    d) Aufstellen der Liste der Berufungsvorschläge,
    e) Bestimmung der Wahllokale unter Beachtung von § 4a Absatz 3 BerlSenG
    f) Durchführung der Veranstaltungen gem. § 4a Absatz 2 Satz 3 BerlSenG zur Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten und
    g) Schulung der Mitglieder der Wahlvorstände zur Durchführung der Wahlen.