Wohnungswirtschaftliche Bescheinigungen

Aktuelle Bearbeitungsdauer:

Für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines oder einer Einkommensbescheinigung nach § 9 Wohnraumförderungsgesetz müssen Sie derzeit mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 4 Wochen rechnen.

Bitte achten Sie bei der Antragstellung darauf, möglichst alle erforderlichen Unterlagen in Kopie beizufügen oder fehlende Unterlagen umgehend zu beschaffen. Erforderliche Nachreichungen können die Bearbeitungszeit verlängern.

Stand: 09.04.2024

WBS

#29651462 - Hand with Pen Signing Form by Green Folder

Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) oder RlvF-Bescheinigung können Sie in eine Wohnung (“Sozialwohnung”) ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein oder eine RlvF-Bescheinigung benötigen, ist von der Wohnung abhängig, die Sie bewohnen wollen.

Sie können den Antrag für mehrere Personen stellen, wenn die Personen miteinander verwandt sind oder beide Personen eine Partnerschaftserklärung, siehe “benötigte Unterlagen”, abgeben.
Wenn Sie eine Wohngemeinschaft gründen möchten, ist ein gemeinsamer Antrag nicht möglich. Auch eine Zusammenlegung von mehreren Einzel-Wohnberechtigungsscheinen ist ausgeschlossen.

Die Wohnberechtigungsscheine bzw. RlvF-Bescheinigung sind in der Regel 1 Jahr gültig und werden bei Einzug in die Wohnung vom Vermieter eingezogen.

Weitere Informationen zum Thema WBS und RlvF-Bescheinigung, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und die notwendigen Formulare finden Sie hier:

Die Antragsformulare sind auch in den Bürgerämtern des Bezirks erhältlich.

IBB-Bescheinigung

Sofern Sie eine Wohnraumförderung durch die Investitionsbank Berlin (IBB) erhalten, werden Sie in regelmäßigen Abständen von der IBB aufgefordert eine Einkommensüberprüfung durch das Bezirksamt vorzulegen. Aufgrund dieser Bescheinigung entscheidet die IBB über die Höhe und Dauer der weiteren Förderung.

Das Wohnungsamt erstellt hierfür eine Bescheinigung (über Ihr Einkommen) zur Vorlage bei der IBB.

Weitere Informationen zum Thema, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und die notwendigen Formulare finden Sie hier:

Die Antragsformulare sind auch in den Bürgerämtern des Bezirks erhältlich.

Mietzuschuss für den sozialen Wohnungsbau

Sie bewohnen eine sogenannte Sozialwohnung oder ziehen demnächst in eine solche, dann könnten Sie auch Anspruch auf einen Mietzuschuss nach § 2 des Wohnraumgesetzes Berlin (WoG Bln) haben. Weitere Informationen und die notwendigen Antragsformulare finden Sie unter Mietzuschuss für Sozialwohnungen.

Für die Bearbeitung der Anträge ist die zgs consult GmbH durch das Land Berlin beauftragt. Fragen zu dieser Leistung richten Sie ausschließlich an die zgs.

Neben diesem Mietzuschuss ist auch ein Anspruch auf Wohngeld denkbar. Weitere Informationen finden Sie hier: Link

Wichtige Hinweise zur Datenerhebung

Seit 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU). Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit geregelt werden.

Nähere Hinweise zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 DGSVO erhalten Sie hier als Download.

  • Information gemäß Artikel 13 der Datenschutzverordnung für die Leistung Wohnungswirtschaftliche Bescheinigungen

    PDF-Dokument (297.9 kB)