Drucksache - VII-0847  

 
 
Betreff: Die Elisabethaue - Kein Ad-hoc-Verfahren! Prüfung einer nachhaltigen Entwicklungsperspektive
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.11.2014 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
22.01.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 27 BVV am 26.11.2014

1

 

  1. Die BVV bekräftigt ihren Beschluss VII-0365 vom 06.03.2012 und stellt erneut fest, dass für eine gänzliche oder teilweise Wohnbebauung der Elisabethaue derzeit kein vordringliches gemeinnütziges Erfordernis besteht.
  2. Die BVV fordert das Bezirksamt auf:

a               sich dafür einzusetzen, dass die Elisabethaue nicht ad hoc als Wohnungsbaustandort in Anspruch genommen und ein ergebnisoffener Dialog mit breiter Bürgerbeteiligung über die Zukunft der Elisabethaue geführt wird;

b               sich dafür einzusetzen, dass bei einer planerischen Entwicklung der Elisabethaue oder von Teilen dieser Fläche als Wohnungsbaustandort zugleich alternativ die städtebauliche und ökologische Bedeutung und Wirkung einer dauerhaften landwirtschaftlichen und Grünnutzung gutachterlich geprüft wird;

c               sich dafür einzusetzen, dass bei einer planerischen Entwicklung der Elisabethaue oder von Teilen dieser Fläche zu einem Wohngebiet in jedem Fall folgende Maßgaben beachtet werden:

  1. Entwicklung eines qualitativ niveauvollen städtebaulichen Gesamtkonzepts, das sich angemessen in die umgebende Stadtlandschaft einfügt und hohen ökologischen Standards nachhaltig gerecht wird;
  2. die Realisierung einer dem Umfang des Wohnungsneubaus angemessenen sozialen, kulturellen und Schulinfrastruktur;
  3. leistungsstarke Anbindung an den schienengebundenen ÖPNV;
  4. sozial gemischtes Wohngebiet, wobei ein Drittel der zu errichtenden Wohnungen für  Haushalte mit niedrigem Einkommen reserviert und bezahlbar sein soll;
  5. Erschließungskosten und weitere aus dem Vorhaben resultierenden Belastungen und Kosten werden den Vorhabenträgern auf dem Wege städtebaulicher Verträge auferlegt.

 

 

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