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Drucksache - VII-0793
An allen durch die BVV Pankow entsprechend dem Beschluss über die Ausschussbildung für die VII. Wahlperiode gebildeten Ausschüssen (Drs VII-0026) sollen Bürgerdeputierte mitwirken, und zwar in folgender Zusammensetzung:
1. Ausschüsse mit 13 Sitzen setzen sich aus neun Bezirksverordneten und vier Bürgerdeputierten zusammen.
2. Ausschüsse (Drs VII-0026) mit 15 Sitzen setzen sich aus elf Bezirksverordneten und vier Bürgerdeputierten zusammen.
3. Für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss und den Integrationsausschuss gelten die spezialgesetzlichen Regelungen.
Die BVV hat mit Beschluss über die Ausschussbildung für die VII. Wahlperiode in Ziff. 4 bestimmt, dass in allen Ausschüssen Bürgerdeputierte mitwirken sollen, wobei für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss und den Integrationsausschuss gesetzlich definierte Regelungen greifen. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 5 BezVG ist die Größe der übrigen Ausschüsse auf elf Bezirksverordnete begrenzt. Die Höchstzahl von elf Bezirksverordneten ist demnach auch dann einzuhalten, wenn weniger als vier Bürgerdeputierte hinzugewählt werden. In Ausschüssen mit insgesamt 13 Sitzen ist den Mehrheits- und Stärkeverhältnissen durch die Hinzuwahl von vier Bürgerdeputierten ebenso Rechnung zu tragen wie in Ausschüssen mit insgesamt 15 Sitzen, wie dies bereits Drs. VII-0026 Ziff. 4 indirekt festlegt.
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