Drucksache - VII-0764  

 
 
Betreff: Stadtleben statt Betongold
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionAusschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.07.2014 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
18.09.2014 
Öffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.10.2014 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 24. BVV am 02.07.2014
Beschlussempfehlung StadtGrün 26. BVV am 15.10.14

1

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 18.09.2014 beraten.

 

Abstimmungsergebnis Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen:

 

JA 3  /  NEIN 10  /  ENTHALTUNGEN 1

 

 

 

  1. Das Bezirksamt wird ersucht, in einem Bericht an die BVV darzulegen, mit welchen Zielen und Instrumenten das Bezirksamt die Wohn- und Lebensqualität im Bezirk gegen die sich verschärfende Grund- und Bodenverwertung sichern wird.
  2. Dabei sind insbesondere zu den folgenden Gesichtspunkten Aussagen zu treffen:
    1. Grundsätze und Kriterien für das Maß einer möglichen Nachverdichtung in den bereits verdichteten Wohnquartieren;
    2. Leitlinien für den Schutz und die Entwicklung der für eine gute Wohn- und Lebensqualität erforderlichen Grün- und Freiflächen in den Wohnvierteln;
    3. Darstellung des aktuellen Standes und der nächsten Schritte der Umsetzung der BVV-Drucksache VI-0827 »Blockweise Bebauungspläne« zum Schutz vor übermäßigen Nachverdichtungen;
    4. Ziele und Maßgaben der Steuerung der Bodennutzung in Bezug auf die öffentliche soziale, kulturelle und verkehrliche Infrastruktur;
    5. Ziele, Maßgaben und Schrittfolgen für die Erschließung neuer Bauflächen außerhalb der aktuellen Bebauungszusammenhänge und Siedlungsflächen;
    6. Darstellung der Instrumente der städtebaulichen Steuerung zur Umsetzung dieser Ziele, Grundsätze, Leitlinien und Maßgaben.
  3. Der Bericht ist der BVV spätestens zur 27. Tagung vorzulegen.

 

Auf Grund des sich in immer mehr Gebieten des Bezirks Pankow verschärfenden spekulativen Verwertungsdrucks auf Grund und Boden und angesichts der Tatsache, dass Pankow auch auf absehbare Zeit weiter im Fokus der auf kurzsichtige Profitma-ximierung fixier

Begründung Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen der BVV Pankow hat die Drucksache am 18. September 2014 in ausführlich und kontrovers debattiert. Die deutliche Mehrheit der Ausschussmitglieder kam dabei zu der Überzeugung, dass ein Großteil der aufgeführten Anliegen bereits Gegenstand anderer sich im Geschäftsgang befindender Drucksachen sei oder nicht für erforderlich gehalten wurde. So richtet sich die Möglichkeiten der Nachverdichtung grundsätzlich nach § 34 BauGB, während es für den Schutz von Lebens- und Wohnqualitäten klare berlinweite Vorgaben und Indikatoren für die Versorgung mit öffentlicher Daseinsvorsorge gäbe. Über den Bearbeitungsstand der Bebauungspläne wird der Ausschuss fortlaufend und einmal jährlich umfassend informiert, wobei dem Ausschuss die Möglichkeit der eigenen Prioritätensetzung unbenommen ist und ausdrücklich obliegt. Mit den Drucksachen VII-0365 „Positionierung des Bezirks Pankow zum StEP Wohnen von Berlin“, VII-0604 „Vorsorge für weiter wachsenden Bezirk treffen“ und VII-0687 „Neue Gebiete für die Städtebauförderung im Bezirk Pankow“ liegen zu Gesamtthematik der Bodennutzung und der Entwicklung neuer Bauflächen bereits umfassende Drucksachen und somit Zielvorgaben oder auch Integrierte Stadtteilentwicklungskonzepte vor. Zugleich arbeitet das Bezirksamt an der Konkretisierung der bereits im Bezirks abgestimmten größeren Wohnbaupotenzialstandorte analog zur der Potenzialstudie des Bezirks Neukölln. Außerdem befindet sich die BVV am Beginn einer Debatte über ein städtebauliches/stadtplanerisches Leitbild für den Bezirk sowie der Positionierung zu über den SteP Wohnen des Senats hinausgehende Wohnbaupotenzialflächen, wie sei die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt unlängst in die Debatte eingebracht hat. Vor diesem Hintergrund sah die Mehrheit des Ausschusses keine Erforderlichkeit für einen Beschluss der vorgelegte Drucksache. Die Drucksache erhielt bei der abschließenden Abstimmung 3 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und eine Enthaltung. Damit empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung dieser Drucksache.

 

Text Ursprungsantrag Linksfraktion:

 

  1. Das Bezirksamt wird ersucht, in einem Bericht an die BVV darzulegen, mit welchen Zielen und Instrumenten das Bezirksamt die Wohn- und Lebensqualität im Bezirk gegen die sich verschärfende Grund- und Bodenverwertung sichern wird.
  2. Dabei sind insbesondere zu den folgenden Gesichtspunkten Aussagen zu treffen:
    1. Grundsätze und Kriterien für das Maß einer möglichen Nachverdichtung in den bereits verdichteten Wohnquartieren;
    2. Leitlinien für den Schutz und die Entwicklung der für eine gute Wohn- und Lebensqualität erforderlichen Grün- und Freiflächen in den Wohnvierteln;
    3. Darstellung des aktuellen Standes und der nächsten Schritte der Umsetzung der BVV-Drucksache VI-0827 »Blockweise Bebauungspläne« zum Schutz vor übermäßigen Nachverdichtungen;
    4. Ziele und Maßgaben der Steuerung der Bodennutzung in Bezug auf die öffentliche soziale, kulturelle und verkehrliche Infrastruktur;
    5. Ziele, Maßgaben und Schrittfolgen für die Erschließung neuer Bauflächen außerhalb der aktuellen Bebauungszusammenhänge und Siedlungsflächen;
    6. Darstellung der Instrumente der städtebaulichen Steuerung zur Umsetzung dieser Ziele, Grundsätze, Leitlinien und Maßgaben.
  3. Der Bericht ist der BVV spätestens zur 27. Tagung vorzulegen.

 

Begründung Ursprungsantrag:

 

Auf Grund des sich in immer mehr Gebieten des Bezirks Pankow verschärfenden spekulativen Verwertungsdrucks auf Grund und Boden und angesichts der Tatsache, dass Pankow auch auf absehbare Zeit weiter im Fokus der auf kurzsichtige Profitmaximierung fixierten Investoren stehen wird, ist eine Verstärkung der öffentlichen Steuerung der Nutzung von Grund und Boden erforderlich, um die langfristigen gemeindlichen Interessen an einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu sichern.

Der Bezirk hatte bereits im Jahre 2008/09 auf Grund des zunehmenden Bodenverwertungsdrucks in den Prenzlauer Berger Sanierungsgebieten begonnen, Instrumente gegen eine städtebaulich unverträgliche Nachverdichtung zu entwickeln. Nach intensiven Diskussionen erschienen sogenannte Block-Bebauungs-Pläne ein geeignetes Mittel zu sein. Trotz des Scheiterns des Steuerungsversuchs für den Block 110 038 am spekulativen Druck des Investors Rainer Bahr (econcept) erscheint es heute angesichts des auch im Prenzlauer Berg ungebrochenen Drangs zur maximalen Bodenverwertung dringend geboten, den Stand der Umsetzung der angestrebten Blockbebauungspläne zu bilanzieren und das Instrument zu evaluieren.

Auch in anderen Ortsteilen des Bezirks Pankow nimmt die Tendenz zur höheren, oft gebietsuntypischen und städtebaulich unverträglichen Grundstücksausnutzung zu. Dabei sind in dieser Weise nicht nur die einschlägig bekannten Bauträger aktiv sondern auch Bauherrengemeinschaften (z.B. die von der Fa. Area in Alt-Pankow initiierten) und selbst städtische Wohnungsbaugesellschaften (z.B. GESOBAU Gounodstr. 25). Im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) bieten das geltende Bau- und Bauordnungsrecht offensichtlich keine hinreichende Handhabe, um solche sozial und städtebaulich unverträglichen Verdichtungsvorhaben abzuwehren.

Fragen werfen zudem Äußerungen des zuständigen Bezirksstadtrats im Immobilienmagazin »quartier« vom 24./25.05.2014 auf, in dem er mit den Worten zitiert wird, dass die Nachverdichtung ein ganz wichtiger Punkt bei der baulichen Entwicklung des Bezirks sei. (S. 13). Dass es sich hierbei eventuell um einen Paradigmenwechsel in der Pankower Stadtentwicklungspolitik handeln könnte, legt die an gleicher Stelle vom Bezirksstadtrat getätigte Aussage nahe, dass insbesondere zwischen den Nachkriegsbauten vom Typ Q3A im Tiroler Viertel und in Wilhelmsruh noch ausreichend Platz für weitere Häuser sei. Sollen hier bislang geschätzte Qualitäten des Städtebaus des 20. Jahrhunderts zugunsten einer renditeträchtigen Bodenverwertung aufgegeben werden?

Neben dem Problem eines ökologisch nachhaltigen und städtebaulich verträglichen Maßes für die Nachverdichtung in bereits dicht bebauten Wohnlagen sind ebenso Leitlinien und Maßgaben für eine bodenschonende Erweiterung und Verdichtung äußerer Wohnlagen des Bezirks zu entwickeln bzw. zu aktualisieren.

In jedem Fall gilt es zudem, effiziente wie nachhaltig sinnvolle Korrelationen zwischen der Verdichtung und Erweiterung von Wohnlagen mit den dazugehörenden sozialen, kulturellen und verkehrlichen Infrastruktureinrichtungen zu planen.

 

 

 
 

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