Drucksache - VII-0699  

 
 
Betreff: Öffentliche Auslegung des B-Plan 1 - 64 (am Mauerpark) in Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.04.2014 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag Linke 22. BVV am 02.04.14

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow möge beschließen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow spricht sich dafür aus, dass im Interesse einer angemessenen Beteiligungsmöglichkeit für die BürgerInnen die geplante öffentliche Auslegung des B-Plan 1 - 64 durch das Bezirksamt Mitte so gestaltet wird, dass diese mindestens vier Wochen außerhalb der Berliner Schulferien stattfindet.

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow übermittelt diese Bitte dem Bezirksbürgermeister und der Bezirksverordnetenversammlung des Bezirks Mitte.

 

 

Erst vor kurzem wurde bekannt, dass das Bezirksamt Mitte beabsichtigt, die öffentliche Auslegung des B-Plans 1-64 ab dem 14

Erst vor kurzem wurde bekannt, dass das Bezirksamt Mitte beabsichtigt, die öffentliche Auslegung des B-Plans 1-64 ab dem 14.04.2014 im Rahmen des B-Plan-Verfahrens gem. § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Damit würde die förmliche Auslegung des B-Plans, der u.a. eine massive Bebauung von Flächen nördlich des Gleimtunnels (direkt am Mauerpark, in unmittelbarer Nähe von Jugend- und Freizeiteinrichtungen des Bezirks Pankow) ermöglichen soll, mit dem Beginn der Osterferien zusammenfallen. Die Beteiligungsmöglichkeit von BürgerInnen, die mit ihren Kindern in dieser Zeit in den Urlaub fahren, würde so zeitlich sehr einschränkt werden. Einer entsprechend verlängerten Auslegungszeit stünden keinerlei rechtliche Gründe entgegen.

Die Durchführung des B-Planverfahrens und die Terminierung der öffentlichen Auslegung ist eine originäre Angelegenheit des Bezirksamts Mitte. Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow kann dennoch dieses Anliegen im Interesse der Pankower BürgerInnen als Bitte vortragen. Da von den Zielen des B-Plans 1 - 64 auch viele Pankower BürgerInnen unmittelbar oder mittelbar betroffen sind, ist davon auszugehen, dass sie die Möglichkeit der Beteiligung am Verfahren wahrnehmen wollen.

 

 
 

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