Drucksache - VII-0679  

 
 
Betreff: Namensschilder für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.04.2014 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO federführender Ausschuss
08.05.2014 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO vertagt   
19.06.2014 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.07.2014 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.10.2014 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B´90/Grüne 22. BVV am 02.04.14
Beschlussempfehlung Ausschuss BüWoGO 24. BVV am 02.07.14
VzK§13 SB, BA, 26. BVV am 15.10.2014

Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerämter mit gut lesbaren Namensschildern auszustatten, aus denen Amt, Fachbereich sowie Funktion hervorgehen

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Das Bezirksamt sowie die Bürgerämter sind eine wichtige Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger Pankows

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                  .09. 2014

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                  Drucksache-Nr.:

in Erledigung der

                                                                                                                          Drucksache Nr. VII-0679                                         
 

                                                                                                               

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Namensschilder für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes Pankow

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung der in der 24. Sitzung am 02.07. 2014 beschlossenen Drucksache Nummer VII-0679

 

„Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit gut lesbaren Namensschildern auszustatten, aus denen Amt, Fachbereich sowie Funktion hervorgehen.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Alle Behörden des Landes Berlin haben die Regelungen der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Allgemeiner Teil (GGO I)[1] zu beachten.

 

In § 12 der GGO I heißt es u.a.:

 

„An den Zimmertüren sind einheitliche Beschriftungen mit der Bezeichnung der Stelle oder des Arbeitsgebiets und den Namen der Dienstkräfte anzubringen. An den Arbeitsplätzen sind Namensschilder aufzustellen, wenn das Zimmer mit mehr als einer Dienstkraft besetzt ist, die regelmäßige Sprechzeiten abhalten.“

 

Das Bezirksamt Pankow hält sich an diese Regelungen, so dass alle Beschäftigten, die nicht im Außendienst tätig sind, an ihrem Arbeitsplatz namentlich identifizierbar sind.

 

Darüber hinaus ist die Angabe des Namens der/des jeweiligen Mitarbeiterin/ Mitarbeiters auch aus dem Briefkopf aller nach außen gerichteten, behördlichen Schreiben des Bezirksamtes ersichtlich.

 

Zusätzliche Bürgerfreundlichkeit könnte durch die Ausstattung der Beschäftigten mit Namensschildern, die an der Kleidung zu tragen sind, entstehen, wenn auskunftsbedürftige Besucherinnen und Besucher Beschäftigte des Bezirksamtes außerhalb deren Büroräume aber innerhalb der Dienstgebäude erkennen und daher ansprechen.

Das Bezirksamt geht allerdings davon aus, dass die Beschäftigten ohnehin von sich aus erkennbar suchende Besucherinnen und Besucher ansprechen und ihnen Hilfe anbieten.

 

Das Bezirksamt sieht keinen Handlungsbedarf, im Sinne des Ersuchens tätig zu werden.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

keine Auswirkungen

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                     

Bezirksbürgermeister                                       


[1] Die GGO I ist im Internet unter folgendem link veröffentlicht: http://tinyurl.com/p6697hk

 

 
 

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