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Drucksache - VII-0616
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 01.2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.:
Benennung der Planstraßen A, B, C und D sowie der Privatstraßen III, IV, V, VI, VII, X, XIV gemäß Bebauungsplanentwurf XIX-48b für das Gelände zwischen Dr.-Markus-Straße, Parkgraben, Ferdinand-Buisson-Straße, Bahnhofstraße und Berliner Straße im Ortsteil Französisch Buchholz
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst:
Die künftigen öffentlichen Straßen und die Privatstraßen auf dem Gelände zwischen der Dr.-Markus-Straße, Parkgraben, Ferdinand-Buisson-Straße, Bahnhofstraße und Berliner Straße werden wie folgt benannt:
Begründung
Die Benennungsabsicht für die Erschließungsanlagen wurde der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG als Vorlage zur Kenntnisnahme übergeben. Die Vorlage wurde am 06.11.2013 in der 18. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.
Im Zusammenhang mit der Entwicklung und Bebauung des Gebietes auf dem Gelände zwischen der Dr.-Markus-Straße, Parkgraben, Ferdinand-Buisson-Straße, Bahnhofstraße und Berliner Straße (Bebauungsplanentwurf XIX-48b) werden durch den Erschließungsträger die im Plangebiet vorgesehenen Erschließungsanlagen hergestellt. Zu diesen Erschließungsanlagen gehören sowohl öffentliche Erschließungsstraßen als auch private Erschließungsstraßen. Die öffentlichen Erschließungsstraßen werden gemäß Erschließungsvertrag vom 04.09.2012 nach ihrer Herstellung kostenfrei an das Land Berlin übertragen, einschließlich der Errichtung der Straßennamenschilder.
Die Erschließungsstraßen sind entsprechend § 5 Abs. 1 Berliner Straßengesetz zu benennen.
Für die Benennung werden die Straßen sinnvoll zusammengefasst. Die Planstraßen C und D werden gemeinsam benannt. Ebenso bilden die Privatstraßen III + IV und V + VI + VII jeweils einen Ring und werden daher als eine Straße benannt. Die Bezeichnung Ring weist auf den ringförmigen Verlauf der Straße hin.
Der Erschließungsträger hat die Straßenbenennungen beantragt und dabei mehrere Namensvorschläge eingereicht (Kräuternamen, Apfelsorten, französische Flüsse und französische Städte). Es wurden französische Städtenamen ausgewählt. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt die außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs XIX-48b, östlich des Parkgrabens gelegenen Flächen baulich entwickelt werden und weitere Straßen entstehen, könnten diese nach anderen französischen Städten benannt werden.
Der Frauenbeirat Pankow wurde über die Benennungsabsicht nach französischen Städtenamen informiert. Der Benennung der Erschließungsstraßen nach geografischen Namen mit französischem Bezug wurde zugestimmt.
Die Abfrage bei den übrigen Tiefbau- und Landschaftsplanungsämtern Berlins und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen in Berlin nicht vorhanden sind.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Anlage
Benennungsplan
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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