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Drucksache - VII-0592
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .06.2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0592
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Aktiver Tier- und Umweltschutz in der Stadt durch Nistkästen und Fassadenbegrünung
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 21. Sitzung am 05.03.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VII-0592:
„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, 1) welche Anreize bei Neubauten zur Anbringung von Nistkästen/Nisthilfen für Vögel, Fledermäuse und Insekten geschaffen werden können, die in Berlin heimisch sind und durch den Wegfall von Nist- und Wohnmöglichkeiten gefährdet sind. 2) Auch die Dach- und Fassadenbegrünung soll als Möglichkeit zum Umwelt- und Tierschutz in der Stadt in das Konzept einbezogen werden. Hierbei soll geprüft werden, welche Anreize zur Fassadenbegrünung geschaffen werden können und wie die bürokratischen Wege zur Genehmigung erleichtert und beschleunigt werden können. 3) Als weiteres Element für den entsprechenden Lebensraum für gefährdete Vögel, Fledermäuse und Insekten ist ebenfalls die Förderung von naturnahen Grünanlagen mit Blumenwiesen, Wildkräutern und einheimischen Sträuchern zu berücksichtigen. 4) Es soll geprüft werden inwiefern eine Verbindung mit und/oder eine Erweiterung des 100-Höfe-Programms sinnvoll ist.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Zu 1.: Es gibt gesetzliche Grundlagen, die die Zerstörung von vorhandenen geschützten Lebensstätten verhindern. Vor der Errichtung von Neubauten oder auch Sanierungen an Altbauten ist durch den Bauherren eigenständig zu prüfen, ob durch die Beräumung des Geländes, durch Anbauten an Brandwänden, durch Gehölzbeseitigung oder Baumfällungen keine bereits vorhandenen geschützten Fortpflanzungs- und Ruhestätten von einheimischen geschützten Arten beseitigt werden. (In der Regel gehen meist vor Baubeginn Meldungen der Bauaufsicht, der Naturschutzverbände oder Anwohnern ein.) Dieser Schutz wird durch die §§ 7 und 44 BNatSchG geregelt. Danach gehören alle einheimischen, wildlebenden Tiere (z. B. einheimische Amphibien und Reptilien, Vögel, Fledermäuse, Hornissen, Wildbienen usw.) zu den streng bzw. besonders geschützten Arten (§ 7 des Bundesnaturschutzgesetzes), ausgenommen die Haustaube. Es ist verboten diese Tiere, ihre Entwicklungsformen, ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören (§ 44 BNatSchG). Dieses gilt auch in der Zeit, in der diese jährlich wieder genutzten Lebensstätten nicht genutzt werden. Sollten Nester oder Quartiere vorhanden sein, muss der Bauherr vor Baubeginn eine Befreiung von den Verboten des § 44 gemäß § 67 BNatSchG bei der Obersten Naturschutzbehörde, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Sachgebiet IE 224 (Artenschutz) beantragen. Es ist gesetzlich nicht möglich, Bauherren Auflagen zur Anbringung von Nisthilfen zu erteilen, wenn keine geschützten Lebensstätten vorhanden sind.
Zu 2.: Genehmigungen von Seiten der Behörden zur Begrünung von Gebäuden, Fassaden oder Dächern sind nicht erforderlich.
Zu 3.: Teile von Grünflächen werden durch das Straßen- und Grünflächenamt bereits naturnah gepflegt. Beispielhaft seien die Wildwiese Michelangelostraße, Wiesen im Schlosspark Buch und das LSG Mauerstreifen hier genannt. Neu- und Ersatzpflanzungen werden entsprechend den Empfehlungen der Senatsverwaltung, des Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege, durchgeführt. Diese sind in der Broschüre von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt „Pflanzen für Berlin, Verwendung gebietseigener Herkünfte“ vom Februar 2013 vorgegeben.
Zu 4.: Im Rahmen des 100-Höfe-Wettbewerbs des Bezirkes können im Zusammenhang mit Hofbegrünungsmaßnahmen Nisthilfen für Vögel und Quartiere für Fledermäuse gefördert werden. Informationen über das 100-Programm sind unter dem Link http://www.berlin.de/ba-pankow/verwaltung/aun/100hfewettbewerb.php zu beziehen.
Es ist nicht möglich, weitere Anreize (für Nisthilfen, Fassaden- und Dachbegrünung) für Bauherren zu schaffen, da keine finanziellen Mittel vorhanden sind.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Dr. Torsten Kühne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice
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