Drucksache - VII-0592  

 
 
Betreff: Aktiver Tier- und Umweltschutz in der Stadt durch Nistkästen und Fassadenbegrünung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.12.2013 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Eingaben und Beschwerden + Umwelt- und Naturschutz mitberatender Ausschuss
16.01.2014 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden + Umwelt- und Naturschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
09.01.2014 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
23.01.2014 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
13.02.2014 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.03.2014 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.07.2014 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
17.09.2014 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion Bü90/Grüne, 19 BVV am 11.12.13
Beschlussempfehlung StadtGrün 21. BVV am 05.03.14
VzK § 13 BA, SB 24. BVV am 02.07.2014
VzK§13 BA, SB 25. BVV am 17.09.14

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen,

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

Viele Vogel- und Insektenarten sind zwar grundsätzlich auch in unseren Städten heimisch, aber im Zuge der steigenden Sanierungen Dachbodenausbauten und Bodenversiegelungen stark gefährdet

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                           .06.2014

 

                                                                     

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VII-0592

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Aktiver Tier- und Umweltschutz in der Stadt durch Nistkästen und

Fassadenbegrünung

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 21. Sitzung am 05.03.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VII-0592:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen,

1)      welche Anreize bei Neubauten zur Anbringung von Nistkästen/Nisthilfen für Vögel, Fledermäuse und Insekten geschaffen werden können, die in Berlin heimisch sind und durch den Wegfall von Nist- und Wohnmöglichkeiten gefährdet sind.

2)      Auch die Dach- und Fassadenbegrünung soll als Möglichkeit zum Umwelt- und Tierschutz in der Stadt in das Konzept einbezogen werden. Hierbei soll geprüft werden, welche Anreize zur Fassadenbegrünung geschaffen werden können und wie die bürokratischen Wege zur Genehmigung erleichtert und beschleunigt werden können.

3)      Als weiteres Element für den entsprechenden Lebensraum für gefährdete Vögel, Fledermäuse und Insekten ist ebenfalls die Förderung von naturnahen Grünanlagen mit Blumenwiesen, Wildkräutern und einheimischen Sträuchern zu berücksichtigen.

4)      Es soll geprüft werden inwiefern eine Verbindung mit und/oder eine Erweiterung des 100-Höfe-Programms sinnvoll ist.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Zu  1.:

Es gibt gesetzliche Grundlagen, die die Zerstörung von vorhandenen geschützten Lebensstätten verhindern.

Vor der Errichtung von Neubauten oder auch Sanierungen an Altbauten ist durch den Bauherren eigenständig zu prüfen, ob durch die Beräumung des Geländes, durch Anbauten an Brandwänden, durch Gehölzbeseitigung oder Baumfällungen keine bereits vorhandenen geschützten Fortpflanzungs- und Ruhestätten von einheimischen geschützten Arten beseitigt werden. (In der Regel gehen meist vor Baubeginn Meldungen der Bauaufsicht, der Naturschutzverbände oder Anwohnern ein.)

Dieser Schutz wird durch die §§ 7 und 44 BNatSchG geregelt. Danach gehören

alle einheimischen, wildlebenden Tiere (z. B. einheimische Amphibien und Reptilien, Vögel, Fledermäuse, Hornissen, Wildbienen usw.) zu den streng bzw. besonders geschützten Arten (§ 7 des Bundesnaturschutzgesetzes), ausgenommen die Haustaube.

Es ist verboten diese Tiere, ihre Entwicklungsformen, ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören (§ 44 BNatSchG).

Dieses gilt auch in der Zeit, in der diese jährlich wieder genutzten Lebensstätten nicht genutzt werden.

Sollten Nester oder Quartiere vorhanden sein, muss der Bauherr vor Baubeginn eine Befreiung von den Verboten des § 44 gemäß § 67 BNatSchG bei der Obersten Naturschutzbehörde, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Sachgebiet IE 224 (Artenschutz) beantragen.

Es ist gesetzlich nicht möglich, Bauherren Auflagen zur Anbringung von Nisthilfen zu erteilen, wenn keine geschützten Lebensstätten vorhanden sind.

 

Zu 2.:

Genehmigungen von Seiten der Behörden zur Begrünung von Gebäuden, Fassaden oder Dächern sind nicht erforderlich.

 

Zu 3.:

Teile von Grünflächen werden durch das Straßen- und Grünflächenamt bereits naturnah gepflegt. Beispielhaft seien die Wildwiese Michelangelostraße, Wiesen im Schlosspark Buch und das LSG Mauerstreifen hier genannt.

Neu- und Ersatzpflanzungen werden entsprechend den Empfehlungen der Senatsverwaltung, des Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege, durchgeführt.

Diese sind in der Broschüre von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt  „Pflanzen für Berlin, Verwendung gebietseigener Herkünfte“ vom Februar 2013 vorgegeben.

 

Zu 4.:

Im Rahmen des 100-Höfe-Wettbewerbs des Bezirkes können im Zusammenhang mit Hofbegrünungsmaßnahmen Nisthilfen für Vögel und Quartiere für Fledermäuse gefördert werden. Informationen über das 100-Programm sind unter dem Link http://www.berlin.de/ba-pankow/verwaltung/aun/100hfewettbewerb.php zu beziehen.

 

Es ist nicht möglich, weitere Anreize (für Nisthilfen, Fassaden- und Dachbegrünung) für Bauherren zu schaffen, da keine finanziellen Mittel vorhanden sind.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne                                          Dr. Torsten Kühne             

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,

Umwelt und Bürgerservice

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen