Drucksache - VII-0518  

 
 
Betreff: Null Toleranz gegen Rechtsextremisten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.08.2013 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien federführender Ausschuss
19.09.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien vertagt   
17.10.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien vertagt     
31.10.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien vertagt     
21.11.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.12.2013 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.03.2014 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B´90/Grüne, 16. BVV am 28.08.13
2. Ausfertigung Antrag B´90/Grüne, 16. BVV am 28.08.13
Beschlussempfehlung FinPersImmo 19. BVV am 11.12.13
VzK §13 SB, BA 21. BVV am 05.03.2014

Die BVV möge beschließen:

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

In den Sommermonaten ist aktuell an der Baustelle der Schliemannoberschule ein Angestellter der beauftragten Gerüstbaufirma mit eindeutig rechtsradikalen Tätowierungen aufgetreten, die nach §130 oder §86a StGB unter Strafe stehen

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin              .02.2014

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                              in Erledigung der

                                                                                                                              Drucksache Nr.: VII-0518

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Null Toleranz gegen Rechtsextremisten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der Sitzung am 11.12.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII-0518

 

"Die BVV möge beschließen:

 

Der Bezirk Pankow wird alle Rechtsmittel einsetzen und nutzen, um gegenüber Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern sowie ihren Subunternehmen durchzusetzen, dass keine Beschäftigten sichtbar oder offen in ihren Äußerungen sich zu extremistischen, neonazistischen, rassistischen und antisemitischen Haltungen bekennen.
 

Darunter fallen insbesondere das Tragen von Kennzeichen, Symbolen und Kleidungsstücken (ebenso Tätowierungen) oder verbale bzw. schriftliche Äußerungen, die die NS-Herrschaft oder autoritäre Diktaturen verherrlichen oder verharmlosen, verfassungsfeindliches Gedankengut verbreiten bzw. eine Herabsetzung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, Sprache, Heimat, ihres religiösen Glaubens, politischen Anschauungen, ihrer sexuellen Identität/ Orientierung oder ihrer Behinderung bedeuten.

 

Das Bezirksamt wird deshalb ersucht,

 

  1. konsequent das rechtliche Instrumentarium zu nutzen und die außerordentliche Kündigung eines VOB/B-Vertrages aus wichtigem Grund (Ingenstau/Korbion 18. Aufl. Vor 8,9 Rn 17, 18) oder wegen Verletzung von vertraglichen Neben- und Rücksichtnahmepflichten des Auftragnehmers § 314 (2) BGB auszusprechen, sofern bei den AuftragnehmerInnen sichtbar oder offen solche Beschäftigte tätig sind und gegen diese Grundsätze verstoßen.
     
  2. sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dafür einzusetzen, dass die Musterbauverträge ebenfalls durch diesen Passus ergänzt werden."

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

zu 1.              Das Bezirksamt wird im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten konsequent das Instrumentarium nutzen und die außerordentliche Kündigung des VOB/B-Vertrages aus wichtigem Grund oder wegen Verletzung von vertraglichen Neben- und Rücksichtnahmepflichten des Auftragnehmers (AN) § 314 (2) BGB aussprechen, sofern beim Auftragnehmer sichtbar oder offen solche Beschäftigte tätig sind und gegen diese Grundsätze verstoßen.

 

zu 2.              Mit Schreiben vom 23.01.2014 wurde der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt gebeten, die Möglichkeiten der Umsetzung des Ersuchens in Ergänzung der Musterbauverträge zu prüfen. Eine Antwort liegt bisher nicht vor. Nach Vorliegen einer Antwort wird das Bezirksamt Pankow die BVV Pankow unaufgefordert über die Auffassung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt informieren.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Christine Keil                           

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadträtin für

                                                                                                  Jugend und Facility Management             

 

 
 

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