Drucksache - VII-0481  

 
 
Betreff: Ausführungsvorschriften Honorare Musikschulen korrigieren!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Linksfraktion, Fraktion der SPD, Piratenfraktion, Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.06.2013 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.09.2013 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktionen Linke, SPD, Piraten und B´90/Grüne, 15. BVV am 05.06.13
Antrag Fraktionen Linke, SPD, Piraten, B´90/Grüne und CDU, 15. BVV am 05.06.13
VzK§13 BA, SB 17. BVV am 25.09.13

Gemeinsamer Antrag der Linksfraktion, der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Piraten zur 15

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Gemäß Beschluss der BVV über die Bezirkliche Stellungnahme zur Investitionsplanung 2013 bis 2017 (Drs

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                               .09.2013

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VII-0481

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Ausführungsvorschriften Honorare Musikschulen korrigieren!

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 15.Tagung der BVV am 05.06.2013 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0481:

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin und im Rat der Bürgermeister nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die "Ausführungsvorschriften über Honorare der Musikschulen (AV Honorare MuS)", die zum 1. August 2012 in Kraft getreten sind und mit der Einführung neuer Honorarverträge zum 01.08.2013 umgesetzt sein sollen, unter Berücksichtigung folgender (Mindest-) Forderungen korrigiert werden:

 

  1. Ausgleich der Einkommenseinbußen für freie Mitarbeiter, die durch einen Wegfall von Monatshonoraren entstehen würden. Bis zu einer mit den Bezirken einvernehmlich ausgehandelten Lösung sollen die bestehenden Verträge mit den freien Mitarbeitern der Musikschulen gültig bleiben.
  2. Berücksichtigung der Vorbereitung des Unterrichts durch eine deutliche Erhöhung der Honorarsätze, insbesondere bei Prüfungen und sonstigen Tätigkeiten.
  3. Tarifverträge für die freien Mitarbeiter. Keine Einkommenseinbußen durch eine verzögerte Anpassung der Honorare an tarifliche Entgelterhöhungen für die Angestellten des Landes Berlin sondern jährliche und sofortige Anpassung.
  4. Rücknahme des Prinzips der einzelstunden- und einzeltätigkeitsgenauen Abrechnung.
  5. Der Musterrahmenhonorarvertrag für die freien Mitarbeiter der bezirklichen Berliner Musikschulen ist im Sinne der oben genannten Forderungen zu überarbeiten."

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich auf allen Ebenen (Stadträterunde Weiterbildung und Kultur, Steuergremium Weiterbildung und Kultur, Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBJW), Rat der Bürgermeister, Musikschulbeirat) bemüht und wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, im Rahmen seiner Möglichkeiten und Kompetenzen, die durch das Wirksamwerden der Ausführungsvorschrift Honorare Musikschulen (AV Honorare MuS) eingetretenen Verwerfungen zu neutralisieren und die praktischen Folgen, insbesondere die erhebliche Mehrarbeit für die Musikschulleitung und -verwaltung sowie die Honorardozenten/innen, zu minimieren. Zumindest in der Musikschule Béla Bartók konnten bis auf eine Mitarbeiterin alle Musikschullehrer/-innen gehalten werden. Bedauerlicherweise steht die neue Fachsoftware MS-IT noch nicht in vollem Umfang zur Verfügung, so dass derzeit von einem Übergangszeitraum auszugehen ist, in dem die vollen Auswirkungen der AV Honorare MuS noch nicht abschließend bewertet werden können. Da die SenBJW grundsätzlich die Möglichkeit einer Novellierung der AV Honorare MuS in Aussicht gestellt hat, besteht die Hoffnung, im kommenden Jahr durch eine Überarbeitung die schlimmsten Auswüchse zu begradigen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

             

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne              Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,

Umwelt und Bürgerservice

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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