Drucksache - VII-0478  

 
 
Betreff: Umweltbelange in Bebauungsplänen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenAusschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.06.2013 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
05.09.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
19.09.2013 
öffentliche / nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
17.10.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
31.10.2013 
öffentliche / nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
21.11.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.12.2013 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
B´90/Grüne 15. BVV am 05.06.13
Beschlussempfehlung StadtGrün 19. BVV am 11.12.13

Antrag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen hat die Drucksache in seiner Sitzung am 21.11.2013 beraten.

 

Abstimmungsergebnis Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen

 

JA 6/  NEIN 6/  ENTHALTUNGEN 2

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bauleitplanung die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. (BLN) zu unterrichten und um eine Stellungnahme zu bitten. Nach einem Jahr soll das Bezirksamt die Erfahrungen auswerten und im Rahmen einer Vorlage zur Kenntnisnahme der BVV darüber berichten.

 

Nur in Ausnahmefällen werden Umweltverbände über Vorhaben und Planungen durch Bezirks- oder Senatsverwaltungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung informiert und konsultiert

Begründung Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen:

Der Ausschuss hat die Drucksachen in drei Sitzungen beraten. Bei der 1. Lesung erläuterte das Bezirksamt, dass es für die Beteiligung von Verbänden, Initiativen, etc. einheitliche Regelungen durch die Landesebene gäbe und der Bezirk in seiner Entscheidung nicht frei sei und nicht einzelne Verbände quasi zu Trägern öffentlicher Belange eigenständig herauf stufen könne. Seitens der Mitglieder des Ausschusses wurde dahingehend argumentiert, dass einzelne Umweltverbände durchaus sehr unterschiedliche Auffassungen vertreten würde und diese sich dann nicht in einer Stellungnahme der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. (BLN) wiederfinden würden. Als Beispiel wurde hierfür die Errichtung des Pankower Windrades genannt. Die einreichende Fraktion wurde um Überarbeitung des Textes gebeten. Diese lag zur 2. Lesung noch nicht vor, so dass eine weitere Vertagung erfolgte.

Im Vorfeld der 3. Lesung hat das Bezirksamt in einer Stellungnahme die rechtliche Position schriftlich allen Mitglieder des Ausschusses dargestellt. Durch die Antragsteller erfolgte die Überarbeitung des Textes. Der neue Wortlaut wurde samt einer Begründung mündlich im Ausschuss vorgetragen. Der Fokus des Antrages zielt nun nicht mehr auf die Beteiligung bei Bebauungsplanverfahren sondern auf die Einbeziehung der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. (BLN) im Rahmen der Erarbeitung von Stellungnahmen des Amtes für Umwelt und Natur (AUN) zu Bebauungsplanverfahren. Hierzu führte das Bezirksamt aus, das in Ermangelung eigener fachlicher und personeller Kapazitäten bereits auf die Fachkunde der Umweltverbände gesetzt würde und diese schon deshalb bereits durch das AUN bei der Erstellung von Stellungnahmen beteiligt werden.

Durch die Linksfraktion wurde erneut die Beschränkung auf die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. (BLN) kritisiert, wodurch die einzelnen Umweltverbände und ihrer Positionen verloren gehen würden, was nicht zielführend sei. Daher wurde durch die Linksfraktion ein entsprechender Änderungsantrag formuliert, der die Einbeziehung aller Umweltverbände vorsah. Dieser wurde von den Antragstellern zunächst übernommen, so dass sich eine breite Mehrheit für den Antrag abzeichnete. In der weiteren Debatte wurde jedoch die praktische Umsetzbarkeit in Frage gestellt und eine mögliche höhere Arbeitsbelastung befürchtet. Daraufhin zogen die Antragsteller die Übernahme des Änderungsantrages wieder zurück. Der Änderungsantrag der Linksfraktion wurde dennoch aufrechterhalten und zur Abstimmung gestellt. Mit 3 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen wurde die Änderung abgelehnt. Danach wurde die somit unveränderte 2. Fassung des Antrages ebenfalls zur Abstimmung gestellt. Mit 6 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen fand der Antrag ebenfalls keine Mehrheit und wird somit der BVV nicht zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Text Ursprungsantrag Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen:

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bauleitplanung die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. (BLN) zu unterrichten und um eine Stellungnahme zu bitten. Nach einem Jahr soll das Bezirksamt die Erfahrungen auswerten und im Rahmen einer Vorlage zur Kenntnisnahme der BVV darüber berichten.

 

Begründung Ursprungsantrag:

Nur in Ausnahmefällen werden Umweltverbände über Vorhaben und Planungen durch Bezirks- oder Senatsverwaltungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung informiert und konsultiert. Dabei haben die Umweltverbände als Institution die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. (BLN) geschaffen, um Stellungnahmen insbesondere zu Vorhaben mit Auswirkungen auf die Umwelt sowie den Natur- und Landschaftsschutz zwischen ihren Mitgliedsverbänden abzustimmen und zu koordinieren.

In § 4a Baugesetzbuch (BauGB), "Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung" heißt es: "Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung dienen insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange."

Demnach trägt der Gesetzgeber den Kommunen auf, alle verfügbaren Informationen und deren Bewertungen zu sammeln und dann in die Abwägung eingehen zu lassen. Bisher muss sich die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. (BLN) eigenständig über Vorhaben informieren. Ein erheblicher Teil der Arbeit wird dabei ehrenamtlich geleistet.

Der Aufwand für die Stadtentwicklungsämter, im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. (BLN) anzuschreiben, sie darüber zu unterrichten und eine Stellungnahme anzufragen, ist gering. Die Umwelt- und Naturschutzverbände können hierdurch auf die bisher notwendige Recherchearbeit bei den zwölf Stadtentwicklungsämtern und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt verzichten, zielgerichteter arbeiten und ihre Ressourcen sinnvoller einsetzen. Nicht alle Bebauungspläne machen eine Stellungnahme erforderlich. Für eine berlinweite Regelung ist es förderlich, wenn der Bezirk Pankow hiermit Erfahrungen sammelt, die ggf. dann in diese eingehen können.

 

 

 
 

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