Drucksache - VII-0417  

 
 
Betreff: Benennung von 20 Privatwegen in der Anlage Gravenstein im Ortsteil Französisch Buchholz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.04.2013 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA, 14. BVV am 24.04.13
VzK§15 BA, 14. BVV am 24.04.13, Anlagen

Siehe Anlage

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin              .2013

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:

             

 

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Benennung von 20 Privatwegen in der Anlage Gravenstein im Ortsteil

Französisch Buchholz

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                            folgenden Beschluss gefasst:

 

Die in der Anlage Gravenstein bzw. neben der Anlage befindlichen 20 Privatwege zwischen den Straßen Ludwig-Quidde-Straße, Straße 73, Straße 74, Straße 76 a, Straße 77 a, Gravensteinstraße und Bucher Straße in 13127 Berlin, Ortsteil Französisch Buchholz, werden wie folgt benannt. Die Lage der Wege ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar:

 

 

 


  1. Landapfelweg
  2. Bananenapfelweg
  3. Weinapfelweg
  4. Kornapfelweg
  5. Eiserapfelweg
  6. Paradiesapfelweg
  7. Petersapfelweg
  8. Pfaffenapfelweg
  9. Mönchsapfelweg
  10. Nelkenapfelweg
  11. Klarapfelweg
  12. Edelapfelweg
  13. Kantapfelweg
  14. Prinzenapfelweg
  15. Rosenapfelweg
  16. Silberapfelweg
  17. Glasapfelweg
  18. Herrgottsapfelweg
  19. Jubiläumsapfelweg
  20. Am Brendegraben

 


 

Begründung:

 

Die Benennungsabsicht für die 20 Privatwege in der Anlage Gravenstein wurde der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG als Vorlage zur Kenntnisnahme übergeben. Die Vorlage wurde in der 13. Tagung der Bezirksverordnetenversammlung am 06.03.2013 mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen.

 

Die Benennungen erfolgen auf Antrag der Abteilung Jugend und Facility Management, Serviceeinheit Facility Management, SE 3 des Bezirksamtes Pankow, als Verwalterin der landeseigenen Gartenanlage Gravenstein.

(Lageplan siehe Anlage 1 und pdf-Datei: Plan Gravenstein Stand 30.09.2011.pdf)

 

Das Benennungsverfahren wurde mit zeitlicher Verzögerung eingeleitet. Die Teilflächen der Flur 108, Flurstück 301 und Flur 109, Flurstück 7014, mit einer Fläche von insgesamt

1.412 m², waren zuvor als gewidmete Grünanlage einzuziehen, um der Benennung als Zufahrt zur Anlage Gravenstein zur Verfügung zu stehen. Die Einziehung erfolgte mit Verfügung vom 31.01.2013.

 

Die Benennungen der Privatwege sind dringend notwendig. Sämtliche Grundstücke bzw. Parzellen in der Anlage Gravenstein haben derzeit keine eigene Gebäudeadresse. Über die angrenzenden öffentlichen Straßen ist eine vollständige Nummerierung der Grundstücke bzw. Parzellen in der Anlage Gravenstein aufgrund nicht ausreichender Nummernvorräte, auch unter Verwendung aller zulässigen Buchstabenzusätze, nicht möglich. Sie werden bisher über die öffentliche Straße 74, Nr. 24 + Parzellennummer bezeichnet (z. B. Straße 74 Nr. 24, Parzelle 170). Diese Bezeichnungen stellen keine offizielle Adresse dar. Sie können aus diesem Grund in kein System von Feuerwehr, Polizei, Leitungsbetrieben, Navigationssystemen etc. eingegeben werden. Dieser Umstand führt zu Orientierungsproblemen in der Örtlichkeit. Ein zügiges Auffinden einzelner Parzellen bzw. Grundstücke bei Rettungseinsätzen von Polizei und Feuerwehr kann demzufolge nicht sichergestellt werden.

Die Benennung der Privatwege bildet deshalb die Grundlage für die geplante Festsetzung von Grundstücksnummern (Hausnummern) mit dem Ziel, Gebäudeadressen zu bilden.

Gebäudeadressen führen zu einer optimalen Orientierung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz (BerlStrG).

Außerdem bereitet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Rahmen der bundesweiten Einführung gegenwärtig die Einführung des Programmsystems ALKIS in das Liegenschaftskataster vor. Das Programmsystem beinhaltet die Verbindung des Automatisierten Liegenschaftsbuchs (ALB) mit der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK). Dadurch gelingt es erstmalig, den zunehmend wachsenden Bedarf nach der Georeferenzierung der Gebäudeadresse abzudecken. Bei der "Georeferenzierten Gebäudeadresse" handelt es sich um Gebäudebezugspunkte, die in der gesamten Bundesrepublik Deutschland nach einheitlichen Regeln gebildet werden. Grundlage ist ein flächendeckender Nachweis der Gebäude mit amtlich festgesetzten Grundstücksnummern. Dadurch können dann in Zukunft die Anforderungen der Sekundärnutzer (landes- und kommunale Einrichtungen, wie die Feuerwehr, Polizei, öffentlichen Versorgungsträger - Wasserbetriebe, Gasag, Planungsbüros usw.), an die Übergabe von Geodaten - hier an die "Georeferenzierte Gebäudeadresse" - durch die Vermessungsämter auf dem neuesten Stand der Technik erfüllt werden.

 

19 Wege in der Anlage Gravenstein werden nach Apfelsorten benannt, da die Anlage ebenfalls nach einer Apfelsorte benannt ist (Gravensteiner). Der Weg Nr. 20 liegt außerhalb der Anlage Gravenstein, abgehend von der Bucher Straße, östlich der A 114. Über diesen Weg sind die Grundstücke bzw. Parzellen erschlossen, die durch die A 114

abgeschnitten von der übrigen Anlage sind. In Anlehnung an den Brendegraben, der in unmittelbarer Nähe verläuft, wird dieser Weg in "Am Brendegraben" benannt.

Die Abfrage bei den übrigen Tiefbau- und Landschaftsplanungsämtern Berlins und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen in Berlin nicht vorhanden sind.

Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die Kosten für die Benennung der Privatwege werden auf rund 38.000,-- Euro beziffert. Die Finanzierung erfolgt aus dem Kapitel 5909, Titel 51900.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

2 Anlagen  - Benennungsplan Anlage Gravenstein + Übersicht (Orientierungshilfe)

 

 

 

 

Matthias Köhne              Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat

              für Stadtentwicklung

 
 

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