Drucksache - VII-0409  

 
 
Betreff: Ergänzende bezirkliche Stellungnahme zum Vorentwurf des Stadtentwicklungsplans Wohnen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.04.2013 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA, 14. BVV am 24.04.13

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                             .2013

 

 

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:
 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Ergänzende bezirkliche Stellungnahme zum Vorentwurf des Stadtentwicklungsplans Wohnen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 26.03.2013 folgenden Beschluss gefasst:

 

Die nachfolgende Stellungnahme des Bezirksamtes zu vier bisher nicht im Abstimmungsprozess behandelten Wohnungsneubaupotenzialen im Zusammenhang mit dem Vorentwurf des Stadtentwicklungsplans Wohnen soll der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abt. I A, in Ergänzung zur Stellungnahme des Bezirks Pankow vom 11. März 2013, zugesandt werden:

 

  1.   Fläche 18 156 02 01, Blankenburg Süd, Heinersdorfer Straße West I

Im aktuellen Flächennutzungsplan ist diese Fläche als gewerbliche Baufläche dargestellt. Im StEP Industrie und Gewerbe wird die Absicht einer Nutzungsänderung mit dem Ziel des Verzichts auf eine gewerbliche Baufläche formuliert (FNP-Änderung).

Für eine abschließende Stellungnahme des Bezirkes ist die Terminsetzung zu kurzfristig. Aus bezirklicher Sicht soll zum jetzigen Zeitpunkt eine gewerbliche Nutzungsentwicklung erhalten bleiben.

Diese Fläche gehört somit zu den Dissensflächen.

 

 

 

2.              Fläche 19 160 06 01, Pankow Süd, Prenzlauer Promenade 149-152

Gemäß BVV Drucksache VII-0364, beschlossen am 06.03.2013, soll das bestehende Gebäude weiterhin für eine Ateliernutzung zur Verfügung stehen. Noch unbebaute Grundstücksteilflächen sollen auf ihre Eignung für Gemeinbedarfseinrichtungen geprüft werden. Aus bezirklicher Sicht steht die Fläche als Wohnungsbaupotential nicht zur Verfügung.

Diese Fläche gehört somit zu den Dissensflächen.

 

 

 

3.              Fläche 19 162 01 10, Schönholz, Teil des Friedhof Pankow III

Die im FNP als Grünfläche dargestellte Teilfläche des städtischen Friedhofs wird zurzeit in Abstimmung mit SenStadtUm hinsichtlich des Bedarfs an einer weiterführenden Friedhofsnutzung überprüft.

Diese Fläche gehört somit zu den Dissensflächen.

 

 

 

4.              Fläche 19 160 05 01, Pankow Süd, Thulestraße 48-64 / Talstraße

Bezirkliches Ziel für diese Fläche ist der Erhalt des Gewerbestandortes, der Erhalt des Kita-Standortes und der Erhalt der Kultureinrichtungen. Diese Fläche gehört somit zu den Dissensflächen

 

 

 

Die Abteilung Stadtentwicklung wird beauftragt, die Änderungsvorschläge gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu vertreten und die Berücksichtigung im weiteren Erstellungsverlauf des StEP Wohnen zu erreichen.

 

 

Begründung

 

Die Stellungnahme vom 11. März 2013 basiert auf dem Bezirksamtsbeschluss VII-420/3013 vom 05.03.2013.

In dem Vorentwurf des Stadtentwicklungsplans Wohnen, der Mitte Februar 2013 dem Bezirk zur Stellungnahme zugesandt wurde sowie in den am 1.März eingegangenen Listen und flächenscharfen Kartierungen der Wohnungsbaupotenziale, sind 4 Wohnungsbaupotentiale enthalten, die nicht im Vorfeld von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bekannt gegeben worden sind und somit nicht im Abstimmungsprozess enthalten waren, der Grundlage für die Stellungnahme vom 11.03.2013 war.

 

(Die Kartendarstellungen sind Auszüge aus der Kartierung der Wohnungsbaupotenziale SenStadtUm IA Mail v. 01.03 1013)

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Matthias Köhne              Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 

 
 

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