Drucksache - VII-0325  

 
 
Betreff: PC-gestützter Intranetzugang für Bezirksverordnete
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.12.2012 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.03.2013 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.08.2013 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B´90/ Grüne 11. BVV am 12.12.12
VzK§13 BA, ZB 13. BVV am 06.03.13
VzK § 13 Schlussbericht BA, 16 BVV am 28.08.2013

Antrag

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Bereits vor knapp 10 Jahren hatte sich die BVV erstmals um einen autorisierten Zugang für Bezirksverordnete zum Intranet bemüht

Bezirksamt Pankow von Berlin              .08.2013

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:

                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VII-0325/2012

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

PC-gestützter Intranetzugang für Bezirksverordnete

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 11. Sitzung am 12.12.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII-0325/2012

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, für die Bezirksverordneten und für die Fraktionen einen PC-gestützten, authentifizierten Zugang zum Intranet der Pankower Bezirksverwaltung einzurichten."

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

In Abwägung aller rechtlichen Ansprüche und Sicherheitsrichtlinien wird den Bezirksverordneten und Fraktionen folgende Lösung angeboten, die den Zugang auf das bezirkliche Intranet zulässt.

 

Jede Fraktion erhält einen Verwaltungsarbeitsplatz mit dem Zugang zum Netz des BA Pankow. Dieser Arbeitsplatz entspricht dem Standard-Verwaltungsarbeitsplatz unter Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien. Für jeden Bezirksverordneten werden eigenständige Nutzerkennungen eingerichtet, jeder Nutzer (Bezirksverordneter) wird zur Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien des Bezirksamtes verpflichtet. Die Nutzer bilden ähnlich wie jedes andere Amt eine eigenständige Benutzergruppe mit den dazu gehörenden Speichermöglichkeiten für Daten. Der Zugriff auf die entsprechenden Datenbereiche des Bezirksamtes wird dann über zu erteilende Berechtigungen der Benutzergruppe bzw. dem Benutzer zugeteilt. Wie auch sonst üblich entscheidet über Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten jede Fraktion selbst. Bei der Realisierung des Zuganges der Fraktionen, muss berücksichtigt werden, dass durch die Bezirksverordneten nur auf Daten des BA Pankow zugegriffen werden darf. Somit wird der Zugriff auf das Intranet des BA Pankow gewährleistet.

 

Der Zugang zum Berliner Landesnetz (Intranet) wird nicht gestattet. Dabei wären die Interessen und die Datenhoheit anderer Behörden und Einrichtungen betroffen, was rechtlich nicht abgesichert ist.

 

Voraussetzung ist, dass für die Verwaltung der Benutzergruppen der Fraktionsmitglieder das BVV-Büro einen Ansprechpartner für das Benutzermanagement (Anwendersystembetreuer) benennt.

 

Die entstehenden Kosten für die Beschaffung, Wartung, Reparatur und Erneuerung der notwendigen Technik und Softwarelizenzen müssen aus den Fraktionszuschüssen finanziert werden.

 

Ein PC-Arbeitsplatz entsprechend dem BA-üblichen Standard kostet ca. 850,00 ? pro Fraktion. Für Lizenzen würden pro Bezirksverordneten einmalig etwa 230,00 ? anfallen. Die jährlichen Folgekosten pro Bezirksverordneten betragen ca. 100,00 ?.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

keine

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                                    Christine Keil                           

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadträtin für Jugend

                                                                                                                und Facility Management

 

 
 

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