Drucksache - VII-0315  

 
 
Betreff: Umwandlungsverordnung jetzt erlassen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.12.2012 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.03.2013 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.04.2014 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.05.2015 
Feierstunde anlässlich des 25. Jahrestages der ersten freien Kommunalwahlen in der DDR am 6. Mai 1990 31. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 11 BVV am 12.12.12
2. Ausfertigung Antrag Linke, SPD, B´90/Grüne und Piraten 11. BVV am 12.12.12
VzK§13 BA, ZB 13. BVV am 06.03.13
VzK§13 BA, ZB 2, 22. BVV am 02.04.2014
VzK§13,SB, BA 31.BVV am 06.05.2015

1

 

 

 

 

 

 

 

SIEHE ANLAGE

 

 

 

 

 

 

Seit über 10 Jahren wird in Berlin über den Erlass einer sogenannten Umwandlungsverordnung, mit der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Sozialen Erhaltungsgebieten unter Genehmigungsvorbehalt gestellt wird, diskutiert

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                           . 2015 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:
 

              in Erledigung der

              Drucksache Nr.: VII-0315

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Umwandlungsverordnung jetzt erlassen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 11. Sitzung am 12.12.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0351 –

 

„Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt,
 

  1. sich weiterhin gegenüber dem Senat von Berlin für den Erlass einer Umwandlungsverordnung gem. § 172 Absatz 1 Satz 4 BauGB einzusetzen, um damit die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen in noch festzusetzenden Sozialen Erhaltungsgebieten (§ 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB) unter einen Genehmigungsvorbehalt zu stellen.
     
  2. Gemeinsam mit dem Senat von Berlin die Voraussetzungen zur Wahrnehmung des Vorkaufsrechts gemäß § 24 BauGB in Sozialen Erhaltungsgebieten (§ 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB) zu schaffen.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

Zu 1.:

 

Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 03.03.2015 den Erlass der „Umwandlungsverordnung“ gemäß § 172 Absatz 1 Satz 4 BauGB beschlossen. Diese wird in allen festgelegten Erhaltungsgebieten nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 wirksam und trat am Tag nach der Verkündigung im Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin vom 13.03.2015 (GVBl. S. 43) in Kraft.

 

 

 

Zu 2.:

 

Für die Ausübung des Vorkaufsrechts der Gemeinde sind keine rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, da diese vom Gesetzgeber im Rahmen der §§ 24 ff. BauGB, zuletzt durch das „Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung“ vom 11.06.2013 (BGBl I S. 1548), bereits geschaffen wurden.

 

Zur Ausübung des Vorkaufrechts ist entweder die Bereitstellung finanzieller Mittel erforderlich oder es sind die Voraussetzungen zu schaffen, um ein Vorkaufsrecht zugunsten Dritter ausüben zu können, da der Gesetzgeber auch diese Möglichkeit geschaffen hat.

 

Das Bezirksamt wird unter den vorgenannten Bedingungen im Einzelfall prüfen, ob das Vorkaufsrecht ausgeübt werden kann.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

 

 

 

Matthias Köhne              Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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