Drucksache - VII-0282  

 
 
Betreff: Kastanienallee (Prenzlauer Berg) als "verkehrsberuhigten Geschäftsbereich" ausweisen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.11.2012 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
11.12.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.01.2013 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.04.2013 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.06.2013 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.08.2013 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktionen SPD und B´90/Grüne 10, BVV am 07.11.12
Beschlussempfehlung Ausschuss öOrd 12. BVV am 30.01.13
VzK§13 BA, ZB 14. BVV am 24.04.13
VzK§13 ZB, 15. BVV am 05.06.13
VzK§13 Schlussbericht BA, 16 BVV am 28.08.2013

Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90 / Die Grünen

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Bislang wurde durch die Verkehrslenkung Berlin die Anordnung von Tempo 30 auf der gesamten Länge der Kastanienallee abgelehnt

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                           .08.2013

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VII-0282

 

 
Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Kastanienallee (Prenzlauer Berg) als "verkehrsberuhigten Geschäftsbereich" ausweisen!

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 12.Tagung der BVV am 30.01.2013 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0282:

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie der Verkehrslenkung Berlin dafür einzusetzen, dass die Kastanienallee (Prenzlauer Berg) als "verkehrsberuhigter Geschäftsbereich" durchgehend mit Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit ausgewiesen wird."

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Mit Schreiben vom 13. Mai 2013 hat sich das Bezirksamt an den zuständigen Staatssekretär mit der Bitte um Prüfung des o. g. Ersuchens gewandt. Die Anfrage wurde durch den Leiter der Verkehrslenkung Berlin, Herr Lange, wie folgt beantwortet:

 

"Wie Ihnen bekannt ist, war die Verkehrssicherheit in der Kastanienallee bereits Prüfgegenstand der Unfallkommission des Landes Berlin. Im Ergebnis dieser umfangreichen Prüfungen auf der Grundlage detaillierter Unfallauswertungen durch die Polizei wurde seitens der Unfallkommission, in der neben Vertretern der Verkehrslenkung Berlin auch Vertreter der Polizei ständige Mitglieder sind und Vertreter der betreffenden Bezirke zielgerichtet eingeladen werden, die Anordnung von Tempo 30 als nicht notwendig erachtet. Der Wunsch nach einer entsprechenden Anordnung entspricht einem allgemeinen Präventionsgedanken, ist jedoch nicht rechtssicher begründbar. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass diese Straße Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes ist und dort als Ergänzungsstraße eine verkehrliche Vorbildfunktion hat. Diese Verkehrsbedeutung rechtfertigt nicht die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen, wie die vorgeschlagene Geschwindigkeitsbeschränkung, aufgrund des baulichen Charakters der Straße. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass Ihrem Wunsch auf Anordnung von Tempo 30 in der Kastanienallee auch weiterhin nicht entsprochen werden kann."

 

Aufgrund fehlender Zuständigkeit kann der Bezirk nicht selbständig tätig werden. Ich bitte die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

             

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne              Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister                        Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,

              Umwelt und Bürgerservice

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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