Drucksache - VII-0238  

 
 
Betreff: Lärmminderung in der nördlichen Berliner Allee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.09.2012 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
23.10.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung vertagt     
06.11.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.12.2012 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.03.2013 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.09.2014 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B´90/ Grüne 9. BVV am 26.09.12
2. Ausfertigung Antrag Fraktionen B´90/Grüne und SPD, 9. BVV am 26.09.12
Beschlussempfehlung Ausschuss öOrd, 11. BVV am 12.12.12
VzK§13 BA, ZB 13. BVV am 06.03.13
VzK§13 SB, BA, 25. BVV am 17.09.2014

Antrag

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist die hohe Lärm- und Luftbelastung durch den Kfz-Verkehr bekannt

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                           .09.2014

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VII-0238

 

 
Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Lärmminderung nördliche Berliner Allee

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 11.Tagung der BVV am 12.12.2012 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0238:

 

“Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für Maßnahmen der Lärmminderung in der nördlichen Berliner Allee einzusetzen.

 

Die BVV empfiehlt folgende Maßnahmen:
 

1.  Anordnung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ganztägig in der Berliner Allee vom Knotenpunkt Indira-Gandhi-Straße bis zum Knotenpunkt Rennbahnstraße mit dem Zusatzschild Lärmschutz.

2.  Unterstützung der Anordnung durch ein Dialog-Display sowie durch eine wirksame Geschwindigkeitskontrolle.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz mit Einfluss auf den fließenden Verkehr obliegt, gemäß dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 35 Absatz 2 ZustKatOrd) als Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG), der für das übergeordnete Straßennetz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin, VLB B 52, Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin. Die VLB wurde durch das Bezirksamt zum aufgeworfenen Sachverhalt um Stellungnahme gebeten.

 

Im März 2013 wurde durch die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) entschieden und den zuständigen Bezirksstadträten mitgeteilt, dass die VLB aufgrund der Aufgabenzuweisung des Bezirksverwaltungsgesetzes direkt zugeleitete BVV-Beschlüsse nicht mehr prüfen wird. Den Bezirken wurde mitgeteilt, dass Anfragen an die VLB ausschließlich über die Hausleitung bei SenStadtUm erfolgen müssen. Zum Zeitpunkt der Umsetzung dieser Neuregelung durch SenStadtUm war der VLB vorliegende Drucksache zur Prüfung und Stellungnahme aber bereits direkt übersandt worden.

 

Das Bezirksamt hat seit Anfang 2013 mehrmals bei SenStadtUm nachgefragt, wie mit Anfragen aus der Zeit vor dem März 2013 verfahren wird und um Sachstand für die Berichterstattung gebeten. SenStadtUm hat nunmehr mitgeteilt, dass „selbstverständlich … diese Altvorgänge nicht unter eine später getroffene Regelung bzw. Klarstellung fallen“ können und dem Bezirksamt eine zusammenfassende Antwort zu den noch offenen Anfragen aus der Zeit vor März 2013 zukommen lassen.

 

SenStadtUm hat für die Drucksache VII-0137 - und VII-0238 - darin geantwortet:

 

Gemäß dem verwaltungsrechtlichen Grundsatz zu § 45 Abs. 1 Nr. 3 StVO dürfen nur unmittelbar von verkehrsbedingtem Lärm und Abgasen betroffene Anwohner entsprechende Anträge auf verkehrliche Maßnahmen zum Schutz vor verkehrsbedingten Immissionen bei den Straßenverkehrsbehörden stellen. Eine Bearbeitung dieser beiden Drucksachen ist der VLB daher nicht möglich. … Zur Thematik ‚Verkehrslärm in der nördlichen Berliner Allee’ ist ein Widerspruchsverfahren eines betroffenen Anwohners bei der VLB anhängig. Eine Entscheidung der Widerspruchsstelle steht noch aus.“

 

Das Bezirksamt nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Aufgrund fehlender Zuständigkeit kann das Bezirksamt im Sinne des Antrages nicht selbst tätig werden.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

             

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne              Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,

              Umwelt und Bürgerservice

 

 

 
 

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