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Drucksache - VII-0157
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Bezirksamt Pankow von Berlin .2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0157
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Weiteres Vorgehen zur Entwicklung des Rangier- und Güterbahnhofs Pankows
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 7. Sitzung am 13.06.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0157 –
Die BVV ersucht das Bezirksamt, für die Fläche des Rangier- und Güterbahnhofs die Absicht zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung anzuzeigen. Im Bebauungsplanverfahren ist darauf zu achten, dass eine städtebauliche Verbindungsachse zum bisherigen Pankower Hauptzentrum geführt wird und somit die Ansiedlung von öffentlichen Einrichtungen der Daseinsvorsorge, des Einzelhandels und von Fachmärkten als funktionaler Bestandteil und im räumlichen Zusammenhang des Hauptzentrums in die Pankower Gesamtentwicklung erfolgt und ein ganzheitlicher integrativer Entwicklungsansatz für den städtischen Kernbereich besteht sowie die Wohnfunktion gestärkt wird. Bis zum Jahresende 2012 sind das städtebauliche Gutachterverfahren und das Werkstattverfahren zum Abschluss zu bringen. Im Gutachterverfahren ist zu untersuchen wie die bestehende Zentrenstruktur ergänzt und gestärkt werden kann. Dabei sind die zu erwartenden Auswirkungen auf die bestehenden Zentren durch die Ansiedlung von Einzelhandel darzustellen und Aussagen zu einer verträglichen Größe und räumlichen Lage zu treffen. Der Ablauf des Werkstattverfahrens ist mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen abzustimmen. Eine umfassende Bürgerbeteiligung – über die gesetzlich vorgeschriebenen Instrumente hinaus – ist umgehend einzuleiten. Dabei werden Formen der Bürgerbeteiligung mit externer Unterstützung modellhaft entwickelt. In einer Anhörung sind die Instrumente, Methoden und Verfahren zu klären.
Auf Basis von Grundsatz 4.8 des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg (LEP B-B) ist die gesamte Fläche des ehemaligen Rangier- und Güterbahnhofes als städtischer Kernbereich und Teil des Pankower Hauptzentrums auszuweisen. Diese ist in den bezirklichen Fachplanungen entsprechend darzustellen und im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens grundstücksscharf zu konkretisieren. Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, darauf hinzuwirken, dass die Änderung des Flächennutzungsplans von Berlin im Parallelverfahren eingeleitet wird.
Die BVV ist unverändert der Auffassung, dass es im Hinblick auf die befürwortete künftige Nutzung des Geländes – trotz der bereits vorhandenen guten verkehrlichen Anbindung – einer Verbesserung der Erreichbarkeit durch ein leistungsstarkes Verkehrsmittel bedarf. Hierzu sind die folgenden Varianten für die Anbindung an das Pankower Straßenbahnnetz einzeln und in ihrer Gesamtwirkung in einer Kosten-Nutzen-Analyse zu prüfen: 1. Strecke Prenzlauer Promenade/Am Steinberg bis Quartierszentrum, 2. Strecke parallel zur Granitzstraße vom Quartierszentrum zum Pankower 3. Strecke vom Quartierszentrum über Tinius- oder Neukirchstraße, Heinersdorf 4. Bau einer Verbindungsstrecke vom Quartierszentrum über die neue Schwarze Dabei sind jeweils eine mögliche Weiterführung auf den vorhandenen Strecken und in bereits verkehrende Linien und die Auswirkungen auf diese zu prüfen. Insbesondere sind mögliche Synergieeffekte herauszuarbeiten und auch die Auswirkungen auf mögliche Einsparungen beim Busverkehr zu betrachten.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
zu A Bebauungsplanverfahren
Dem Aufstellungsbeschluss geht regelmäßig die „Mitteilung der Planungsabsicht“ gem. § 5 AGBauGB voraus, mit der die Übereinstimmung mit den landesplanerischen und raumordnerischen Belangen sowie zu berücksichtigende übergeordnete Planungen in Bezug auf die geplanten Ziele und Inhalte des B-Plans abgefragt bzw. geprüft werden. Dazu müssen mindestens der Geltungsbereich, die wesentlichen Ziele und Zwecke der Planung und die planungsrechtliche Ausgangssituation dargelegt werden.
Eine dafür erforderliche mit der Gemeinde (Berlin) abgestimmte Planung liegt aber noch nicht vor, sondern ist, als vorbereitende Bauleitplanung, erst noch zu erstellen. Grundlagen hierfür werden derzeit mit dem beauftragten bezirklichen Zentrenkonzept, der vertiefenden Verkehrsuntersuchung und der Machbarkeitsuntersuchung bezüglich der Schulstandorte an den westlichen und östlichen Enden des Plangebietes geschaffen, liegen aber naturgemäß noch nicht vor. Sowohl ein oder mehrere B-Planverfahren, als auch ein paralleles FNP-Änderungsverfahren, stützen sich inhaltlich und planungsrechtlich argumentativ auf die Materialien, die im Zuge der Erarbeitung der mit der Gemeinde abgestimmten Planung zusammenzutragen und aufzubereiten sind. Da gesamtstädtische Belange berührt sind, wird absehbar ein nur vom Bezirk getragener Rahmenplan noch nicht die Qualität haben, die ein schnelles und rechtssicheres B-Planverfahren begründen kann.
Dennoch wird der Bezirk der für die vorbereitende Bauleitplanung und Bauwesen zuständigen Senatsverwaltung gem. § 5 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) seine Absicht einen Bebauungsplan aufzustellen, unter allgemeiner Angabe seiner Planungsabsicht, mitteilen.
Zu ermitteln, welche Auswirkungen eine städtebauliche Entwicklung auf der bisher ungenutzten Fläche des ehemaligen Rangierbahnhofs auf die engere und weitere Umgebung, insbesondere auf das derzeitige Hauptzentrum Pankow, hat, ist Bestandteil des weiteren Planungsprozesses.
Werkstattverfahren
Das im August 2012 begonnene Werkstattverfahren „Pankower Tor“ wurde im Januar 2014 beendet. Über den Verlauf des Verfahrens wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen regelmäßig berichtet. Zwei Vertreter der BVV nahmen an den Sitzungen der Werkstatt teil. Zum Ergebnis der Werkstatt siehe auch Pressemitteilung vom 14.01.2014:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_1401/nachricht5151.html
Eine (umfassende) Bürgerbeteiligung zum Werkstattverfahren wird auf Grund fehlender dafür verwendbarer Ergebnisse nicht durchgeführt. Seit Februar 2014 liegt die Federführung für den weiteren Planungsprozess beim Bezirk Pankow. Über den aktuellen Planungsstand wurde in einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse Stadtentwicklung und Grünanlagen und Verkehr und Öffentliche Ordnung informiert.
zu B Landesplanung
Der LEP B-B und der FNP gehören zu den Planungsebenen die bei der Erstellung der oben beschriebenen Rahmenplanung zwingend einzubeziehen sind. Die Zuständigkeit für diese Planungsebenen liegt bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Bei der Fläche des ehemaligen Rangierbahnhof handelt es sich bisher nicht um einen städtischen Kernbereich im Sinne der Festlegungen des LEP B-B. Die Einleitung eines Parallelverfahrens zur Änderung des FNP gem. § 8 Abs. 3 BauGB ist möglich, sobald die abgestimmten Planungsziele entwickelt wurden. Die B-Pläne müssen aus dem FNP absehbar entwickelbar sein.
zu C Anbindung an den ÖPNV
Die vom Bezirksamt in Auftrag gegebene Studie zur „Betriebliche Machbarkeit einer Straßenbahnstrecke Pankow – Weissensee“ vom Büro SPV Spreeplan Verkehr GmbH liegt der BVV vor und wurde ab November 2013 im Werkstattverfahren Pankower Tor, dem Ausschuss Verkehr und Öffentliche Ordnung und in der AG ÖPNV präsentiert.
Derzeit wird die Ausschreibung für eine Kosten-Nutzen-Untersuchung und eine technische Machbarkeitsuntersuchung für die Trassenvariante vorbereitet.
Das Bezirksamt bittet, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Zum weiteren Vorgehen des Bezirksamtes wird auf die Vorlage „Bericht zum weiteren Planungsprozess zur Entwicklung des Rangier- und Güterbahnhofes Pankow nach Abschluss des Werkstattverfahrens“ verwiesen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Jens-Holger Kirchner stellv. Bezirksbürgermeister
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