Drucksache - VII-0134  

 
 
Betreff: Verbot von Thor-Steinar-Bekleidung in der BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenZeitweiliger Geschäftsordnungsausschuss
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.04.2012 
6. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
13.06.2012 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Integrationsausschuss mitberatender Ausschuss
22.08.2012 
öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses vertagt   
31.10.2012 
öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Zeitweiliger Geschäftsordnungsausschuss federführender Ausschuss
14.11.2012    nichtöffentliche Sitzung des Zeitweiligen Geschäftsordnungsausschusses      
28.11.2012    nichtöffentliche Sitzung des Zeitweiligen Geschäftsordnungsausschusses      
31.01.2013    nichtöffentliche Sitzung des Zeitweiligen Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.03.2013 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
24.04.2013 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
05.06.2013 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B´90/Grüne 6. BVV am 25.04.12
Antrag B90/Grüne 7 BVV am 13.6.2012 2. Ausfertigung
3. Ausfertigung Antrag B90/Grüne und SPD, 7. BVV am 13.06.12
Beschlussempfehlung zGO 13. BVV am 06.03.13
2. Ausfertigung Beschlussempfehlung zGO 14. BVV am 24.04.13
Beschlussempfehlung zGO 15. BVV am 05.06.13

Antrag

Der zeitweilige Geschäftsordnungsausschuss hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 30.01.2013 beraten.

 

Abstimmungsergebnis zeitweiliger Geschäftsordnungsausschuss:

 

JA 12  /  NEIN 0  /  ENTHALTUNGEN 0

 

 

 

§ 60 wird um die Punkte 5 und 6 ergänzt.

 

(5) Bei Sitzungen der BVV und ihrer Gremien ist das Tragen von Kennzeichen, Symbolen und Kleidungsstücken verboten, die die NS-Herrschaft oder totalitäre Diktaturen verherrlichen oder verharmlosen, verfassungsfeindliches Gedankengut verbreiten bzw. eine Herabsetzung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Abstammung, Sprache, Heimat oder Herkunft, ihres Glaubens, ihrer religiösen oder politischen Anschauungen oder ihrer sexuellen Identität oder ihrer Behinderung bedeuten.

 

(6) Da Personen durch das Tragen solcher Kennzeichen, Symbole und Kleidungsstücke die Arbeit der BVV aggressiv beeinträchtigen, werden sie von den Tagungen der BVV bzw. ihrer Gremien als Organe der Demokratie ausgeschlossen. Die Inhaberin/Der Inhaber des Hausrechts ist befugt, die Person des Tagungsortes zu verweisen.

 

Was im Deutschen Bundestag, dem Landtag von Mecklenburg-Vorpommern und in zahlreichen Fußballstadien möglich ist, muss auch im Bezirksamt von Pankow möglich sein: Das Tragen von Bekleidung der Marke "Thor Steinar" zu untersagen

Begründung zeitweiliger Geschäftsordnungsausschuss:

 

Der Ausschuss hat die Drucksache mehrfach diskutiert und dabei eine von allen Fraktionen getragene Formulierung erarbeitet, die im Einklang mit der (noch abzustimmenden) Präambel der GO steht sowie ganz konkret eine Handlungsoption aufzeigt für den Fall, dass Personen im Publikum (oder auch Bezirksverordnete/BA-Mitglieder) Kennzeichen, Symbole und Kleidungsstücken tragen, die die NS-Herrschaft oder totalitäre Diktaturen verherrlichen oder verharmlosen, verfassungsfeindliches Gedankengut verbreiten oder Menschen herabsetzen. Das Zeigen von Transparenten u. ä. ist nicht explizit erwähnt, aber implizit enthalten.

Eingedenk der Stellungnahme des Integrationsausschusses, ist dem Bezirksamt zu empfehlen, eine gleichlautende Formulierung für alle BA-Standorte zu übernehmen und diese in geeigneter Form, wie zum Beispiel in einer Hausordnung, zu veröffentlichen und an die Beschäftigten und Bürgerinnen und Bürger heranzutragen.

 

Text Ursprungsantrag Bündnis 90/ Die Grünen:

 

Die BVV wird entsprechend der Vorbilder des Deutschen Bundestages, des Landtags in Mecklenburg-Vorpommern, der Universität Greifswald sowie zahlreicher Fußballstadien die rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um das Tragen von Kleidung mit Erkennungsmerkmalen der neonazistischen Szene - wie z.B. bei der Marke Thor Steinar - bei Tagungen der BVV sowie in Ausschusssitzungen zu untersagen.

Die BVV wird deshalb in ihrer Geschäftsordnung folgenden Passus aufnehmen:

"Das Tragen von Kleidung, die den Nationalsozialismus verherrlichen oder verharmlosen, bzw. Kleidung mit Erkennungsmerkmalen der neonazistischen Szene oder mit erkennbaren Bezügen zur Symbolik des Nationalsozialismus sind in den Räumen der BVV verboten. Die Personen werden unverzüglich von den Sitzungen und Tagungen der BVV durch ein Hausverbot ausgeschlossen."

Das Bezirksamt wird ersucht, die rechtlichen Möglichkeiten durch Regelungen für die Beschäftigten bzw. durch eine Hausordnung ebenfalls zu nutzen.

 

Begründung Ursprungsantrag:

 

Unterschiedliche Institutionen wie der Deutsche Bundestag, der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, die Universität Greifswald sowie zahlreiche Fußballstadien haben in ihren Hausordnungen Regelungen getroffen, die das Tragen von Kleidung mit Erkennungsmerkmalen der neonazistischen Szene verbieten. Sie nehmen hierdurch als wichtige Institutionen deutlich Stellung gegen Intoleranz und rechtsextreme Einstellungen in unserer Gesellschaft. Der Bezirk Pankow ist durch den in der Berliner Allee eröffneten Thor-Steinar-Laden in besonderer Weise herausgefordert.

Die Firma Mediatex GmbH in Königs Wusterhausen produziert unter dem Markennamen Thor Steinar Kleidungsstücke, die in der rechtsextremen Szene als wichtiges Erkennungsmerkmal dienen. Dabei werden von den Herstellern bewusst Bezüge zu Symbolen oder Namen aus dem Nationalsozialismus hergestellt. Der Kleidung der Marke Thor Steinar kommt in der rechtsextremen Szene eine besondere Bedeutung zu. Dabei seien nach Ansicht des Brandenburger Verfassungsschutzes die Schriftzüge und Symbole auf den Kleidungsstücken ein "Spiel mit mehr oder weniger verhohlenen Andeutungen an der Grenze zur Strafbarkeit".

Die BVV macht hiermit unmissverständlich deutlich, dass sie Intoleranz, Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit nicht duldet.

 

 
 

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